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UFSW RV/4224-W/02Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz bei Uneinbringlichkeit des Entgelts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003

…die Umsatzsteuer ist also das Entgelt. Ändert sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz, so hat gemäß § 16 Abs.1 UStG der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung…

BFG RV/7105962/2018Keine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2025Teil 1/4

…Abs 1 UStG sinngemäß zur Anwendung. Die GBP schließt daraus in ihrer Stellungnahme, dass eine Änderung der Bemessungsgrundlage nicht zulässig sei, weil das gesamte Entgelt vom Kunden für die Erlangung einer umsatzsteuerlichen Leistung aufgewendet wurde. Wenn diese Rechtsauffassung zutreffend wäre, dann hätte die Bestimmung des…

BFG RV/7105962/2018Keine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2025Teil 4/4

…ermittelt werden, ist der Normalwert unter sinngemäßer Anwendung von Abs. 8 lit. a und b zu bestimmen. (10) Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage." Zur Änderung der Bemessungsgrundlage bestimmt § 16 UStG 1994: "(1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1…

BFG RV/7105962/2018Keine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2025Teil 2/4

…binnen einer bestimmten Frist auszahlen zu lassen. Im Ergebnis sind daher verfallene Restguthaben bei Prepaid-Verträgen umsatzsteuerpflichtig. 2) Keine Änderung der Bemessungsgrundlage: Gem. § 16 Abs. 1 Z 1 UStG hat, sofern sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz ändert, der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt…

UFSG RV/0599-G/08Keine Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide mangels Gewissheit der Rechtswidrigkeit der Miteinbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2010

…Falle der Berichtigung gilt § 16 Abs. 1 UStG 1994 sinngemäß. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so ist nach § 16 Abs. 1 UStG 1994 im Veranlagungszeitraum der Entgeltsminderung die geschuldete Umsatzsteuer und…

UFSW RV/1439-W/05Aufrechnung der Gutschrift aus der Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16 UStG im Konkurs mit Konkursforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…Die Forderung des Gläubigers ist zum Zwecke der Aufrechnung nach §§ 14 und 15 zu berechnen. Ist die Forderung des Gläubigers bedingt, so kann das Gericht die Zulässigkeit der Aufrechnung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des …

UFSI RV/0244-I/02Änderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2003

…Der Vergleichsbetrag wurde im Dezember 2001 an Herrn Dr. F. K. als Rechtsanwalt des Herrn A.B., überwiesen. Daraus ergibt sich ein Umsatzsteuerbetrag von S 166.666,70 (EUR 12.112,14)." Über die Berufung wurde erwogen: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…

UFSS RV/0040-S/03Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…zum Vorsteuerabzug ab dem Jahr 1998 nicht mehr gegeben gewesen und der Vorsteuerabzug lediglich für die tatsächlich bezahlten Verbindlichkeiten zu gewähren. Daraufhin wurde die Entscheidung des UFS beantragt. Gemäß § 16 Abs. 1 UStG haben, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des …

UFSG RV/0286-G/02Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…479), weshalb eine mündliche Verhandlung nicht durchzuführen war. Umsatzsteuerfestsetzung: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs.1 Z 1 und 2 geändert, so hat gemäß § 16 Abs.1 Z 1 UStG 1994 der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat…

BFG RV/2100873/2010Änderung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2017

…Die Bf ist noch nicht operativ tätig! Andere Gründe für eine Rechnungsstornierung gibt es nicht! Eine Klage oder ähnliches sei von der ausführenden Firma bis jetzt nicht erhoben worden." Rechtslage § 16. (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs…

UFSW RV/2573-W/08Änderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008

…der Bw. eingeklagte Forderung von 11.850,00 € brutto) deren Uneinbringlichkeit nachgewiesen. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Rechtsgrundlagen: § 16 Abs. 1 und Abs. 3 Z 1 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, lauten: "§ 16. (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…

UFSW RV/3009-W/08Änderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…erfolgt, nach hL sind jedoch die Vorschriften über die Änderung der Bemessungsgrundlagen in Verbindung mit § 16 UStG 1994 per analogum auf die Uneinbringlichkeit von Entgelten sinngemäß anzuwenden (vgl. Werbeabgabegesetz-Komm., Clemens Thiele, Pkt. 153f zu § 3). Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz iSd …

BFG RV/2100720/2017Für eine Berichtigung der Umsatzsteuer ist ein substantiiertes Bestreiten der Forderung nicht ausreichend
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.12.2021

…Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert…". Eine Änderung der Bemessungsgrundlage kann bei einer einseitigen und überdies strittigen Reduzierung des Entgeltes durch die Leistungsempfängerin aber auch nicht angenommen werden. Entscheidend ist dabei nämlich, was der…

BFG RV/5100039/20161. Zwangsstrafe 2. Änderung der Bemessungsgrundlage aufgrund Uneinbringlichkeit der Forderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2019

…der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung ist für den Veranlagungszeitraum zu entrichten, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Gem. § 16 Abs. 3 UStG 1994 gilt Abs. 1 sinngemäß, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung…

BFG RV/7102588/2022Zulässigkeit der Berichtigung der Umsatzsteuer gem. § 16 UStG bei Verkauf unter dem Nennwert bzw. Vorliegen der ertragsteuerlichen Voraussetzungen für eine Ausbuchung der Forderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2023

…Änderung der Bemessungsgrundlage (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz…

UFSW RV/0415-W/05Säumniszuschlag bei Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…Juni 2003 beträgt die Berichtigung des Umsatzsteuerbetrages gemäß § 16 UStG jedoch lediglich € 1,327.538,59. Gemäß § 16 Abs. 3 Z 1 UStG gilt Abs. 1, wonach der Unternehmer bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu…

UFSG RV/0359-G/081. Causa societatis gutgeschriebene bzw. nachgelassene Mieten indizieren verdeckte Ausschüttungen. 2. Die Umsatzsteuer ist Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. 3. Der Eigenverbrauch bemisst sich nach den ermittelten Selbstkosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2013Teil 2/2

…Für den Zeitraum 9-12/2001 wurden entsprechend niedrigere Mietvorschreibungen erstellt und verbucht. Die Entgeltsberichtigung ist nicht anzuerkennen. In rechtlicher Hinsicht ließ sich der erkennende Senat von folgenden gesetzlichen Bestimmungen leiten: § 16 UStG 1994 lautet: "Abs. 1: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…

UFSW RV/1722-W/10Verrechnung der Umsatzsteuerberichtigung im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…verwirklicht wurde. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist…

UFSW RV/3598-W/071. Wiederaufnahme des Verfahrens bei Kenntnis des Außenprüfers vom Sachverhalt vor Erlassung des Erstbescheids? 2. Berichtigung der Vorsteuer bei späterem Wegfall des Rentenstammrechtes?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.05.2011

…1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist…

UFSI RV/0217-I/10Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgeltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…hätten, sondern auf jeden Fall niedriger gewesen seien. Es könne jedoch auf Grund der gegebenen Unterlagen nicht mehr der tatsächlich zu diesem Zeitpunkt aushaftende Betrag rekonstruiert werden. Über die Berufung wurde erwogen: 1.a) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz iSd § 1 Abs…