…der wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur angesehen. Für diese Vorgabe einer Veränderung von 75% gibt es bis jetzt keine Bestätigung in der Judikatur. Es müsste aber ein Veränderungsgrad von über 50% des stimmberechtigten Kapitals oder mittelbar durch andere Maßnahmen genügen, da eine Einflussnahme auf Entscheidungen der…
… 1.3. Wesentliche Änderungen der Gesellschafterstruktur Eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur liegt grundsätzlich bei jedem Gesellschafterwechsel vor. Die Bw. vertritt hiezu die Ansicht, dass eine solche bei einer Änderung von mehr als 75 % vorliegt und daher dieser Sachverhalt nachweislich nicht stattgefunden hätte. Aus dem Firmenbuch…
…Umkehrschluss, dass eine Änderung der Gesellschafterstruktur aufgrund von Erbschaft bzw. Schenkung - also unentgeltlich, und zwar auch bei gleichzeitigem Zutreffen der anderen Veränderungskriterien - keinen Mantelkauf auslöst. Durch eine unentgeltliche Anteilsübertragung kann daher die Rechtsfolge eines Verlustes des höchstpersönlichen Rechtes der Geltendmachung von Verlustabzügen verhindert werden. Bei…
…Verluste auch in der „neuen“ Gesellschaft verwerten zu können, muss die Subjektsidentität gegeben sein. Ist diese nicht gegeben, liegt ein sogenannter „Mantelkauf“ vor und die vorhandenen Verluste gehen unter. Ein Mantelkauf liegt demnach vor, wenn < eine wesentliche Änderung in der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage…
…Zusammenhang mit der wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur nicht mehr gegeben. Dagegen erhob die Bw. Berufung und führte dazu zusammengefasst mit dem Vorbringen im Vorlageantrag folgendes aus: Entgegen der Darstellung des Finanzamtes stellten die Vorgänge aus den Jahren 1992 und 1993 keine wesentlichen Änderungen der organisatorischen…
…Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung stille Reserven steuerwirksam aufgedeckt werden. Im gegenständlichen Beschwerdefall ist Frau Mag. D*** als Geschäftsführerin ausgeschieden und Herr Dr. G*** verblieb nach Anteilsveräußerung als einziger Geschäftsführer. Laut unstrittigem Sachverhalt ist sowohl die Änderung der Gesellschafterstruktur als auch der wirtschaftlichen Struktur im…
…nach einem qualifizierten unentgeltlichen Anteilserwerb unter Lebenden und von Todes wegen unberührt. Demnach kann bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur kein Mantelkauf vorliegen (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly…
…Änderungen über einen längeren Zeitraum (mehr als ein KJ), dann liegt ein Mantelkauf dann vor, wenn aus den Umständen des Einzelfalles auf ein planmäßiges Vorgehen geschlossen werden kann ( KStR 2001 Rz 1184 ). Ad a) Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage: Eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur…
…mit den Tatbestandsmerkmalen des Mantelkaufs rein formale Aspekte entscheidend sind, hat der VwGH mit Erkenntnis vom 13. 9. 2017, Ro 2015/13/0007 im Zusammenhang mit der Änderung der Gesellschafterstruktur bestätigt und dabei dem Umstand, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise infolge Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft weiterhin mittelbare…
…III UmgrStG die wirtschaftliche Identität der Körperschaft verloren geht. Die wirtschaftliche Identität geht verloren, wenn in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang wesentliche Änderungen im Bereich: der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage und der wirtschaftlichen Struktur und der organisatorischen Struktur eintreten. Beispiel 1: Ein Einzelunternehmer erwirbt…
…der bisherigen Geschäftstätigkeit in keinerlei Zusammenhang steht und die sich überdies auch von der früheren Tätigkeit der Bf vor den Strukturänderungen wesentlich unterscheidet. Erhaltung eines wesentlichen Teiles betrieblicher Arbeitsplätze (28) Die Änderungen der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…kann der Ausnahmetatbestand des § 8 Abs. 4 Z 2 lit. c vorletzter Satz KStG 1988 nicht greifen. Gesamtwürdigung Mantelkauf Im vorliegenden Fall sind die Tatbestandsmerkmale des § 8 Abs. 4 Z 2 lit. c KStG 1988 kumulativ erfüllt: Sowohl wesentliche Änderungen der organisatorischen Struktur, der Gesellschafterstruktur…
…Diese Änderung der Gesellschafterstruktur ist daher nicht vom Vergleichsabschluss umfasst, da die Parteien im Jahr 2003 zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses an das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht denken konnten und dieses Verhältnis zum Stichtag des Vergleichsabschlusses nicht vorlag. Der Kommanditist hielt es vielmehr auch nicht für…
…Änderung der Gesellschafterstruktur bei der Fa. A-GmbH im Jahr 2012 - 218.857,00 € - als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 und damit das Fehlen einer neuen Tatsache im Sinn des § 303 BAO im gemäß § 303 Abs. 1 BAO wiederaufgenommenen Verfahren hinsichtlich der…
…Zweifel an der Glaubwürdigkeit zur Folge. Diese Unglaubwürdigkeit wird zusätzlich damit untermauert, dass Herr Tp laut gerichtlichen Vergleich nicht mehr als Rechtsanwalt praktizieren darf (siehe gerichtlichen Vergleich LG ***5***, Gz 234). Vor dem Verkauf der Anteile war auch kein Vermögen vorhanden. 3) Änderung der Gesellschafterstruktur …
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…8 Rz 1182). Die Änderung der Gesellschafterstruktur kann auch sukzessive erfolgen; Voraussetzung ist jedoch ein kausaler Zusammenhang zwischen den einzelnen Anteilsübertragungen (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Tz 559). Bei Umgründungen kann der Gesellschafterwechsel sowohl vor als auch nach der Umgründung stattfinden, da das UmgrStG…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab d em die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…