…0357-G/04) beendet worden ist. Eine rechtmäßige Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO könnte sich daher nur auf nach dem Ergehen der (vorangegangenen) Berufungsentscheidung betreffend Einkommensteuer 2002 vom 24. März 2005 neu hervorgekommene Umstände stützen. Mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bejahenden…
…Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO (Einkommensteuer 2010) sowie Einkommensteuer für das Jahr 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dem zuständigen…
…durchgeführte Fahrten nachgereicht worden. Der Gesamtpreis der Fahrten ist mit € 2.118,96 angegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens dann zu verfügen, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht…
…Jänner 2007) gem. § 303 Abs 4 BAO wieder auf. Begründend wurde ausgeführt: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (4) BAO, weil Tatsachen neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…
…Wiederaufnahmebescheid zu entscheiden (vgl. zB VwGH 22.5.1990, 87/14/0038). Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unten den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel…
…September 2004 die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 1997 bis 2000. Mit Bescheiden desselben Datums erließ das Finanzamt neue (Einkommensteuer) Sachbescheide, in welchen die Darlehensrückzahlungen mit 9% verzinst und als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzt wurden. Ebenfalls mit Bescheid vom 14…
…ergeben, vorgelegt. Mit Bescheiden vom 30. September 2003 verfügte das Finanzamt gemäß § 303 Abs. 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2001 und setzte die Umsatzsteuer 2001 neu fest. Dabei schied es aus den geltend gemachten Vorsteuern jene aus, die sich aus Rechnungen ergaben…
…ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden war, nahm das Finanzamt das Verfahren gemäß § 303 Abs.4 BAO betreffend Einkommensteuer 2007 mit Bescheid vom 17. März 2009 wieder auf und reduzierte im neu erlassenen Einkommensteuerbescheid die Gutschrift auf 1,80 €, weshalb sich im Vergleich zu dem…
…19 Wiederaufnahme des Verfahrens "Hinsichtlich nachstehend angeführter Abgabenarten und Zeiträume wurden Feststellungen getroffen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen: Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung, Zeitraum 1998 - 2001, Hinweis auf Tz 11-17 Begründung des Ermessensgebrauches Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme…
…zitierte Judikatur). Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist in der Berufungsentscheidung nicht "nachholbar". Das Finanzamt weist in der Begründungsteil der bekämpften Wiederaufnahmsbescheide lediglich den Gesetzestext des § 303 Abs. 4 BAO aus, gibt aber weder bekannt, welche Tatsachen…
…Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…
…Gewinnaufteilung zwischen den beiden Gesellschaftern. Der festgestellte Sachverhalt ist den im Akt abgehefteten Bescheiden sowie dem Betriebsprüfungsbericht zu entnehmen und in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig…
…der Gesetzgeber die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung auch schon vor der Reform des Rechtsmittelverfahrens vorrangig dem Finanzamt auferlegt hat, da auch schon § 276 Abs. 3 BAO "alt" ausdrücklich die Berufungsvorlage erst nach Durchführung der erforderlichen Ermittlungen anordnete. Es kann nicht Aufgabe der Abgabenbehörde II. Instanz sein…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Lienz vom 27. Mai 2004 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2002 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2002 entschieden: 1. Der Berufung gegen die Bescheide betreffend die…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), geb…
…Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und daneben Arbeitslosengeld. Mit Bescheid vom 9. März 2003 führte das…
…den elektronischen Auskünften betreffend die Einkommensteuerveranlagung und aus den elektronischen Lohnzettelauskünften und sind insoweit unstrittig. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem auch in allen jenen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…5.2003 gilt das Rechtsmittel wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…
…Februar 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 31. Oktober 2000 die vom Berufungswerber (Bw.) für…
…Wien, 1.4. - 31.12.00 ordnungsgemäß angegeben. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid vom 7. März 2001 nur die nichtselbständigen Einkünfte laut dem Lohnzettel Bundesdienst. Mit Bescheid vom 11. Jänner 2002 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2000 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen…