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GK-04202. Drittstaatenbereich
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2. Drittstaatenbereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz oder in Drittstaaten niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, bei denen zumindest eine Endhaltestelle in einem Drittstaat liegt.

VB-02402. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien01.12.2024

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt Die unter Abschnitt 1.2. angeführten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen in dem Zeitpunkt, in dem sie a)in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden (siehe Abschnitt 2.2. Abs. 1); b)im Rahmen eines Zolllagerverfahrens oder eines aktiven…

VB-03032. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die unter Abschnitt 1.1. angeführten kontrollpflichtigen Sendungen unterliegen Pflanzengesundheitskontrollen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Österreich durch MitarbeiterKontrollorgane des Bundesamtes für Wald). Diese Pflanzengesundheitskontrollen sind durchzuführen an der Grenzkontrollstelle der ersten Ankunft im Gebiet der…

VB-03102. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die in Abschnitt 1.1. bis 1.6. genannten Waren unterliegen bei der Einfuhr in die Union einer Kontrolle in Bezug auf Vermarktungsnormen. Diese Einfuhrkontrolle muss erfolgen: 1.bei Obst und Gemüse, das speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen…

VB-03103. Ausfuhr in Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

3. Ausfuhr in Drittstaaten 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Das in Abschnitt 1.1 , Abschnitt Abschnitt 1.11.2. undund 1.2Abschnitt 1.6. genannte Obst und Gemüse sowie Bananen, dasdie speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegtunterliegen, sowie die in Abschnitt 1.5. genannten Bruteier und Küken…

VB-03112. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien04.09.2009

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die im Abschnitt 1 genannten Waren unterliegen der Einfuhrkontrolle durch Organe des Bundesamtes für Ernährungssicherheit - Qualitätskontrolle spätestens in dem Zeitpunkt, in dem die Waren dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt werden. (2) Der…

VB-03022. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt Forstliches Vermehrungsgut unterliegt den Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 bei der Einfuhr erst im Zeitpunkt, in dem es dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt wird. 2.2. Einfuhrbewilligung (1) Gemäß § 24 Abs. 1 des…

VB-03012. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt Die in der Anlage 1 angeführten Waren unterliegen den Bestimmungen des Saatgutgesetzes 1997 erst in dem Zeitpunkt, in dem 1.sie dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt werden, 2.dem Zollamt im Fall des…

VB-02102. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Einfuhrbeschränkungen (1) Gemäß Artikel 90 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 dürfen die in Abschnitt 1.1. angeführten Waren nur dann eingeführt werden, wenn eine von einer amtlichen Stelle (siehe Abschnitt 1.5.) des Ursprungslandes ausgestellte Bescheinigung…

VB-02103. Ausfuhr in Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien21.11.2012

3. Ausfuhr in Drittstaaten 3.1. Ausfuhrabfertigung (1) GemäßAusfuhrverbote und Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 ist für die Ausfuhrabfertigung der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren das Original und eine Kopie des "Begleitpapiers für die Beförderung von Erzeugnissen des Weinbaus" erforderlich (Muster…

GK-04202.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat)
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat) 2.2.1. Konzessionspflicht (1) Gemäß § 1 Abs. 3 Kraftfahrliniengesetz bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder…

UmgrStR 2002 Rz 862–8643.4.2.3. Zwangsaufwertung aufgrund einer Einschränkung des Besteuerungsrechts im Verhältnis zu Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

3.4.2.3. Zwangsaufwertung aufgrund einer Einschränkung des Besteuerungsrechts im Verhältnis zu Drittstaaten Rz 862: Abweichend von dem in § 16 Abs. 1 erster Satz UmgrStG festgehaltenen Buchwerteinbringungsgrundsatz ist in § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG für bestimmte Einbringungsfälle mit Auslandsbezug eine verpflichtende Bewertung des…

VB-03204. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien19.06.2026

…werden. (3) Der Heimtiereigentümer, der Heimtierhalter oder die während der Verbringung ermächtigte Person hat Heimtiere bei der Einreise aus Drittstaaten am Einreiseort der zuständigen Behörde - in Österreich ist das die für den Einreiseort zuständige Zollstelle - unter Vorlage der in Abschnitt 4.1.2.2. bzw…

ZT-70000. Übersicht
geltende FassungRichtlinien11.03.2008

0. Übersicht Die Arbeitsrichtlinie Handelsstatistik regelt die statistische Anmeldung im Handel mit Drittstaaten und gibt auch eine Information über die statistische Anmeldung im Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

ZT-70002.2.3. Handelsstatistische Anmeldepflicht
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

2.2.3. Handelsstatistische Anmeldepflicht Für Zwecke der Statistik des Warenhandels zwischen Österreich und Drittstaaten gilt: (1) Die handelsstatistische Anmeldung obliegt demjenigen, der für die handelsstatistisch anzumeldende Ware die nach den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehene Anmeldung abzugeben hat (§ 14 HStG 1995). (2) Handelsstatistische Anmeldestelle ist jenes…

AH-32102A. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien26.06.2025

…Verteidigungsgütern von Österreich in einen Drittstaat oder in einen EU-Mitgliedstaat und die technische Unterstützung unterliegen der Genehmigungspflicht gemäß Außenwirtschaftsgesetz 2011. Die Bewilligungen werden nach österreichischem Recht ausgestellt. (2) Für die Ausfuhr von Faustfeuerwaffen, ihren Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition in Drittstaaten (= Nicht-EU…

AH-11107. Importzertifikat
geltende FassungRichtlinien10.02.2015

…in Österreich über Antrag vom BMWFJBMWFW (siehe Abschnitt 2.) ausgestellt, wenn dies zur Erlangung der Genehmigung einer Ausfuhr aus einem Drittstaat oder einer Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das Bundesgebiet erforderlich ist und bestimmten Genehmigungskriterien des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 nicht widerspricht. (2) § 56 Abs…

VB-04022. Einfuhr-, Durchfuhr- und Verbringungsbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Sprengmitteln über die Staatsgrenze nach Österreich unmittelbar aus einem Drittstaat zu verstehen (siehe auch Abschnitt 1.1. Abs. 2 Ziffer 5). Die Einfuhrbeschränkungen sind daher bei allen Arten des Zollverfahrens zu beachten. Hinweis: Werden Schieß- und Sprengmittel aus einem Drittstaat - über österreichisches Bundesgebiet in einen…

VB-04002. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr)
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…einschließlich Durchfuhr) 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Waffengesetzes 1996 ist unter Einfuhr die Verbringung von Schusswaffen und Munition hierfür aus einem Drittstaat - ausgenommen aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.) - nach Österreich zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher bei allen…

VB-03013. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…ist nicht erforderlich für Saatgut, das 1.den Ursprung in einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz hat oder 2. a)in einem Drittstaat erzeugt worden ist, und b)in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einer Vertragspartei des…