…die Umsatzsteuer ist also das Entgelt. Ändert sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz, so hat gemäß § 16 Abs.1 UStG der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung…
…Falle der Berichtigung gilt § 16 Abs. 1 UStG 1994 sinngemäß. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so ist nach § 16 Abs. 1 UStG 1994 im Veranlagungszeitraum der Entgeltsminderung die geschuldete Umsatzsteuer und…
…Die Forderung des Gläubigers ist zum Zwecke der Aufrechnung nach §§ 14 und 15 zu berechnen. Ist die Forderung des Gläubigers bedingt, so kann das Gericht die Zulässigkeit der Aufrechnung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des …
…Der Vergleichsbetrag wurde im Dezember 2001 an Herrn Dr. F. K. als Rechtsanwalt des Herrn A.B., überwiesen. Daraus ergibt sich ein Umsatzsteuerbetrag von S 166.666,70 (EUR 12.112,14)." Über die Berufung wurde erwogen: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…
…zum Vorsteuerabzug ab dem Jahr 1998 nicht mehr gegeben gewesen und der Vorsteuerabzug lediglich für die tatsächlich bezahlten Verbindlichkeiten zu gewähren. Daraufhin wurde die Entscheidung des UFS beantragt. Gemäß § 16 Abs. 1 UStG haben, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des …
…479), weshalb eine mündliche Verhandlung nicht durchzuführen war. Umsatzsteuerfestsetzung: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs.1 Z 1 und 2 geändert, so hat gemäß § 16 Abs.1 Z 1 UStG 1994 der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat…
…der Bw. eingeklagte Forderung von 11.850,00 € brutto) deren Uneinbringlichkeit nachgewiesen. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Rechtsgrundlagen: § 16 Abs. 1 und Abs. 3 Z 1 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, lauten: "§ 16. (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…
…erfolgt, nach hL sind jedoch die Vorschriften über die Änderung der Bemessungsgrundlagen in Verbindung mit § 16 UStG 1994 per analogum auf die Uneinbringlichkeit von Entgelten sinngemäß anzuwenden (vgl. Werbeabgabegesetz-Komm., Clemens Thiele, Pkt. 153f zu § 3). Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz iSd …
…Juni 2003 beträgt die Berichtigung des Umsatzsteuerbetrages gemäß § 16 UStG jedoch lediglich € 1,327.538,59. Gemäß § 16 Abs. 3 Z 1 UStG gilt Abs. 1, wonach der Unternehmer bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu…
…Für den Zeitraum 9-12/2001 wurden entsprechend niedrigere Mietvorschreibungen erstellt und verbucht. Die Entgeltsberichtigung ist nicht anzuerkennen. In rechtlicher Hinsicht ließ sich der erkennende Senat von folgenden gesetzlichen Bestimmungen leiten: § 16 UStG 1994 lautet: "Abs. 1: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…
…verwirklicht wurde. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist…
…1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist…
…hätten, sondern auf jeden Fall niedriger gewesen seien. Es könne jedoch auf Grund der gegebenen Unterlagen nicht mehr der tatsächlich zu diesem Zeitpunkt aushaftende Betrag rekonstruiert werden. Über die Berufung wurde erwogen: 1.a) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz iSd § 1 Abs…
…alle Auslagen, die mit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse verbunden sind sowie alle die Masse treffenden Steuern, wenn und soweit der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Konkursverfahrens verwirklicht wird (Z 2). Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, so haben…
…begründeter Vermögensanspruch des Steuergläubigers (bei Abgabenforderungen) oder des Abgabepflichtigen (bei Rückforderungsansprüchen) bestanden hat. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist…
…UStG für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist (Sollbesteuerung). Bemessungsgrundlage ist gem. § 4 UStG das Entgelt. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt…
…Die Forderung des Gläubigers ist zum Zwecke der Aufrechnung nach §§ 14 und 15 zu berechnen. Ist die Forderung des Gläubigers bedingt, so kann das Gericht die Zulässigkeit der Aufrechnung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des …
…verwendete Ausdruck "Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz" darauf schließen, dass die Änderung auf einen bereits (vor Konkurseröffnung) verwirklichten steuerpflichtigen Sachverhalt Bezug nehme und kein neuer die Steuerpflicht auslösender Sachverhalt gesetzt werde. Es handle sich lediglich um eine "Berichtigung" eines bereits bestehenden Umsatzsteuer- bzw…
…verwendete Ausdruck "Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz" darauf schließen, dass die Änderung auf einen bereits (vor Konkurseröffnung) verwirklichten steuerpflichtigen Sachverhalt Bezug nehme und kein neuer die Steuerpflicht auslösender Sachverhalt gesetzt werde. Es handle sich lediglich um eine "Berichtigung" eines bereits bestehenden Umsatzsteuer- bzw…
…Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 geändert, so ist nach § 16 Abs. 1 UStG 1994 im Veranlagungszeitraum der Entgeltsminderung die geschuldete Umsatzsteuer zu berichtigen. Im Berufungsfall wurde eine derartige Entgeltsminderung nicht…