…der wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur angesehen. Für diese Vorgabe einer Veränderung von 75% gibt es bis jetzt keine Bestätigung in der Judikatur. Es müsste aber ein Veränderungsgrad von über 50% des stimmberechtigten Kapitals oder mittelbar durch andere Maßnahmen genügen, da eine Einflussnahme auf Entscheidungen der…
… 1.3. Wesentliche Änderungen der Gesellschafterstruktur Eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur liegt grundsätzlich bei jedem Gesellschafterwechsel vor. Die Bw. vertritt hiezu die Ansicht, dass eine solche bei einer Änderung von mehr als 75 % vorliegt und daher dieser Sachverhalt nachweislich nicht stattgefunden hätte. Aus dem Firmenbuch…
…Umkehrschluss, dass eine Änderung der Gesellschafterstruktur aufgrund von Erbschaft bzw. Schenkung - also unentgeltlich, und zwar auch bei gleichzeitigem Zutreffen der anderen Veränderungskriterien - keinen Mantelkauf auslöst. Durch eine unentgeltliche Anteilsübertragung kann daher die Rechtsfolge eines Verlustes des höchstpersönlichen Rechtes der Geltendmachung von Verlustabzügen verhindert werden. Bei…
…Zusammenhang mit der wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur nicht mehr gegeben. Dagegen erhob die Bw. Berufung und führte dazu zusammengefasst mit dem Vorbringen im Vorlageantrag folgendes aus: Entgegen der Darstellung des Finanzamtes stellten die Vorgänge aus den Jahren 1992 und 1993 keine wesentlichen Änderungen der organisatorischen…
…nach einem qualifizierten unentgeltlichen Anteilserwerb unter Lebenden und von Todes wegen unberührt. Demnach kann bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur kein Mantelkauf vorliegen (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly…
…8 Rz 1182). Die Änderung der Gesellschafterstruktur kann auch sukzessive erfolgen; Voraussetzung ist jedoch ein kausaler Zusammenhang zwischen den einzelnen Anteilsübertragungen (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Tz 559). Bei Umgründungen kann der Gesellschafterwechsel sowohl vor als auch nach der Umgründung stattfinden, da das UmgrStG…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab d em die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…Z 2 KStG steht der Verlustabzug ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht…
…mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Da im berufungsgegenständlichen Fall eine Verschmelzung stattgefunden hat, sind weiters die diesbezüglichen Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) anzuwenden. Art. I § 4 UmgrStGin der für den Prüfungszeitraum…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…oder Werbungskosten darstellen. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht…
…Zusammenhang mit einer Änderung der Gesellschafterstruktur vom Vorliegen eines Mantelkaufes auszugehen sei. Das (steuerliche) Ergebnis des Jahres der Strukturänderung sei als Einheit zu sehen. Über die Berufung wurde erwogen: § 8 Abs. 4 KStG 1988 lautet auszugsweise: "(4) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des…
…anderen betriebl. Erträgen" von S 0,36 unter "3. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen" (lediglich) folgende Positionen ausgewiesen: | 7160 Buchwert ausgesch. Anlagen | S 112.710.937,50 | 8380 Erlöse a. Wertpapierverkauf | S 25.750.000,00 Im (ebenfalls von der…
…aus dem Sondervermögen ausgeschiedenen Liegenschaften per 31. Dezember 2007 noch von der Bw bilanziert worden.Weder wird eine Aufgabe von Mitunternehmeranteilen behauptet noch ist eine Änderung der Gesellschafterstruktur der Bw während des Streitjahres 2007 aus dem Firmenbuch ersichtlich (vgl. UFS-Akt Bl 13: Firmenbuchauszug vom…
…nach einem qualifizierten unentgeltlichen Anteilserwerb unter Lebenden und von Todes wegen unberührt. Demnach kann bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur kein Mantelkauf vorliegen (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly…
…es sich um keine unmittelbare Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses. Weiters seien in dieser Zeit beim Arbeitgeber umfassende gesellschaftsrechtliche Änderungen vorgenommen worden. Die Beendigung der Dienstverhältnisse erfolgte auf Grund der Änderung in der Gesellschafterstruktur der GmbH & Co KG (Betriebsübergabe). Die vorherigen Gesellschafter wollten die Abfertigungsverpflichtungen erledigen…
…Umstände. Im gegenständlichen Fall liegen zwischen der Beendigung des ersten Dienstverhältnisses und des Beginnes des zweiten Dienstverhältnisses 22 Tage, somit handelt es sich um keine unmittelbare Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses. Die Beendigung der Dienstverhältnisse erfolgte auf Grund der Änderung in der Gesellschafterstruktur der GmbH & Co…
…bei wenigen Beteiligten, könne es eine Änderung in der Gesellschafterstruktur zu einer Änderung der Identität des Grundstückseigentümers im Sinne des § 1 Grunderwerbsteuergesetz führen. Ist jedoch die von den Gesellschaftern getrennte Identität der Personengesellschaft schon bei einer geringen Anzahl an Beteiligen Gesellschaftern fraglich, müsse dies umso…