…wird davon ausgegangen, dass die betreffende Person die Unterlagen gelesen und nichts hinzuzufügen hat. (2) Leitet ein Mitgliedstaat in den in Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex genannten Fällen Unterlagen zur Entscheidung an die Kommission weiter, müssen die Unterlagen zumindest Folgendes enthalten: a)eine Zusammenfassung…
Artikel 181 Der Kommission vorzulegende Informationen (Artikel 121 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Jeder Mitgliedstaat legt der Kommission eine Liste der Fälle vor, in denen er eine Erstattung oder einen Erlass auf der Grundlage von Artikel 119 oder Artikel 120 des Zollkodex gewährt hat und…
6.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA) 6.4.1. Fälle (Art. 116 Abs. 3 UZK) (1) Sind die Zollbehörden der Auffassung, dass eine Erstattung oder ein Erlass gemäß Art. 119 UZK (Irrtum der…
3.3. Kommissionsgeschäft Rz 381: Der Kommissionär wird im eigenen Namen und für fremde Rechnung (nämlich des Kommittenten) tätig. Gemäß § 383 UGB kann das jede natürliche oder juristische Person (Personengesellschaft) sein, die es übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines Auftraggebers im eigenen Namen zu…
…und Zuständigkeiten der Kommission Die Kommission hat im Allgemeinen die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Verordnungen sicherzustellen und die ihr vom Rat übertragenen Befugnisse zur Durchführung der von diesem erlassenen Regeln zu gewährleisten. Im Rahmen der Verwaltung der Zollkontingente übernimmt die Kommission (GD TAXUD…
Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht…
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Gegenstand 1. Diese Verordnung enthält Übergangsmaßnahmen für die Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Daten gemäß Artikel 278 des Zollkodex, bis die elektronischen Systeme, die für die Anwendung der Bestimmungen des Zollkodex erforderlich sind, in Betrieb sind. 2…
Abschnitt 1 Entscheidungen über die Anwendung des Zollrechts Artikel 2 Anträge und Entscheidungen Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK-Zollentscheidungssystems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als elektronische Datenverarbeitungstechniken für Anträge und Entscheidungen und alle…
…EU) 2015/2447 stattfinden sollen. 2. Jede Zollbehörde benennt Kontaktstellen, die für den Informationsaustausch sowohl mit anderen Zollbehörden als auch mit der Kommission zuständig sind, und teilt der Kommission die Kontaktdaten dieser Stellen mit. 3. Die Kommission stellt die Liste der Kontaktstellen auf ihre Website.
Abschnitt 2 Entscheidungen über vZTA Artikel 4 Form von vZTA-Anträgen und vZTA-Entscheidungen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung des vZTA-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für…
Abschnitt 3 Beantragung des Status eines AEO Artikel 5 Form der Anträge und Bewilligungen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der VerbesserungAnpassung des AEO-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für Anträge…
Kapitel 2 Zollwert der Waren Artikel 6 Anmeldung der Angaben über den Zollwert 1. Bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU enthält eine Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Angaben über den Zollwert. 2…
Kapitel 3 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld Artikel 7 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des UZK Systems für die Verwaltung von Sicherheitsleistungen (GUM) gemäß dem Anhang…
Artikel 8 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden 1. Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des GUM-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU gibt die in Artikel 155 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 genannte Person im Antrag auf Leistung einer Gesamtsicherheit…
Kapitel 4 Ankunft der Waren und vorübergehende Verwahrung Artikel 9 Meldung der Ankunft eines Seeschiffs oder eines Luftfahrzeugs Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme der UZK Systeme für die Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014…
Artikel 10 Gestellung der Waren Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme der UZK Systeme für die Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die Gestellung der…
Artikel 11 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme der UZK Systeme für die Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die Abgabe…
Kapitel 5 Zollrechtlicher Status und Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 12 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im vereinfachten Unionsversandverfahren Wird für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren das papiergestützte Unionsversandverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 1…
Artikel 13 Vordrucke für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen…
Abschnitt 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren Artikel 14 Mittel zum Datenaustausch Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die Abgabe…