…diese wurde erst nach Einbringung des Vorlageantrages überreicht) lautet: "Die Vermieter sind berechtigt nach Vorliegen der Kündigungsgründe nach § 30 MRG die sofortige Aufhebung des Vertrages zu verlangen; ebenso im Falle der Insolvenz der Mieterin." Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde für dieses Rechtsgeschäft…
…liegen. Ein Miteigentümer kann die Kündigungsgründe des Abs. 2 Z 8 bis 11 überdies nur geltend machen, wenn er wenigstens Eigentümer zur Hälfte ist. Gemäß § 30 Abs. 3 MRG ist eine vertragliche Ausweitung der wichtigen Kündigungsgründe rechtsunwirksam. Der gegenständlichen Vertragspunkt III. (Vertragsdauer), Absatz 2, bildet…
…liegen. Ein Miteigentümer kann die Kündigungsgründe des Abs. 2 Z 8 bis 11 überdies nur geltend machen, wenn er wenigstens Eigentümer zur Hälfte ist. Gemäß § 30 Abs. 3 MRG ist eine vertragliche Ausweitung der wichtigen Kündigungsgründe rechtsunwirksam. Der gegenständlichen Vertragspunkt III. (Vertragsdauer), Absatz 2, bildet…
…eine Kündigung des Bestandverhältnisses aus wichtigem Grund im Sinne des § 30 MRG und zwar unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. Der Bestandgeber räumt dem Bestandnehmer ungeachtet der vereinbarten Dauer des Bestandverhältnisses das einmalige Recht ein, dieses Bestandverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31…
…der Mieter danach trachten, das Unternehmen und die damit verbunden Mietrechte im Wege des gespaltenen Mietverhältnisses (vgl. § 29 und 30 MRG) zu übertragen, diesfalls könne er dann das von ihm errichtete Gebäude an einen Dritten veräußern. Wenn ein Mieter in "Insolvenz verfällt", werde das Unternehmen…
…Mietrechtsgesetzes (MRG) eine Kündigung seitens des Vermieters nur gerichtlich erfolgen kann (vgl. § 33 Abs. 1 leg.cit) und dadurch aus Gründen des Mieterschutzes erschwert werden soll, so ist aber in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 30 Abs. 2 Z 1 des MRG zu verweisen…
…ein derartiges Mietverhältnis suche, hätte es unter diesen Bedingungen ergriffen. Wie den Ausführungen eines namentlich genannten Rechtsanwaltes klar zu entnehmen sei, seien die Kündigungsbeschränkungen des § 30 MRG für die Zukunft des Mietverhältnisses von elementarer Bedeutung. Die Vermieter A. und B. X. hätten nicht die Möglichkeit…
…0,00 | 0,00 | 0,00 | 09/10 1992 | 0,00 | 300.000,00 | 0,00 | 30.000,00 | 08/10 1993 | 461.611,54 | 150.000,00 | 0,00 | 61.161,15 …
…weil im Immobilienpreisspiegel bloß von Objekten mit frei vereinbartem Mietzins nach § 1 Abs. 4 MRG gesprochen werde, was daher Einfamilienhäuser inkludiere; tendentiell werde für Einfamilienhäuser zum Beispiel mit der Möglichkeit der Gartenbenutzung ein höherer Mietzins verlangt. Zum Fremdvergleich führte die Amtsvertreterin aus: Bezüglich F-Gasse…
…46 und 49, somit auch die Kündigungsbeschränkungen des § 30 MRG gelten. "Erledigung kleinerer Reparaturen durch den Mieter in Eigenregie" - "Übernahme sämtlicher Verwaltungsangelegenheiten (Versicherungsschäden) - eigenständig durch den Mieter": Unter Reparatur wird jener Vorgang verstanden, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird…
…dort vorgebracht wird, der Abschluss des Mietvertrages erfolge praktisch ausschließlich per nächst folgendem Monatsersten. Hat der Bestimmung des § 15 Abs. 3 MRG, derzufolge der Mieter den Mietzins, sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, am ersten eines jeden Kalendermonats im vorhinein zu entrichten, so belegt das…
…a. solche aus den verwalteten Häusern in der B-Gasse sowie in der C-Gasse erklärt hatte, wobei die Bw. die Vermietung dieser Objekte am 30. November 2000 beendet hatte. Sollen trotz der Einbringung des Zinshauses B-Gasse in die Stiftung per 1. Dezember 2000…
…| € | € | € | Überschuss lt. Bp | | 18.299,83 | 31.543,38 | 24.370,30 | Allgemeine Werbungsk. | 8 | 6.519,25 | | | 17% v. 60.000 | | | | | Honorarnoten…
…Daran vermag auch der Kündigungsverzicht der Vermieter (welcher jedoch angesichts der infolge § 30 MRG gesicherten Mieterposition ohnehin kaum ins Gewicht fällt) nicht zu ändern. Denn etwa auch im Fall einer Kündigung durch den Mieter selbst wären seine Investitionen für ihn für die Zukunft verloren gewesen…
…überhöhter Mietzins entstehe, so sei dies ein Scheinargument. Der Mietvertrag bestehe nach wie vor. Die GmbH habe Kündigungsschutz nach § 30 MRG. Diese Rechnung könne daher so nicht gemacht werden. Man könne auch nicht sagen, nur weil jemand vielleicht auf ein Recht verzichten werde, gebe es…
…Wohnbedürfnis" des Angehörigen im Fall des § 14 Abs. 3 MRG nicht anders zu beurteilen sei als jenes des Vermieters im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs. 1 Z 8 MRG. Von dieser Judikatur sind auch die Vorinstanzen zutreffend ausgegangen. Etwas ganz anderes ist aber die…
…ein Eintrittsberechtigter über eine eigene Wohnung verfüge, sei das dringende Wohnbedürfnis sehr streng zu prüfen und nicht anders als beim Kündigungsgrund des § 30 Abs. 2 Z 8 MRG (Eigenbedarfskündigung des Vermieters) zu beurteilen. Ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten sei zu verneinen, wenn ihm eine andere…
…jeweils zum Ende eines jeden Kalenderquartals aufgekündigt werden, wobei jedoch für den Vermieter die Kündigungsbeschränkungen von § 30 MRG gelten. (3) Der Mieter verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich darauf, sein ordentliches Kündigungsrecht zu einem vor dem Ablauf des 15. Jahres nach Übernahme des Bestandobjektes liegenden Kündigungstermin geltend…
…jeweils zum Ende eines jeden Kalenderquartals aufgekündigt werden, wobei jedoch für den Vermieter die Kündigungsbeschränkungen von § 30 MRG gelten. (3) Der Mieter verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich darauf, sein ordentliches Kündigungsrecht zu einem vor dem Ablauf des 15. Jahres nach Übernahme des Bestandobjektes liegenden Kündigungstermin geltend…
…genossenschaftlichen Nutzungsverträge über derartige Objekte (im folgenden Mietgegenstände genannt); in diesem Bundesgesetz wird unter Mietvertrag auch der genossenschaftliche Nutzungsvertrag, unter Mietzins auch das auf Grund eines genossenschaftlichen Nutzungsvertrages zu bezahlende Nutzungsentgelt verstanden. § 30 MRG, BGBl.Nr. 520/1981 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 68/1991…