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BFG RV/7100244/2011Gemäß § 303 Abs. 4 BAO kann nur bei neu hervorgekommenen Tatsachen, die einen anderslautenden Bescheid bewirken, das Verfahren wiederaufgenommen werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2023

…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO in der damals geltenden Fassung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen dann zulässig, wenn in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…

BFG RV/2100754/2009Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.4 BAO mangels neu hervorgekommener Tatsachen/Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2014

…2004) waren die Pensionsbezüge des Bf unberücksichtigt geblieben. Das Finanzamt X (FA) geht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 303 Abs. 4 BAO aus, weil der von der Pensionsversicherungsanstalt übermittelte Lohnzettel aufgrund mangelhafter Datenangabe (unvollständige Sozialversicherungsnummer) erst Jahre nach Ergehen des ESt-Bescheides vom 31.März…

UFSG RV/0511-G/09Fortgesetztes Verfahren iZm § 303 Abs.4 BAO: Elektronische Lohnzettelberichtigung nach GPLA-Prüfung in einem offenen Rechtsmittelverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…0357-G/04) beendet worden ist. Eine rechtmäßige Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO könnte sich daher nur auf nach dem Ergehen der (vorangegangenen) Berufungsentscheidung betreffend Einkommensteuer 2002 vom 24. März 2005 neu hervorgekommene Umstände stützen. Mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bejahenden…

BFG RV/6100454/2013Antrag auf Bescheidaufhebung gem. § 295 Abs. 4 BAO und Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.10.2018Teil 2/2

…dass der Gesetzgeber beabsichtigte, einen Gleichklang der Fristen für Anträge gem. § 295 Abs. 4 BAO und § 303 Abs. 1 BAO herzustellen. Die Frist für den neu geschaffenen Antrag sollte nicht länger sein, als die für einen Wiederaufnahmeantrag. Weder der Wortlaut der Bestimmung noch die parlamentarischen…

BFG RV/7103380/2024Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides gemäß § 303 Abs. 4 BAO wegen Fehlens neuer Tatsachen im Sinn des § 303 BAO!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2025

…mit dem Ergebnis einer Abweichung vom erklärten Übergangsgewinn führte in weiterer Folge zur Erlassung des - angefochtenen - Bescheides gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2004 vom 7.02.2008. Im neuen Sachbescheid wurde die Abschreibung der Forderung gegen den Kunden Fa…

BFG RV/6100007/2018Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2018Teil 1/2

…Abzug gebracht. Aufgrund dieser neuen Tatsachen erfolgte eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO (in der damals gültigen Rechtsfassung). In der dagegen erhobenen Beschwerde führt der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers folgendes aus: „Rechtslage nach dem Salzburger Krankenanstaltengesetz (Sbg. KAG) 2000 § 61 Sbg. KAG…

BFG RV/6100007/2018Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2018Teil 2/2

…Dezember 2007 gemäß § 303 Abs. 4 BAO ergangenen Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren zur Einkommensteuer für Jahre 2003 und 2004 wird gem. §279 BAO Folge gegeben. Die gemäß § 303 Abs. 4 BAO ergangenen Bescheide vom 18. Dezember 2007 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren zur Einkommensteuer für…

BFG RV/6100316/2012Wiederaufnahme gem. § 303 Abs 4 BAO, neue Tatsachen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2018

…der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994) wurde seitens der Behörde entsprochen. Im Zuge der Außenprüfung für das Jahr 2009 (Prüfungsauftrag vom 14.11.2011) wurde das Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2009 gemäß § 303 Abs 4 Bundesabgabenordnung (BAO) wieder aufgenommen, da nach Ansicht der…

BFG RV/7102936/2012Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2014

…§ 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 verfügt. Mit den am selben Tag erlassenen neuen Sachbescheiden wurde die Einkommensteuer 2007 mit € 296.805,05 und die Einkommensteuer 2008 mit € 2.740,28 festgesetzt. Die Begründung der Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren…

UFSG RV/0403-G/12Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO nach berichtigtem Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2012

…Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO (Einkommensteuer 2010) sowie Einkommensteuer für das Jahr 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dem zuständigen…

UFSW RV/4121-W/09Zulässigkeit einer Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…durchgeführte Fahrten nachgereicht worden. Der Gesamtpreis der Fahrten ist mit € 2.118,96 angegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens dann zu verfügen, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht…

UFSW RV/2281-W/09Zulässigkeit der Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2012

…Jänner 2007) gem. § 303 Abs 4 BAO wieder auf. Begründend wurde ausgeführt: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (4) BAO, weil Tatsachen neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…

UFSW RV/1160-W/10Wiederaufnahme von Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2011

…Wiederaufnahmebescheid zu entscheiden (vgl. zB VwGH 22.5.1990, 87/14/0038). Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unten den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel…

UFSW RV/1960-W/04Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO - mangelnde Begründung der Wiederaufnahmebescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

…September 2004 die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 1997 bis 2000. Mit Bescheiden desselben Datums erließ das Finanzamt neue (Einkommensteuer) Sachbescheide, in welchen die Darlehensrückzahlungen mit 9% verzinst und als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzt wurden. Ebenfalls mit Bescheid vom 14…

UFSW RV/2430-W/06Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.04.2010

…ergeben, vorgelegt. Mit Bescheiden vom 30. September 2003 verfügte das Finanzamt gemäß § 303 Abs. 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2001 und setzte die Umsatzsteuer 2001 neu fest. Dabei schied es aus den geltend gemachten Vorsteuern jene aus, die sich aus Rechnungen ergaben…

UFSW RV/1995-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden war, nahm das Finanzamt das Verfahren gemäß § 303 Abs.4 BAO betreffend Einkommensteuer 2007 mit Bescheid vom 17. März 2009 wieder auf und reduzierte im neu erlassenen Einkommensteuerbescheid die Gutschrift auf 1,80 €, weshalb sich im Vergleich zu dem…

UFSI RV/0743-I/06Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO, Begründungserfordernisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2009

…19 Wiederaufnahme des Verfahrens "Hinsichtlich nachstehend angeführter Abgabenarten und Zeiträume wurden Feststellungen getroffen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen: Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung, Zeitraum 1998 - 2001, Hinweis auf Tz 11-17 Begründung des Ermessensgebrauches Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme…

UFSK RV/0397-K/06Rechtsmäßigkeit der Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO, wenn in der Begründung des Wiederaufnahmsbescheides lediglich der Gesetzestext angeführt ist und sich auch kein Hinweis auf jenes aktenkundige Material (Prüfungsbericht, Sachbescheid, etc.) findet, aus welchem die Wiederaufnahmsgründe letztlich hervorgehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2008

…zitierte Judikatur). Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist in der Berufungsentscheidung nicht "nachholbar". Das Finanzamt weist in der Begründungsteil der bekämpften Wiederaufnahmsbescheide lediglich den Gesetzestext des § 303 Abs. 4 BAO aus, gibt aber weder bekannt, welche Tatsachen…

UFSG RV/0053-G/08Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO wurde bewusst verschuldensneutral formuliert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2008

…Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…

UFSW RV/2050-W/04Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO nach einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2007Teil 1/2

…Gewinnaufteilung zwischen den beiden Gesellschaftern. Der festgestellte Sachverhalt ist den im Akt abgehefteten Bescheiden sowie dem Betriebsprüfungsbericht zu entnehmen und in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig…