…1 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages geahndet. Dem bekämpften Erkenntnis ist die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, der der Bestrafung zu Grunde gelegt wurde zwar nicht explizit zu entnehmen, aber aus den Entscheidungsgründen ergibt…
…Zu der behaupteten Geldweitergabe gebe es keinerlei Aufzeichnungen, sodass diese als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren gewesen seien. Die sich aus den Feststellungen der Betriebsprüfung ergebenden Mehrsteuern stellen zugleich die strafbestimmenden Wertbeträge hinsichtlich der Umsatzsteuern dar. Hinsichtlich der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages an Körperschaftsteuer werde von…
…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Zunächst darf zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages an Umsatzsteuer…
…eine vorsätzliche Handlungsweise der Bw. aus den unten nachfolgenden Erwägungen zur subjektiven Tatseite nicht nachweisbar ist. Die in der gegenständlichen Berufung nachvollziehbar erfolgte Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages in Höhe von insgesamt € 17.843,14 ergibt sich laut Aussage des Prüfers in der mündlichen Verhandlung…
…Zurückliegen der verfahrensgegenständlichen Besteuerungszeiträume, der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, der bisher unverhältnismäßig hohen Verteidigungskosten und der Unmöglichkeit eines entsprechenden Tatnachweises sei die Erstbehörde darauf hingewiesen worden, dass es geboten wäre, das Finanzstrafverfahren gegen den Bf. einzustellen. Eine Verfahrenseinstellung würde nicht nur zum Entfall der Notwendigkeit…
…dürfen. Auch sei die Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge insofern unrichtig erfolgt, als die Änderung der "Rückstellung B-AG" zu einer Gewinnänderung führen hätte müssen. Dem Schriftsatz sind Gedächtnisnotizen von S beigeschlossen, an wen aller er Freigetränke verteilt habe. Im Rahmen der Berufungsverhandlung wurden die strafrelevanten…
…Zeiträume 01-10/2009 bedarf es zusätzlicher Erhebungen nicht nur zur Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages (welcher in einem Einleitungsbescheid keine normative Wirkung zukommt), sondern auch zur Frage, ob insbesondere für Jänner und Februar 2009 aufgrund der im Zuge der Außenprüfung zu AB-Nr…
…Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Vorinstanz berücksichtigte Änderung der "Kleinaufwendungen" mit einer Gesamtauswirkung auf die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer für 1999 von S 2.900,00 (vgl. Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 12. Juni 2003, Pkt. III.6. sowie Tz. 30, 31, 37 des…
…des Beschwerdeführers zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages wird in einem allenfalls von der Finanzstrafbehörde I. Instanz noch abzuführenden Untersuchungsverfahrens zu würdigen sein. Die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG erfordert vorsätzliches Handeln. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der…
…Jahren Mitarbeiter einer Steuerberatungskanzlei sei. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Baden Mödling, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Rechtlich sei auszuführen, dass zum Tatbild der Steuerhinterziehung keineswegs eine endgültige Verkürzung der Abgaben gehöre…
…den Berufungssenat aufgrund der einheitlichen jahresweisen Festsetzung der Umsatzsteuernachforderung 2001 nicht möglich war. Der Bw. ist jedoch durch die Verminderung des strafbestimmenden Wertbetrages auf einem Betrag von € 10.590,51 für den gesamten Zeitraum Jänner bis Dezember 2001 nicht beschwert. Seitens des Berufungssenates besteht…
…strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem grundsätzlichen Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe" und der damit dokumentierte Vorbehalt, die Höhe der Verkürzung erst im anschließenden Untersuchungsverfahren kundzutun, zulässig (VwGH 2.8.1995, 93/13/0167). Die Bestimmung des…
…als bezüglich des strafbestimmenden Wertbetrages für die Umsatzsteuer 2003 ein Verkürzungsbetrag von 5.331,59 € und für die Einkommensteuer 2003 ein solcher von 0,00 € anzunehmen sei. Gleichzeitig habe die Finanzstrafbehörde erster Instanz mit einem weiteren Bescheid zu Pkt. 1.a) der Strafverfügung…
…ein Tatverdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung - in welcher Höhe auch immer- gegeben sein muss. Es ist daher im gegenständlichen Fall bezüglich des Tatverdachtes bedeutungslos, dass betreffend der Jahresveranlagung 2001 noch ein abgabenbehördliches Berufungsverfahren offen ist und es allenfalls zu einer Änderung des strafbestimmenden Wertbetrages kommen könnte…
…März 2001) resultiere eine Umsatzsteuer-Jahreszahllast in der Höhe von 45.825,00 S. Daraus errechne sich, zusammen mit der zwischenzeitlich erstellten Umsatzsteuerjahreserklärung 2000 für den Zeitraum 09/1999-04/2000 folgende Änderung im strafbestimmenden Wertbetrag: | Strafbestimmender Wertbetrag lt. Strafverfügung | | 269.000…
…Buchhalterin und im Wirtschaftsleben stehende Person sei nicht nur von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtung auszugehen, eine solche sei geradezu Berufsvoraussetzung, sodass Vorsätzlichkeit zu sämtlichen objektiven Tatbestandsmerkmalen evident sei. Die Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Lilienfeld St…
…und damit verbundene finanzielle Engpässe gewesen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergäbe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Wien 1/23, die als qualifizierte Vorprüfung diesem Verfahren zu Grunde zu legen wären. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis des Bw1…
…Höhe nicht erklärte Betriebsausgaben auf der anderen Seite gegenüber stehen. Da bei der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages die nicht erklärten Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, sodass die Einnahmenverkürzung wieder aufgehoben wird und somit die zur Verwirklichung des Tatbestandes erforderliche Abgabenverkürzung nicht bewirkt worden ist, war der…
…sich zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages schuldig bekannt und auf die rechtliche Problematik der Selbstanzeige und einer allenfalls daraus zu erfolgenden Reduktion hingewiesen. Die Rechtswohltat einer strafbefreienden Selbstanzeige habe wegen Tatentdeckung und somit Verspätung nicht zuerkannt werden können, da der Spruchsenat die Rechtsansicht des Finanzamtes…
…lit. a FinStrG zumindest die Schuldform des Eventualvorsatzes erforderlich sei, die beim Bw. beim festgestellten Sachverhalt vorgelegen habe. Bei der Strafbemessung habe der Senat als mildernd die angespannte wirtschaftliche Lage und die Tatsache, dass die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages durch Schätzung zustande bekommen sei, als…