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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…der Abgabepflichtige durch eine voll handlungsfähige Person vertreten lassen. Vertreter ist, wer eine Erklärung im Namen eines anderen abgibt oder entgegennimmt, während die Rechtsfolgen in der Person des anderen (des Vertretenen) eintreten. Man unterscheidet zwei Arten von Vertretern: die gesetzlichen und die gewillkürten, je nachdem…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…c vierter TS EStG 1988 und § 21 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 zu sehen ist - zwingend zu einer Besteuerung der entsprechenden Beträge. Bei der Steuervorschreibung ist davon auszugehen, dass es sich um Früchte des eingesetzten Kapitals handelt und somit der gesamte zweckfremd verwendete Betrag…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen. Wesentliche Änderungen sind die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO)…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…der Unverzinslichkeit eine aufwandswirksame Wertberichtigung von ca. Euro 30 Mio. in der Bilanz der Muttergesellschaft A vorgenommen. Frage Ist der zwingenden handelsbilanziellen Abwertung gemäß § 5 EStG 1988 auch steuerrechtlich zu folgen oder kann die aufwandswirksam geltend gemachte Wertberichtigung außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden? Lösung Die Hingabe…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…1 Abs. 2a GrEStG 1987 vor. Eine "Gleichzeitigkeit" liegt nur bei den Varianten 1 und 3 vor, weil die Wirksamkeit zwingend zum gleichen Zeitpunkt eintritt. 1.2. Anteilsvereinigung - Treuhandschaft Die B-GmbH wird auf die A-GmbH als übernehmende Körperschaft (A-Neu-GmbH) verschmolzen. Die…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…in der die Geschenknehmerin die Stellung einer Kommanditistin ausübt. Eine darin allenfalls gelegene formwechselnde Umwandlung löst keine ertragsteuerliche Folgen aus. Zu 2.: Da steuerliche Rechtsfolgen - abgesehen von gesetzlich ausdrücklich angeordneten Fällen - nicht rückwirkend gestaltet werden können, liegt eine Mitunternehmerstellung der B erst mit dem Abschluss…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…vom Organ selbst wahrzunehmen, das sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten hat. Es kann nur ein Organwalter befangen sein, nicht jedoch die Behörde als solche. Auch aus der Befangenheit des Behördenleiters ergibt sich nicht zwingend die Befangenheit sämtlicher Organwalter dieser Behörde (Ritz, BAO5, § 76…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Wiederaufnahmsantrag ident. 27.3. Fragestellung Wie ist mit dem Wiederaufnahmeantrag umzugehen? 27.4. Lösung Der Vorrang von zwingend vorzunehmenden Maßnahmen vor im Ermessen liegenden wird idR dann, wenn im Beschwerdeverfahren taugliche Wiederaufnahmsgründe hervorkommen, für die Beschwerdeerledigung durch Beschwerdevorentscheidung (außer in den Fällen des § 262 Abs…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Euro), §§ 154, 155 AußStrG die Überlassung an Zahlungs statt. 3.2. Rechtsfolgen der Verlassenschaftsabhandlung In der Verlassenschaftsabhandlung werden die präsumtiven Erben aufgefordert, eine Erbantrittserklärung abzugeben. Diese kann bis zur Bindung des Verlassenschaftsgerichts an den Einantwortungsbeschluss (§ 40 AußStrG) bedingt oder unbedingt abgegeben werden (§ 800 ABGB), die…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

… 4 Abs. 12 EStG 1988 dargelegten Kriterien zu bestimmen (dazu auch schon Abschnitt 1.2.1.). Die Rechtsfolgen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich bei den Anteilsinhabern um natürliche Personen oder um Körperschaften handelt: Während offene Ausschüttungen bei natürlichen Personen dem besonderen Steuersatz gemäß…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Reihe von Umgründungsschritten zu einer Gruppenbildung führt. In diesen Fällen handelt es sich um einen Sachverhalt und einen Antrag. Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Juli 2008 liegt, ist Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht gegeben oder nicht. 1. Rechtsfolgen infolge Auslaufens des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 Das ErbStG 1955 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung sah für bestimmte Rechtsvorgänge Begünstigungen und Befreiungen vor, für deren endgültige Gewährung bestimmte Voraussetzungen…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…Rs C-354/03 Optigen Ldt; und EuGH 06.07.2006, Rs C-439/04 Kittel) zu den Rechtsfolgen des Karussellbetruges insbesondere im Zusammenhang mit Eingangsumsätzen geäußert. Im Gefolge dieser Rechtsprechung wurde mit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 mit Wirkung…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…einzelnen Beteiligten? 1.2. Angenommen der steuerliche Vertreter bringt rechtzeitig Beschwerde ein: Muss die Beschwerde gleich dem BFG vorgelegt werden, da das Verfahren gemeinsam zu führen ist (§ 267 BAO), oder ist zwingend (§ 262 BAO) eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen? 12.4. Lösung Zu 1.1. Gemäß §…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…wobei dieser Verzicht jedoch die jeweiligen Rechtsnachfolger im Ablebensfall nicht bindet. Die zu beurteilende Rechtsfrage geht dahin, ob eine auf Grundlage einer derartigen Vertragsgestaltung erfolgende Vermietung als "entgeltliche Gebäudeüberlassung" oder als Bewirtschaftung eines "Mietwohngrundstückes mit qualifizierten Nutzungsrechten"("Quasi-Wohnungseigentum") zu qualifizieren ist. Die Liebhabereibeurteilung knüpft…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…Privatschuld. Eine andere Betrachtung könnte allenfalls angestellt werden, wenn die Generalsanierung des bei Betriebsveräußerung bzw -aufgabe bereits vorhandenen privaten Mietobjektes auf eine behördliche Maßnahme zurückzuführen ist oder das Mietobjekt ohne Sanierung vom Verfall bedroht wäre oder andere zwingende Umstände die Tilgung des Darlehens verhindern. 3. …

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Bestimmung des § 13 Abs. 2 BewG 1955 zu beachten, welche die Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten zwingend vorschreibt. Eine konkrete Methode für die Ermittlung der Ertragsaussichten gibt das Gesetz hingegen nicht vor. Es ist daher die Verwendung eines eigenen Ertragswertgutachtens nicht ausgeschlossen. Es ist…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…Zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die nicht auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Eine bloß abweichende, aber vertretbare Rechtsansicht (reine Rechtsfrage) Ein "echter" Sicherheitszuschlag (Eine notwendige Schätzung, auch eine "Globalschätzung", begründet in der Regel einen Verdacht) Eine bloß fahrlässige Nichtabfuhr von…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…gilt ebenso für den Beirat, für den dieselben Unvereinbarkeitsbestimmungen analog angewendet werden, sobald dieser mit entsprechenden Kompetenzen (aufsichtsratsähnlicher Beirat) ausgestattet wurde (Kalss/Nicolussi, Die wirtschaftlich Berechtigten einer Privatstiftung und eines Trusts: Ein Vergleich der Rechtsformen, GesRZ 2015, 221 (228 f)). Sollte einzelnen/mehreren Mitgliedern eines…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

… 2 Abs. 1 VerG). Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden. Die Mitglieder eines Vereins müssen nicht zwingend ein Kapital einbringen. Das Recht einen Verein zu bilden ist auch im Verfassungsrang durch Art. 12 des Staatsgrundgesetzes von 1867 abgesichert. Jeder Verein ist…