Findok · Richtlinien
ZT-2510
7.2. Rolle und Zuständigkeiten der Kommission
geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 01.12.2016
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Wortlaut laut Findok
7.2. Rolle und Zuständigkeiten der Kommission
Die Kommission hat im Allgemeinen die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Verordnungen sicherzustellen und die ihr vom Rat übertragenen Befugnisse zur Durchführung der von diesem erlassenen Regeln zu gewährleisten.
Im Rahmen der Verwaltung der Zollkontingente übernimmt die Kommission (GD TAXUD) insbesondere folgende Aufgaben:
ErhaltungPflege des Kontingentsystems und des TARIC-Systems auf dem neuesten Stand,
Übermittlung aktualisierter Referenzdaten an die Mitgliedstaaten, insbesondere am Jahresende,
Annahme und Bearbeitung von Ziehungsanträgen und Rückübertragungen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften,
Annahme und Bearbeitung von Regularisierungsanträgen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften und erforderlichenfalls Beratung der Mitgliedstaaten,
Gewährleistung der vorschriftsmäßigen Zuteilung der von den Mitgliedstaaten rückübertragenen Mengen,
Unterrichtung der Mitgliedstaaten über die Ergebnisse eines jeden Vorgangs,
Veröffentlichung der verfügbaren Restmengen aller EU-Zollkontingente auf der Website EUROPA im Internet,
Ausarbeitung konsolidierter Berichte auf Monats- und Jahresbasis über die EU-weite Inanspruchnahme der Zollkontingente,
ständige Bemühung um die Verbesserung der Effizienz.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0414-III/11/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.12.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF