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MO-85012. Fälle, in denen eine Lizenz erforderlich ist
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

…in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, soweit im genannten Abschnitt nicht anders geregelt; b)Erzeugnisse, die zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden und die unter Zollkontingente (Lizenzkontingente) fallen; c)Erzeugnisse, für die in Abschnitt 14.1. auf diese Bestimmung verwiesen wird…

MO-85013. Lizenzbefreiungen:
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

…zur kostenlosen Verteilung im Rahmen humanitärer Hilfsmaßnahmen in Drittländern geliefert werden, sofern es sich bei diesen Lieferungen um gelegentliche Lieferungen unterschiedlicher Erzeugnisse in einer Menge von insgesamt höchstens 30 000 kg je Transportmittel handelt. Für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, ist eine Lizenz vorzulegen.

MO-85018. Beantragung und Erteilung von Lizenzen
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…mit dem Namenszeichen und dem Dienststempelabdruck zu bestätigen (Überschreibungen oder Rasuren sind nicht gestattet). (2) Vor der ersten Abschreibung auf einer Lizenz ist der Warenmenge aus Feld 17 die (mögliche) Toleranz nach Feld 19 hinzuzurechnen und die Gesamtmenge in Spalte 29 Zeile 1 Feld 1…

MO-85019. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz Stellt sich nach erfolgter Abschreibung heraus, dass die Ware tatsächlich nicht ein- bzw. nicht ausgeführt wurde oder es sich bei der ein- bzw. ausgeführten Ware nicht um die in der Lizenz angegebene Ware handelt (zB auf Grund eines Untersuchungsergebnisses…

ZK-0690Anlage 12 Lizenzgebühren Dritter - Allgemeiner Kommentar
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

Anlage 12 Lizenzgebühren Dritter - Allgemeiner Kommentar (verabschiedet auf der 32. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11. - 15. April 2011 und formell angenommen auf der 117./118. Sitzung des WCO-Rats vom 23. - 25. Juni 2011; Übersetzung: Guido Sticker) 1.Mit diesem Dokument sollen Leitlinien für…

UZK-IAArtikel 136 Lizenzgebühren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…3) Beziehen sich die Lizenzgebühren teilweise auf die zu bewertenden Waren und teilweise auf andere Bestandteile oder Zubehör, die den Waren nach ihrer Einfuhr hinzugefügt werden, oder auf Dienstleistungen nach der Einfuhr, so wird eine angemessene Anpassung vorgenommen. (4) Lizenzgebühren gelten als nach den Bedingung…

KStR 2013 Rz 126621.1.10 Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern (§ 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Abzugsverbot ist erstmals auf Aufwendungen anwendbar, die nach dem 28.2.2014 anfallen (siehe hierzu Rz 1266bn). 218.1.10.2 Anwendungsvoraussetzungen 218.1.10.2.1 Aufwendungen für Zinsen oder Lizenzgebühren Rz 1266aj: In sachlicher Hinsicht sind vom Abzugsverbot Zinsen iSd in § 99a Abs…

MO-83004. Lizenzen
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

4. Lizenzen (1) Für Einfuhren von Erzeugnissen in die GemeinschaftUnion bzw. für Ausfuhren von Erzeugnissen aus der GemeinschaftUnion kann die Vorlage einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz gefordert werden. Diese dienen zur Marktbeobachtung sowie zur Verwaltung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen. Lizenzpflichtige Erzeugnisse sind im TARIC bzw. ZEUS mit der…

KStR 2013 Rz 126621.1.10.2.4 Nicht- oder Niedrigbesteuerung der Zinsen-/Lizenzgebühren bei der empfangenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Befreiung der empfangenden Körperschaft von der Steuerpflicht ist hingegen nicht erforderlich. Daher kommt die Bestimmung auch dann zur Anwendung, wenn eine Körperschaft lediglich mit bestimmten Einkünften, darunter auch die Zins- oder Lizenzeinkünfte, persönlich teilsteuerbefreit ist (zB inländische Körperschaften gemäß § 5 Z 5 bis 7, 10…

KStR 2013 Rz 126621.1.10.2.2 Körperschaft des privaten Rechts als Empfänger der Zinsen oder Lizenzgebühren
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Z 10 lit. c KStG 1988 siehe Rz 1266bc und 1266bd. Rz 1266aq: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 vorletzter Satz KStG 1988 muss der Empfänger auch Nutzungsberechtigter der Zinsen oder Lizenzgebühren sein. Ist der Empfänger nicht Nutzungsberechtigter, ist auf den Nutzungsberechtigten abzustellen. Die Bestimmung…

MO-83005.2. Einfuhren im Rahmen von Lizenzkontingenten
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

5.2. Einfuhren im Rahmen von Lizenzkontingenten 5.2.1. Einfuhren, die der Regelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 unterliegen (1) Bei Einfuhren von Erzeugnissen im Rahmen von Gemeinschaftszollkontingenten - mit Ausnahmen der in Abschnitt 5.2.2. angeführten Kontingente - bei denen lt. TARIC die…

MO-85014. Rechte und Verpflichtungen
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

…kann die Verpflichtung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zur Ausfuhr auch die Verpflichtung umfassen, Erzeugnisse aus dem in der Lizenz angegebenen Land oder der Ländergruppe in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen oder in das darin angegebene Land oder die Ländergruppe auszuführen.

MO-85015. Toleranz
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

…oder Qualität gemäß der entsprechenden internationalen Übereinkunft erfüllt. Ist für ein Zollkontingent eine Einfuhrlizenz vorgeschrieben, so wird die Menge, um die die in der Einfuhrlizenz angegebene Menge innerhalb der positiven Toleranz überschritten wird, im Rahmen derselben Lizenz zum Regelzollsatz in den zollrechtlich freien Verkehr überführt.

MO-85016. Freigabe und Verfall von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

…die Verpflichtung zur Ein- oder Ausfuhr eingehalten wurde. Diese Menge darf nicht weniger als 5% der Gesamtmenge betragen, die in der Lizenz angegeben ist. Beträgt die ein- oder ausgeführte Menge jedoch weniger als 5% der in der Lizenz angegebenen Menge, so verfällt die gesamte Sicherheit.

MO-85017. Besondere Sektor bezogene Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

…und in Ausnahmefällen auf begründeten Antrag des zugelassenen Einführers höchstens 25% betragen darf, c)Ausfuhr in ein Drittland. Falls ein Teil der im Rahmen der Lizenz eingeführten Hanfsamen jedoch nicht innerhalb der gewährten Frist von 12 Monaten einer der Behandlungen gemäß Unterabsatz 1 unterzogen wurde…

MO-850110. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Einfuhr 10.1. Lizenzpflichtiger Tatbestand Die Vorlage einer Einfuhrlizenz AGRIM (L001), elektronisch oder auf Papier, ist - unter Berücksichtigung der Befreiungstatbestände, wie sie im Abschnitt 3. angeführt sind - erforderlich bei der Überführung lizenzpflichtiger Erzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr der Union. 10.2. Vorlage der Einfuhrlizenz…

MO-850111. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Drittländern, auch über einen anderen Mitgliedsstaat. (2) Bei der Ausfuhr nach aktiver Veredelung ist für jede ausfuhrlizenzpflichtige Zutat eine Ausfuhrlizenz vorzulegen; ebenso ist im Rahmen der aktiven Veredelung bei der Überlassung zum freien Verkehr Lizenzpflicht für eingesetzte Drittlandserzeugnisse gegeben, die in Abschnitt 14.1. aufgeführt…

MO-8501Einleitung
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

Die Arbeitsrichtlinie »MO-8501 (»Lizenzen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben…

MO-85011. Grundsätzliches
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Durchführungsbestimmungen für die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Vorschriften über die Freigabe und den Verfall der für solche Lizenzen geleisteten Sicherheiten; in der Durchführungsverordnung (EU) Nr…

MO-850112. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]