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UZKAbschnitt 3 Passive Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…denn, diese Waren müssen ausgebessert werden, c)deren Ausfuhr zur Gewährung von Ausfuhrerstattungen führt, d)für die aufgrund ihrer Ausfuhr im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ein anderer finanzieller Vorteil als die in Buchstabe c genannten Erstattungen gewährt wird. (3) Die Zollbehörden setzen die Frist fest…

ZK-25902.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…es sei denn, diese Waren müssen ausgebessert werden, deren Ausfuhr zur Gewährung von Ausfuhrerstattungen führt, für die aufgrund ihrer Ausfuhr im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ein anderer finanzieller Vorteil als jener der Ausfuhrerstattung gewährt wird. 2.2.2. Veredelungsvorgänge | UZK | UZK-DA |…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…keine Bedenken, dass eine separate Markenlizenz verrechnet wird, wenn dem Wiederverkäufer durch die Marke ein finanzieller Vorteil verschafft wird (Z 6.82 OECD-VPL). Denn die Vergütung für einen dem Grunde nach abzugeltenden Vorteil kann vertraglich unterschiedlich ausgestaltet werden. Es ist auch denkbar, dass eine…

VPR 2021 Rz 159–1631.3.5. Kostenverteilungsverträge (Poolumlageverträge)
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die einen Vorteil aus den KVV-Tätigkeiten zu erwarten haben und denen eine Beteiligung am Ergebnis des KVV zusteht. Ein Unternehmen kann außerdem nur dann an dem KVV teilnehmen, wenn es Kontrolle über die mit dem KVV verbundenen Risiken ausübt und über die finanziellen Möglichkeiten…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zufälliger Vorteil entsteht, welcher im Kontext von Konzerndarlehen als implizite Unterstützung ("implicit support") bezeichnet wird (Z 10.77rev10.77 OECD-VPL). Dieser zufällige Vorteil entsteht einzig aufgrund der Konzernzugehörigkeit (siehe auch Rz 201) und äußert sich darin, dass die darlehensnehmende Konzerngesellschaft im Falle finanzieller Schwierigkeiten…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Dies gilt allerdings nur, wenn diese von der Zuwendung von Mitteln (insbesondere Wirtschaftsgütern und wirtschaftlichen Vorteilen) durch die zusammenfassende oder leitende Körperschaft ausgeschlossen sind. Die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Zusammenfassungs- und/oder Leitungsfunktion gegenüber diesen Körperschaften hat entgeltlich, aber ohne Gewinnerzielungsabsicht zu erfolgen…

ZK-26308. Anhänge
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…bei der Ausfuhrzollstelle zu erfüllen, liegen keine ordnungsgemäß gerechtfertigten Gründe vor. 1. Die Tatsache, einen beträchtlichen finanziellen Vorteil zu haben, indem die Ausfuhranmeldung in einem anderen Mitgliedstaat als dem seines Unternehmens vorgelegt wird, stellt keinen ordnungsgemäß gerechtfertigten Grund dar. 2. Wenn Gebrauchtwagen an mehreren Orten…

AH-24323. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien14.10.2022

…besteht daher ein Ausfuhrverbot für alle Gelder, außer jenen des Abschnitts 2B.2. und 2B.3. Definition: Gelder sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2019/1716 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks…

AH-46061. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien22.01.2024

…Geldern, Gütern oder Dienstleistungen, auch - aber nicht ausschließlich - Verkauf, Vermietung oder Verpfändung dieser Ressourcen; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2024/386 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel…

AH-24161. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien17.01.2024

…Geldern, Gütern oder Dienstleistungen, auch - aber nicht ausschließlich - Verkauf, Vermietung oder Verpfändung dieser Ressourcen; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2024/287 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel…

AH-22401. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.10.2023

…den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2023/2406 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen…

AH-20741. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

…den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2023/888 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen…

AH-26041. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

…den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt; 3."Gelder": sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel…

AH-46051. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien08.04.2024

…den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt; -3."Gelder": Finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel…

AH-46041. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien18.12.2023

…die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt "Gelder": Finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff: 1."Wirtschaftliche Ressourcen": Vermögenswerte jeder Art…

AH-24321. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien30.11.2023

…den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt; 3."Gelder": sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind -Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel…

AH-46031. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien23.07.2024

…Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen; 5."Gelder" finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen…

AH-24841. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien18.12.2023

…den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt; 3."Gelder": sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind -Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel…

AH-22321. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2025

…oder Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht ausschließlich, des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpfändung dieser Ressourcen; 3."Gelder" - sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art einschließlich von - aber nicht beschränkt auf: -Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, -Guthaben bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben…

AH-26161. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

…Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen; 4."Gelder" finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen…