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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist; ist die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich, so ist die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides infolge des Grundsatzes der Subsidiarität von Feststellungsbegehren und Feststellungsbescheiden überhaupt zu verneinen (vgl. VwGH 13.09.2004, 2000/17/0245). Eine behauptete Unionsrechts…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Verein oder eine eigentümerlose Gesellschaft, bei denen gemäß § 2 Z 1 lit. b WiEReG die oberste Führungsebene subsidiär als wirtschaftliche Eigentümer gemeldet wurde, kann kein oberster Rechtsträger sein. Ein Verein oder andere eigentümerlose Gesellschaften können nur dann oberste Rechtsträger sein, wenn dieser oder diese unter…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 Z 3 lit b Variante 1 oder Variante 2 WiEReG). Siehe hierzu die Ausführungen zur subsidiären Meldung in Abschnitt 5 (Meldung der Daten durch die Rechtsträger). Die Fälligkeit der jährlichen Meldung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Datum der letzten jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs…

2025-0.139.539Information zu der am 25. Februar 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.139.53925.02.2025

… 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. Die in § 34 Abs. 2 ZollR-DG vorgesehene Betragsgrenze von 120 Euro gilt allerdings im Hinblick auf die Subsidiaritätsklausel in § 2 Abs. 1 ZollR-DG wegen der speziellen Regelung in § 21 Abs. 5 TTG 2007…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…verstehen. Besteht die oberste Führungsebene eines Rechtsträgers (zum Teil) aus juristischen Personen, sind die vertretungsbefugten natürlichen Personen der obersten Führungsebene dieser vertretungsbefugten juristischen Person als (subsidiäre) wirtschaftliche Eigentümer festzustellen. In einem solchen Fall ist daher nicht auf den wirtschaftlichen Eigentümer der vertretungsbefugten juristischen Person abzustellen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…und Europäische Gesellschaften). Im anglo-amerikanischen Rechtskreis kommen auch sog. Share- bzw. Stock-Certificates als Nachweis für Anteilsrechte an einer Gesellschaft in Frage. Subsidiär sind je nach Rechtsform auch andere, nach landesüblichen Rechtsstandards verfügbare, objektive Informationsquellen zum Nachweis der Eigentumsverhältnisse heranzuziehen, wobei die Zuverlässigkeit und…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…gerichtlichen Verfahren ist für die Anfertigung von Abschriften oder Kopien durch die Behörden ein Kostenersatz vorgesehen (§ 52 Abs. 1 StPO). 8.3. Zollrecht In allen Angelegenheiten des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gilt die BAO subsidiär zum Zollrecht im Sinne des § 1 Abs. 2 ZollR-DG. In Fällen…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…nicht Folge geleistet haben, sind ebenfalls von einer Garantie ausgeschlossen. Garantieübernahmen für KMU mit Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) im Rahmen der gegenständlichen Richtlinie erfolgen subsidiär zu den Garantiemöglichkeiten der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT)…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…ändern. Da die Zuständigkeit in jedem Festsetzungs- bzw. Veranlagungsverfahren für sich (neu) zu prüfen ist, kann die hier subsidiär zum Zug kommende örtliche Zuständigkeit je "nach der Kenntniserlangung vom allenfalls abgabepflichtigen Sachverhalt" entsprechend wandern, je nachdem, wo der Antrag eingereicht wird (Antragsveranlagungsfälle) oder von wo…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…subsidiär nach § 25 Z 3 AVOG 2010. 1.3.2.2. Für die Auszahlung der Familienbeihilfe Über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe hat das nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt zu entscheiden (§ 13 erster Satz FLAG 1967). Subsidiär richtet…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…der Geschäftsleitung im Inland gelegen ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Gesellschaft. Gemäß § 25 Z 2 AVOG 2010 richtet sich die Zuständigkeit subsidiär nach dem Ort, von dem aus das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit ausgeübt worden ist. 5. Zuständigkeit - GmbH in…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…Bundesbahnen" errichtet. Sie hatte gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes eigene Rechtspersönlichkeit und es galten für sie subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, ohne dass sie jedoch selbst eine GmbH geworden wäre. Da diese Sondergesellschaft sonach nicht durch den privatrechtlichen Akt einer Gesellschaftsgründung, sondern unmittelbar…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…des Verwaltungskostenbeitrages ist nach § 118 Abs. 5 BAO zuständig: das für die betreffende Abgabe oder Feststellung zuständige Finanzamt, subsidiär jenes Finanzamt, das bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde gelegten Sachverhaltes voraussichtlich zuständig wäre, wären mehrere Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Abgabenbescheid, für den der Verlustabzug in Anspruch genommen wird. In diesem Fall ist sie im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität von Feststellungsbescheiden auch nicht gesondert auszusprechen. Für eine vorgezogene Absprache der Nichtvortragsfähigkeit des Verlustes bietet die BAO die Möglichkeit einer Bescheiderlassung nach § 92 Abs…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…und die unechte stille Gesellschaft. Der Erblasser muss im Zeitpunkt des Todes mindestens zu einem Viertel am Vermögen der Gesellschaft beteiligt gewesen sein. Die Beteiligung am Vermögen ergibt sich in erster Linie aus dem Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen, subsidiär aus dem Gesetz (zB § 109 UGB, …

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…des Antragstellers obliegt (§ 240 Abs. 3 letzter Satz BAO). Diese (örtliche) Zuständigkeitsbestimmung käme hier aber nicht bzw. nur subsidiär (innerhalb der sachlichen Zuständigkeit) zum Tragen, weil die sachlichen Zuständigkeitsregelungen gemäß AVOG den örtlichen vorgehen. Ergibt sich für Rückzahlungen nach § 240 Abs. 3 BAO eine Zuständigkeit…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…Der Steuerpflichtige hat kein Wahlrecht, ob er günstigerweise den Verlust in Deutschland im Antragsweg oder im Vortragsweg in Österreich geltend macht. Österreich lässt zwar subsidiär die Verlustverwertung rückwirkend bis in das Veranlagungsjahr 1994 zu, doch setzt dies voraus, dass sich der Steuerpflichtige primär um die…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

… 54 BAO (einheitliche und gesonderte Feststellung), § 55 BAO (Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht), § 56 BAO (Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht), § 58 BAO (Körperschaftsteuer). Subsidiär obliegt die Erhebung der Dienstgeberbeiträge (dem § 43 Abs. 1 FLAG zufolge) dem Finanzamt, in dessen Bereich der Dienstnehmer überwiegend beschäftigt ist. Beschäftigt der…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…Vorschriften des BewG zu bewerten. Die Beteiligung am Vermögen ergibt sich in erster Linie aus dem Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen, subsidiär aus dem Gesetz. Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sind nur begünstigt, wenn deren Erwerb unmittelbar mit der Übertragung des Mitunternehmeranteils erfolgt. Das Beteiligungsausmaß ist ohne Sonderbetriebsvermögen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…drei Fallgruppen kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann, darf ein subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer (= oberste Führungsebene des meldepflichtigen Unternehmens) festgestellt und gemeldet werden. Bei der Feststellung ist direktes von indirektem Eigentum zu unterscheiden: Direktes wirtschaftliches Eigentum liegt vor, wenn eine natürliche Person einen Anteil von…