…Förderung für eine beschleunigte Abschreibung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 erforderlich ist (Ansicht des Finanzamtes) oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Nachweis der Förderungswürdigkeit ausreicht (Ansicht des Bw.); 2.) ob vor der Sanierung durch den Bw. ein Wohnhaus vorlag (Ansicht des Finanzamtes…
…Bw. davon in Kenntnis gesetzt, dass eine gemäß § 188 BAO einheitlich und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der A. & Mitges. für das Jahr 1997 sowie die Streitjahre 1992 bis 1996 zu unterbleiben habe. Im Rahmen dieser Berufungsentscheidung sind die vorerwähnten Tangenten entsprechend zu berücksichtigen. Für…
…Aufwendungen für Errichtungsmaßnahmen, weshalb die Begünstigung auch aus dem Titel des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 nicht beansprucht werden könnte. Dem hat der Bw. im Vorlageantrag Folgendes entgegengehalten: Der Ausbau des Dachbodens und von Kellerräumen bedeute nicht die Herstellung neuer Substanz, sondern bezogen…
…Kontokorrentkonto auf ein anderes Konto mit späterer Rückbuchung übertragen worden seien, liege keine Verausgabung der "Zinsenvorauszahlung" im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG 1988 vor, sondern eine Verausgabung im wirtschaftlich kausalen Folgejahr. Dazu hat der Bw. im Vorlageantrag Folgendes ausgeführt: Die Zinsenvorauszahlungen wurden und werden…
…dass die gegenständlichen Aufwendungen "weder als Instandhaltungsaufwand, noch als Instandsetzungsaufwand im Sinne des § 28 Abs 2 EStG 1988, sondern als Herstellungsaufwand anzusehen sind". Instandsetzungsaufwand liegt immer dann vor, wenn das Gebäude auf Grund der durchgeführten Investitionen zB durch Erzielung höherer Einnahmen besser nutzbar ist bzw…
…Spekulationsgewinn der Liegenschaft Sch. 28/Mo. (Bp-Bericht Tz 85) Zufolge § 30 Abs. 4 EStG 1988 sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Als Werbungskosten können solche Aufwendungen berücksichtigt werden, die durch das Veräußerungsgeschäft verursacht…
…295a BAO (neu entstandene Tatsache) dar, woraus sich die Notwendigkeit der Berichtigung der bisherigen Veranlagungsgrundlagen ergebe. Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 seien Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die…
…zum Ausdruck gebracht, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 die Übertragung der Einkunftsquelle ist. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, dann bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich solche des…
…§ 28 Abs. 3 Z. 2 leg. cit. nennt dazu Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn dazu näher angeführte Förderungszusagen vorliegen. Aus der Stellung der Bestimmung des § 28 Abs. 3 EStG 1988 im Gesetz ergibt sich, dass die dort vorgesehene - gegebenenfalls auch einer Normal-AfA vorgehende - Verteilungsmöglichkeit von…
…gemachten Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen iSd § 28 Abs. 3 EStG 1988 die auf fünfzehn Jahre verlängerte Spekulationsfrist zur Anwendung kommt. Der Streitpunkt besteht darin, ob sich der Bw. zu Recht auf die Ausnahmebestimmung des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, wonach die Veräußerung eines "selbst…
…entgegen dem Vorbringen des Bw. nicht von einem "selbst hergestellten Gebäude" im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ausgegangen werden, weshalb der Verkauf der gegenständlichen Liegenschaft als Spekulationsgeschäft anzusehen ist. Da auch die Berechnung des Spekutaltionsgewinnes dem Gesetz entspricht, wobei der Bw…
…die begünstigte Abschreibung gem. § 28 Abs. 3 Z 2 EStG betreffend die Kosten der Generalsanierung in Höhe von € 93.123,00 gegeben seien und diese auch anlässlich der erstmaligen Veranlagung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung begehrt wurden. Die Rechtsansicht, dass diese Sanierungskosten bereits…
…Dezember 1995 bestehenden steuerfreien Beträge ist die Übergangsregelung des § 116 Abs. 5 EStG 1988 anzuwenden. Gemäß § 116 Abs. 5 Z 2 EStG 1988 (idF BGBl. I 1999/28) gilt für die bis 1995 nach § 28 Abs. 5 in der bis 1995 geltenden Fassung gebildeten steuerfreien…
…28 Abs. 7 EStG 1988 in Höhe von € 1.298.267,64 erklärt worden. Die Bestimmungen über die Absetzbarkeit von Herstellungsaufwendungen für die Assanierung von Gebäuden seien erst durch eine Novelle des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. 1987/606, in § 28 Abs. 2 Z 3 EStG…
…Die Eigentümergemeinschaft sei diesem Auftrag nachgekommen, die auf den Bw. entfallenden Kosten hätten € 894,35 betragen. Es liege kein Anwendungsfall des § 28 Abs. 2 EStG 1988 vor. Nach dieser Bestimmung würden Instandsetzungsaufwendungen nur dann vorliegen würden, wenn Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- und…
…Die verstorbene Gattin des Bw hat im Jahr 1995 gemäß § 28 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abzusetzende Instandsetzungsaufwendungen auf die vermieteten und nunmehr im Fruchtgenuss des Bw stehenden Gebäudeteile getätigt. In den angefochtenen Bescheiden wurden die noch nicht verbrauchten Zehntelbeträge mit der…
…wonach gegenständlichenfalls eine "Sanierungsförderung" vorläge, weshalb gemäß den Bestimmungen des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 eine Fünfzehntelabsetzung zustünde, sei entgegenzuhalten: Gegenständlichenfalls handle es sich gänzlich um die "Neuerrichtung (die Schaffung) von 9 Wohnungen" durch eine Miteigentümergemeinschaft. Diese Tatsache sei sowohl aus dem Ansuchen…
…alle zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten zu setzen sind. Bei Unterbleiben derartiger Maßnahmen sind die Zinsen nicht mehr Aufwendungen iSd § 32 Z 2 EStG 1988 (VwGH 22.10.1996, 95/14/0018 und VwGH 20.9.2001, 98/15/0126). Die Ausführungen in der…
…kurzfristig den Betrag zur Verfügung gestellt habe, könne sicherlich nicht dazu führen, dass das Mietverhältnis zwischen dem Bw. und seiner Tochter von der Abgabenbehörde als nicht fremdüblich beurteilt werde. 2) Einkünfte gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 Die dem Bw. seit 1979 gehörende Liegenschaft, St.…
…Klientengeschenke" (S 48.504,11), Kfz-Spesen (S 301.297,50) und "Instandhaltung allgemein" (S 199.983,06) als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG 1988 bzw. der Vorsteuer in Höhe von S 970.163,04, von der auf die Liegenschaft H-Gasse…