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254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

Die katholische Kirche und sämtliche ihrer Einrichtungen, die mit Rechtswirksamkeit für den staatlichen Bereich kanonisch errichtet worden sind, gehören zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts. Danach kommt insbesondere folgenden Einrichtungen Rechtspersönlichkeit zu: Der österreichischen Bischofskonferenz, der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften, der Vereinigung der Frauenorden, der…

BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

…2011 - für Beförderungen nach und durch Dänemark und Polen). Auch die Empfangsbestätigung zu einem e-VD muss durch den Empfänger auf elektronischem Wege abgegeben werden. Die Verwendung eines BVD entfaltet für den österreichischen Versender keine Rechtswirksamkeit. Ohne Ausstellung eines e-VD kommt eine Beförderung unter…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…anderweitig Kontrolle ausüben. Verzichtet eine stiftende Privatstiftung (bzw. eine andere juristische Person, welche als Stifter auftritt) rechtswirksam auf sämtliche Gestaltungs- und Stifterrechte und ist dies in der Stiftungsurkunde festgehalten, so kann dies dazu führen, dass die stiftende juristische Person keine Kontrolle mehr auf die andere…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…vgl. auch Pkt. 5.2.). 4.2. Erbantrittserklärung liegt vor Mit Abgabe der Erbantrittserklärung ist der Erbe berechtigt, die Verlassenschaft rechtswirksam zu vertreten (§ 810 Abs. 1 ABGB). Mehreren Erben (die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet) steht dieses Recht nur gemeinsam (zur ungeteilten Hand) zu…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 84 Abs. 2 BAO aufgenommen werden. Das von einer abgelehnten Person nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist nach § 84 Abs. 2 BAO ohne abgabenrechtliche Wirkung. Vor Zustellung des Ablehnungsbescheides vom Vertreter vorgenommene Prozesshandlungen sind gültig und rechtswirksam (vgl. Ritz, BAO5, § 84 Tz 11…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Wert ist. 3.15. Nachweis geringerer gemeiner Wert durch Gutachten Darf ein nicht allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Immobilien- und Liegenschaftsbewertungen durchführen, wo der ermittelte Verkehrswert anschließend zur Berechnung der Grunderwerbsteuer rechtswirksam herangezogen wird? Lösung: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nicht der Verkehrswert sondern…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…BAO Die "Bescheidfähigkeit" setzt die Parteifähigkeit im Zeitpunkt der Bescheidzustellung voraus. Der Bescheidadressat muss rechtsfähig sein. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Damit der Bescheid rechtswirksam ergehen kann, bedarf es darüber hinaus der Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit, Prozessfähigkeit) des Bescheidadressaten. Handlungsfähigkeit bedeutet…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…lit. c BAO). Dieser Verzicht ist schriftlich oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) zu erklären. Er kann nicht zurückgenommen werden. Willensmängel führen zu seiner Ungültigkeit. Der Verzicht kann auch vor Erlassung der Beschwerdevorentscheidung rechtswirksam abgegeben werden. Dies setzt voraus, dass aus der Verzichtserklärung (Niederschrift) hervorgeht, dass…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…entgegenstehen. Erlässt eine unzuständige Behörde einen Bescheid, so ist dieser rechtswidrig. Wird dieser Bescheid jedoch nicht bekämpft, so erwächst er in Rechtskraft und ist rechtswirksam. 12. Delegierungsbescheid an eine sachlich unzuständige Behörde 12.1. Sachverhalt Ein Abgabepflichtiger verlegt seinen Wohnsitz vom 12. Bezirk nach Ungarn…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Notariatsakt enthält den Widerrufsverzicht des Übergebers gemäß § 956 zweiter Satz ABGB. Bedingung für die Rechtswirksamkeit der Übergabe auf den Todesfall ist: Variante 1: Bei Vorableben des Übernehmers gehen dessen Rechte und Pflichten nicht auf seine Rechtsnachfolger über. Der Übergeber kann dann wieder frei über die…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…22.03.1993, 92/13/0151, nicht mittels Telekopierers (Telefaxgerätes) der Abgabenbehörde gegenüber rechtswirksam erbracht werden. In bestimmten Fällen ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. In diesen Fällen ist der Ausweis einer (schriftlichen) Vollmacht gegenüber der Abgabenbehörde nicht vorgesehen. Das gilt für…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Über die Aufbewahrung der als Sicherheit dienenden Wertpapiere muss ein zwischen dem Besteller der Sicherheit und dem Verwahrer rechtswirksam abgeschlossener schriftlicher Depotvertrag vorliegen, der dem die Republik Österreich vertretenden Finanzamt vorzulegen ist. 2. Verwahrer der als Sicherheit dienenden Wertpapiere darf…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Feststellungsbescheid rechtswirksam ergangen? Ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich? Wie hat die Adressierung des Wiederaufnahmsbescheides zu lauten? 9.3 Lösung Die Rechtswirksamkeit eines Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) hängt nicht von seiner Rechtmäßigkeit ab. Feststellungsbescheide, die einen Beteiligten an der Einkunftsquelle nicht berücksichtigen, können daher dennoch rechtswirksam…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…kann sie nicht mittels FinanzOnline (zB über die Funktion "sonstige Anbringen und Anfragen", die dem Buchhalter oder Personalverrechner als Abgabepflichtigem zur Verfügung steht) rechtswirksam übermittelt werden. Auf diesem Wege faktisch übermittelte Abbildungen der originalen Vollmachtsurkunde sind als nicht bei der Behörde eingelangt anzusehen. Hinweise: Die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Werden neue Funktionsträger an ihrer Stelle bestellt, so ist deren Meldung als wirtschaftliche Eigentümer binnen vier Wochen ab der rechtswirksamen Bestellung nur dann erforderlich, sofern keine automatische Datenübernahme aus dem Firmenbuch erfolgt (wie zB bei der Neubestellung eines Stiftungsvorstandsmitglieds einer Privatstiftung). Der ruhende Nachlass ist…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…der Kleinunternehmerbefreiung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. Wechselt der Unternehmer innerhalb dieser fünfjährigen Frist wiederum zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften (zB mit Wirkung ab 1.1.2014), entfaltet jedoch die Bindung an die - ab dem Veranlagungszeitraum 2010 rechtswirksame - Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

… 103 Abs. 2 lit. a BAO). Somit erfolgte keine rechtswirksame Zustellung. 10. Schenkungsmeldegesetz - Übertragung von Sparguthaben unter Ehegatten (§ 121a BAO) 10.1. Sachverhalt Ein Ehepaar hat gemeinsam ein Sparguthaben von Euro 400.000. Das Jahreseinkommen des Ehemannes beträgt netto Euro 100.000 (Einkünfte aus nichtselbständiger…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…Wäre eine andere rechtliche Betrachtung geboten, wenn für das Jahr 1998 (ebenfalls aus Gründen der Bemessungsverjährung) nie ein rechtswirksamer Einkommensteuerbescheid ergangen wäre? Lösung Zu 1.: Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes ergibt sich - mit Bindungswirkung für die Folgejahre - grundsätzlich aus der Veranlagung des Verlustjahres ( EStR 2000…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…des Rechnungsempfängers zur Berichtigung ist ebenso wenig notwendig wie die Zustimmung zur Rechnungsausstellung selbst. Eine Zustimmung des Empfängers sieht das Gesetz nur im Fall der Gutschrift vor. Eine vorgenommene Rechnungsberichtigung entfaltet mit Zugang Rechtswirksamkeit. Der Rechnungsempfänger verfügt dann über keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mehr…