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BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…Versäumung einer Frist Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) setzt unter anderem voraus, dass eine Frist versäumt wurde. Wiedereinsetzbar sind nicht nur verfahrensrechtliche Fristen, sondern auch materiell-rechtliche Fristen. Ob die Fristen verlängerbar sind, ist für die Wiedereinsetzung ebenso bedeutungslos, wie die Unterscheidung…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…stellen. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt unter anderem voraus, dass eine Frist versäumt wurde. Ob die Frist verlängerbar oder wie zB beim Vorsteuererstattungsverfahren nicht verlängerbar ist, ist für die Wiedereinsetzung bedeutungslos. Auch ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…abzugsfähig sind. Dazu ist folgendes Verfahren vorgesehen: Die spendensammelnde Organisation muss bis 15. Juni 2009 den Antrag auf Aufnahme in die Liste stellen. Diese Frist ist nicht verlängerbar; die vollständigen Anträge müssen bis Ablauf des 15. Juni 2009 dem Finanzamt Wien 1/23 zukommen (15…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…1 BAO) nicht verlängerbar. Nach Maßgabe des § 308 BAO kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht grob verschuldeter Fristversäumung in Betracht. "Erwerb" ist bei Schenkungen im bürgerlichrechtlichen Sinn das Erfüllungsgeschäft (insbesondere durch körperliche Übergabe des Gegenstandes), nicht bereits der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes. Auch…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…Z 2 BAO ist eine gesetzliche Frist. Sie ist somit § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht verlängerbar. Sie ist weiters nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. 1.5.4. § 201 Abs…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…ist (vgl. VwGH 8.4.1992, 91/13/0116). Die Regelung des § 134 Abs. 2 BAO über die Verlängerbarkeit von Erklärungsfristen und über die Nachfristsetzung gilt nicht nur für die in § 134 Abs. 1 BAO genannten Fristen, sondern etwa auch für die in § 21 Abs…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…Vorgaben entspricht, hat der Antragsteller auf Verlangen der AMA weitere für die Antragsprüfung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Unterlagen und Bestätigungen vorzulegen. Können diese begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Ansuchen und den vorgelegten Aufzeichnungen auf diese Weise nicht ausgeräumt werden, hat der…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…für die touristischen Vermieter, die mangels Einkommens gemäß § 22 EStG 1988 oder § 23 EStG 1988 nicht einen Ausfallsbonus laut Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Ausfallsbonus an Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall, BGBl…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…Dokumenten aus Südafrika für die Einfuhr von Wein (Punkt 15.3.). 1. Fristüberschreitungen im Zollverfahren 1.1. Gestellungsfristüberschreitungen im Versandverfahren Kann eine Gestellungsfrist im Versandverfahren wegen pandemiebedingter Umstände nicht eingehalten werden, ist Artikel 306 Absatz 3 UZK-IA anzuwenden, sofern alle sonstigen Gestellungserfordernisse erfüllt werden…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr." Die zehn Jahre betragende "absolute" Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO ist weder hemmbar noch verlängerbar. Amtshandlungen des BFG sind keine Amtshandlungen einer Abgabenbehörde und verlängern daher nicht die Verjährungsfrist. (zB Fischerlehner, Das neue Abgabenverfahren, Wien…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…nicht abgesondert anfechtbare Bescheide. Solche Bescheide haben den Hinweis auf die Zurücknahmefiktion (für den Fall der Nichtbefolgung bzw. nicht fristgerechter Befolgung des Auftrages) zu enthalten. Mängelbehebungsaufträge sind zweckmäßigerweise mit Zustellnachweis zuzustellen. Im Mängelbehebungsauftrag ist eine angemessene Frist zu setzen. Die Mängelbehebungsfrist ist auf Antrag verlängerbar…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…a BAO) unterliegt nicht der Entscheidungspflicht. Sie begründet keinen Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht bzw. auf Aufhebung durch die Abgabenbehörde. Die Frist des § 300 Abs. 1 lit. c BAO ist eine behördliche Frist im Sinn des § 110 Abs. 2 BAO (somit verlängerbar)…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…verlängern. Die Verlängerung der Frist liegt im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde. Wird einem Fristverlängerungsantrag nicht stattgegeben, so ist eine Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen (nach § 134 Abs. 2 BAO). Die Nachfrist ist eine behördliche Frist; sie ist daher verlängerbar (§ 110 Abs. 2…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

… 245 Abs. 3 BAO ist auf Antrag die Beschwerdefrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen auch mehrmals verlängerbar. Ob ein berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt, ist im Einzelfall zu klären. Die Entscheidung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei Abweisung eines Fristverlängerungsantrages muss keine Nachfrist gesetzt werden (VwGH 02.05…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…daher nicht abgesondert anfechtbare Bescheide. Solche Bescheide haben den Hinweis auf die Zurücknahmefiktion (für den Fall der Nichtbefolgung bzw. nicht fristgerechter Befolgung des Auftrages) zu enthalten. Mängelbehebungsauftragsaufträge sind mit Zustellnachweis zuzustellen. Im Mängelbehebungsauftrag ist eine angemessene Frist zu setzen. Die Mängelbehebungsfrist ist auf Antrag verlängerbar…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Bescheid. Sie erwächst dann in Rechtskraft, wenn innerhalb der Monatsfrist ab ihrer Bekanntgabe nicht der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag) gestellt wird (§ 276 Abs. 2 BAO ) . Die Vorlageantragsfrist ist verlängerbar. Durch einen Verlängerungsantrag wird der Fristenlauf gehemmt. Die…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung besteht somit nicht die Möglichkeit eines neuerlichen Antrages. Der Zeitraum der Gültigkeit der Steuerbegünstigung ist daher nicht veränderbar. Verluste können in Serbien bis einschließlich 2009 auf 10 Jahre und ab 2010 auf fünf Jahre vorgetragen werden. Die Möglichkeit eines Verlustrücktrages besteht nicht…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…zB Änderung gemäß § 295 BAO (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen seinerzeitiger und nunmehriger Festsetzung). Die Gutschriftsverzinsung bezieht sich ausschließlich auf Gutschriften. Guthaben werden nicht verzinst. Ein Guthaben entsteht erst, wenn die Summe der Gutschriften (Zahlungen und sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Die Anspruchszinsen werden mit…