…Hin- und Rückbeförderung ins bzw. aus dem Ausland ändert aber nichts an der Steuerfreiheit. Der Fährbetrieb auf einem Grenzfluss stellt eine grenzüberschreitende Personenbeförderung dar und ist somit steuerfrei. Rz 731: Pauschalreisen stellen keine einheitliche Leistung des Reiseveranstalters dar, sondern selbständig zu beurteilende Hauptleistungen, sofern nicht …
…werden. Die Liftunternehmen haben daher gegenüber vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern (zB Hotelbetreiber) Rechnungen iSd § 11 UStG 1994 auszustellen. Randzahlen 1696 bis 1710: derzeit frei. 11.10. Grenzüberschreitender Personenverkehr Rz 1711: Fahrausweise im grenzüberschreitenden Personenverkehr gelten nur dann als Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994…
Anlage 1 Übersicht über die Genehmigungspflicht im Personenverkehr Aufauf der Straße im EU/EWR-Bereich Grenzüberschreitender Personenverkehr | Verkehrsart und damit verbundene Transitfahrt oder Leerfahrt | GenehmigungspflichtGenehmi- gungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2…
…Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender Gelegenheitsverkehre. Für den nicht liberalisierten grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr…
…1.1.5. Lizenzen für schweizerische Verkehrsunternehmer (1) Gemäß Artikel 9 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße unterliegen der grenzüberschreitende gewerbliche Straßengüterverkehr und Leerfahrten mit 1.Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die in der…
2. Grenzüberschreitende Personenverkehre 2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 sind folgende Verkehrsdienste genehmigungspflichtig: Linienverkehre (Abschnitt 1.1. Abs. 1) und Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), die zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer nicht vertraglich vereinbart…
…auch Unternehmern gestattet, die nach dem im Staat des Standortes ihres Unternehmens geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Beförderung von Personen befugt sind und entweder Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Muster Anlage 7), einer Genehmigung aufgrund des Landverkehrsabkommens mit der Schweiz (Schweizer Lizenz für den grenzüberschreitenden Personenverkehr; Muster Anlage…
Anlage 9 Schweizer Lizenz für den grenzüberschreitenden Personenverkehr [Grafik]
…EWG) Nr. 684/92 und (EG) Nr. 12/98 des Rates hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 268 vom 3.10.1998 S. 10; 4.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG…
2.2. Gemeinschaftslizenz (1) Gemäß Artikel 3a der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 muss jeder Verkehrsunternehmer für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz (Muster siehe Anlage 3) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates jedem gewerblichen…
…15 Abs. 5 Z 4 GelverkG). (2) Gemäß § 15a GelverkG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die…
…ZollR-DG lediglich bis zu einem Betrag von 120 €) nicht möglich. (4) Gemäß § 15a GelverkG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) oder einer Zuwiderhandlung gemäß …
…ZollR-DG lediglich bis zu einem Betrag von 120 €) nicht möglich. (4) Gemäß § 15a GelverkG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) oder einer Zuwiderhandlung gemäß …
…15 Abs. 5 Z 4 GelverkG). (2) Gemäß § 15a GelverkG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die…
Anlage 2 Lizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen [Grafik] [Grafik] [Grafik]
…Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG), BGBl. I Nr. 203/1999; 2.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 74 vom 20.3.1992 S. 1; 3.die Verordnung (EG) Nr…
…Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98 bedürfen der Linienverkehr und die Sonderformen…
1.2.2. Gemeinschaftslizenz (1) Gemäß Artikel 3a der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 muss jeder Verkehrsunternehmer für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Omnibussen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz (Muster in Anlage 2) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR Mitgliedstaates jedem…
0.2. Geltungsbereich (1) Diese Arbeitsrichtlinie gilt im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr, der von im Nicht-EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt wird. (2) Vertragsstaaten des Interbus-Übereinkommens sind derzeit neben der Europäischen Gemeinschaft noch folgende Staaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina;, Kroatien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Türkei. (3) Bilaterale…
…GelverkG); 2.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 3.das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße…