…die Umsatzsteuer ist also das Entgelt. Ändert sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz, so hat gemäß § 16 Abs.1 UStG der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung…
…Abs 1 UStG sinngemäß zur Anwendung. Die GBP schließt daraus in ihrer Stellungnahme, dass eine Änderung der Bemessungsgrundlage nicht zulässig sei, weil das gesamte Entgelt vom Kunden für die Erlangung einer umsatzsteuerlichen Leistung aufgewendet wurde. Wenn diese Rechtsauffassung zutreffend wäre, dann hätte die Bestimmung des…
…ermittelt werden, ist der Normalwert unter sinngemäßer Anwendung von Abs. 8 lit. a und b zu bestimmen. (10) Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage." Zur Änderung der Bemessungsgrundlage bestimmt § 16 UStG 1994: "(1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1…
…binnen einer bestimmten Frist auszahlen zu lassen. Im Ergebnis sind daher verfallene Restguthaben bei Prepaid-Verträgen umsatzsteuerpflichtig. 2) Keine Änderung der Bemessungsgrundlage: Gem. § 16 Abs. 1 Z 1 UStG hat, sofern sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz ändert, der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt…
…Falle der Berichtigung gilt § 16 Abs. 1 UStG 1994 sinngemäß. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so ist nach § 16 Abs. 1 UStG 1994 im Veranlagungszeitraum der Entgeltsminderung die geschuldete Umsatzsteuer und…
…Die Forderung des Gläubigers ist zum Zwecke der Aufrechnung nach §§ 14 und 15 zu berechnen. Ist die Forderung des Gläubigers bedingt, so kann das Gericht die Zulässigkeit der Aufrechnung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des …
…Der Vergleichsbetrag wurde im Dezember 2001 an Herrn Dr. F. K. als Rechtsanwalt des Herrn A.B., überwiesen. Daraus ergibt sich ein Umsatzsteuerbetrag von S 166.666,70 (EUR 12.112,14)." Über die Berufung wurde erwogen: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…
…zum Vorsteuerabzug ab dem Jahr 1998 nicht mehr gegeben gewesen und der Vorsteuerabzug lediglich für die tatsächlich bezahlten Verbindlichkeiten zu gewähren. Daraufhin wurde die Entscheidung des UFS beantragt. Gemäß § 16 Abs. 1 UStG haben, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des …
…479), weshalb eine mündliche Verhandlung nicht durchzuführen war. Umsatzsteuerfestsetzung: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs.1 Z 1 und 2 geändert, so hat gemäß § 16 Abs.1 Z 1 UStG 1994 der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat…
…Die Bf ist noch nicht operativ tätig! Andere Gründe für eine Rechnungsstornierung gibt es nicht! Eine Klage oder ähnliches sei von der ausführenden Firma bis jetzt nicht erhoben worden." Rechtslage § 16. (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs…
…der Bw. eingeklagte Forderung von 11.850,00 € brutto) deren Uneinbringlichkeit nachgewiesen. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Rechtsgrundlagen: § 16 Abs. 1 und Abs. 3 Z 1 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, lauten: "§ 16. (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…
…erfolgt, nach hL sind jedoch die Vorschriften über die Änderung der Bemessungsgrundlagen in Verbindung mit § 16 UStG 1994 per analogum auf die Uneinbringlichkeit von Entgelten sinngemäß anzuwenden (vgl. Werbeabgabegesetz-Komm., Clemens Thiele, Pkt. 153f zu § 3). Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz iSd …
…Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert…". Eine Änderung der Bemessungsgrundlage kann bei einer einseitigen und überdies strittigen Reduzierung des Entgeltes durch die Leistungsempfängerin aber auch nicht angenommen werden. Entscheidend ist dabei nämlich, was der…
…der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung ist für den Veranlagungszeitraum zu entrichten, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Gem. § 16 Abs. 3 UStG 1994 gilt Abs. 1 sinngemäß, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung…
…Änderung der Bemessungsgrundlage (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz…
…Juni 2003 beträgt die Berichtigung des Umsatzsteuerbetrages gemäß § 16 UStG jedoch lediglich € 1,327.538,59. Gemäß § 16 Abs. 3 Z 1 UStG gilt Abs. 1, wonach der Unternehmer bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu…
…Für den Zeitraum 9-12/2001 wurden entsprechend niedrigere Mietvorschreibungen erstellt und verbucht. Die Entgeltsberichtigung ist nicht anzuerkennen. In rechtlicher Hinsicht ließ sich der erkennende Senat von folgenden gesetzlichen Bestimmungen leiten: § 16 UStG 1994 lautet: "Abs. 1: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz…
…verwirklicht wurde. Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist…
…1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist…
…hätten, sondern auf jeden Fall niedriger gewesen seien. Es könne jedoch auf Grund der gegebenen Unterlagen nicht mehr der tatsächlich zu diesem Zeitpunkt aushaftende Betrag rekonstruiert werden. Über die Berufung wurde erwogen: 1.a) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz iSd § 1 Abs…