…3. Lösung Nach Art. 18 Abs. 1 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Die gilt auch für Amtshilfe. Auch sie bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Art. 22 B-VG gilt (ebenso wie zB § 158 Abs. 1 BAO und …
…allgemeine" FA übergeht. 3.2 Fragestellung Geht die Zuständigkeit in all den geschilderten Fällen auf ein Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis über? 3.3 Lösung Gesetzliche Grundlagen: Die sich auf der UnternehmensgruppenV (BGBl. II Nr. 50/2005) ergebende Zuständigkeit des Finanzamtes des Gruppenträgers betrifft die im …
…den §§ 124, 125 und 126 BAO zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie die ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Bücher sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. 2.Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet…
… 275 Abs. 2 UGB (Haftungsregelung bei der Abschlussprüfung bei einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Körperschaft und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Bestimmungen führen zu den zu bestätigenden Voraussetzungen wie folgt aus (§ 4a Z 4 lit…
…287/1987, haben unter anderem die Organe des Bundes über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Auskünfte sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen. Kann aus besonderen Gründen diese Frist…
…Rz 62). Mit dem AbgÄG 2020 (BGBl. I Nr. 91/2019) wurde eine Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug für ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Österreich ab dem Kalenderjahr 2020 gesetzlich vorgesehen. Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wird diese Verpflichtung jedoch beseitigt. Demnach gibt es keinen verpflichtenden Lohnsteuerabzug…
…und ist ab 1. Juli 2014 anzuwenden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. 1. Bisherige Vorgangsweise Die derzeitige Praxis der Finanzämter ist nicht einheitlich und…
…durch die gesetzliche Änderung in § 131 Abs. 1 Z 2 BAO und der Barbewegungsverordnung auf die genannten Abgabepflichtigen begrenzt, denen eine Einzelerfassung aufgrund Betriebsgröße oder Umstände der Geschäftsabwicklung nicht zumutbar erscheint. Bei Vorliegen von Einzelaufzeichnungspflicht bleibt jedem Steuerpflichtigen die Auswahl der Art der Erfassung (Grundlagensicherung)…
…Drittstaaten (ohne Anknüpfungspunkt in Österreich oder einem EU Mitgliedstaat) konzipiert, vermarktet, organisiert, zur Umsetzung bereitgestellt oder deren Umsetzung verwaltet wird, steht es der Befreiung iSd § 11 EU-MPfG des inländischen (Hilfs-)Intermediärs nicht entgegen, wenn er lediglich alle relevanten Steuerpflichtigen vom Vorliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht…
…des Haftungstatbestandes reicht die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Unternehmens oder Betriebes (vgl. zB VwGH 20.11.1990, 90/14/0122). Entscheidend ist, ob die übernommenen Grundlagen den Erwerber in die Lage versetzen, ohne wesentliche Unterbrechung und ohne bedeutende Investitionen einen dem übernommenen Betrieb gleichartigen…
…hat der Bund ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geschaffen. In den einzelnen Bundesländern bestehen Regelungen für die Organisation der Pflege an sich (Pflegeheimgesetze, vgl. zur Kompetenz zur Erlassung von Pflegeheimgesetzen auf Grundlage des Art. 15 B-VG, VfGH 16.10.1992, KII-2/91) sowie solche für…
…dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom 5.11.2003, BMF 05 0701/1-IV/5/03, AÖF…
…wer eine Erklärung im Namen eines anderen abgibt oder entgegennimmt, während die Rechtsfolgen in der Person des anderen (des Vertretenen) eintreten. Man unterscheidet zwei Arten von Vertretern: die gesetzlichen und die gewillkürten, je nachdem, ob die Vertretungsbefugnis durch Gesetz oder behördliche Bestellung oder aber durch…
…abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw. durch das Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vollzogen werden. Mit diesem Erlass werden keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet. Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr…
…usw., außer Betracht. Entscheidend dabei ist, dass der neue Gesellschafter allein durch die Änderung der Gesellschafterstruktur ohne Zustimmung der Mitgesellschafter auch die Änderungen der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur herbeiführen kann. Die Änderung der Gesellschafterstruktur muss auf entgeltlicher Grundlage erfolgen, dh. durch Kauf oder Tausch; unschädlich…
…zur Übermittlung von Anbringen seines Klienten, bezieht er sich nicht auf eine ihm erteilte Vollmacht. Da er auf diesem Weg ein Anbringen als Vertreter einzubringen versucht, ohne die Vertreterfunktion zu verwenden, ist § 18 Abs. 4 FOnV 2027 anzuwenden: Das beabsichtigte Anbringen betrifft eine andere Person…
…nicht alle Quotenerklärungen eingereicht wurden. In diesem Fall sind jene Steuernummern, für die die Quotenerklärung noch nicht eingereicht wurde, ohne Setzung einer Nachfrist mittels verfahrensleitender Verfügung von der Quote zu nehmen und die Grundlagen für die Abgabenerhebung gemäß § 184 BAO zu schätzen. § 135 BAO ist…
…auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…
…Personen (zB AG, GmbH, Verein, Stiftung), die nach Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommen, Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) für Feststellungen (Feststellungen der Einkünfte gemäß § 188 BAO), Personen (zB Gründer), die ein eigenes berechtigtes Interesse an der Zusage haben, wenn der dem…
…Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2003 nicht abgeleitet werden. 17. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …