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Findok · Richtlinien

ZT-2510

7.2. Rolle und Zuständigkeiten der Kommission

geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 01.12.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Wortlaut laut Findok

7.2. Rolle und Zuständigkeiten der Kommission Die Kommission hat im Allgemeinen die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Verordnungen sicherzustellen und die ihr vom Rat übertragenen Befugnisse zur Durchführung der von diesem erlassenen Regeln zu gewährleisten. Im Rahmen der Verwaltung der Zollkontingente übernimmt die Kommission (GD TAXUD) insbesondere folgende Aufgaben: ErhaltungPflege des Kontingentsystems und des TARIC-Systems auf dem neuesten Stand, Übermittlung aktualisierter Referenzdaten an die Mitgliedstaaten, insbesondere am Jahresende, Annahme und Bearbeitung von Ziehungsanträgen und Rückübertragungen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften, Annahme und Bearbeitung von Regularisierungsanträgen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften und erforderlichenfalls Beratung der Mitgliedstaaten, Gewährleistung der vorschriftsmäßigen Zuteilung der von den Mitgliedstaaten rückübertragenen Mengen, Unterrichtung der Mitgliedstaaten über die Ergebnisse eines jeden Vorgangs, Veröffentlichung der verfügbaren Restmengen aller EU-Zollkontingente auf der Website EUROPA im Internet, Ausarbeitung konsolidierter Berichte auf Monats- und Jahresbasis über die EU-weite Inanspruchnahme der Zollkontingente, ständige Bemühung um die Verbesserung der Effizienz.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0414-III/11/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.12.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF