…Ansicht des Bundesfinanzgerichts wäre im vorliegenden Fall ausreichend Zeit gewesen, um - wie vom Bf. erbeten - einen Termin für eine Akteneinsicht vor Ablauf der nicht verlängerbaren Einspruchsfrist zu vereinbaren. Zu Spruchpunkt II.2. (Unzulässigkeit der Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts ist gemäß Art. 133 Abs…
…da die Frist gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 zu den nicht verlängerbaren Fristen gehört." Die von Ihnen angeführten Gründe ändern nichts daran, dass die Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 verspätet beim Finanzamt eingebracht wurde. Es war spruchgemäß zu entscheiden." Dagegen…
…Grund der Gleichbehandlung gesetzlicher und in Verordnungen festgesetzter Fristen, handelt es sich bei der in § 1 Abs. 2 ZBV 2016 festgelegten Sechsmonatsfrist eindeutig um eine nicht verlängerbare gesetzliche Frist. Da der Antrag im gegenständlichen Fall am 10. Juli 2019, also nach dem 1. Juli 2019…
…des § 245 Abs. 3 BAO, wonach die Berufungsfrist im Abgabenverfahren unter den dort umschriebenen Voraussetzungen verlängert werden kann, ist im Finanzstrafverfahren nicht anzuwenden. Die einmonatige Beschwerdefrist nach dem Finanzstrafgesetz ist demnach eine nicht verlängerbare Fallfrist (Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, Band 2, Rz. 3 zu…
…dass die Fristen für gesetzliche Fälligkeitstage gemäß § 21 Abs. 1 UStG nicht verlängerbar sind, sodass es sich hier nur um Schutzbehauptungen handeln kann. Da der Beschuldigte laut Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat vom 23. Mai 2023 bestätigte: "die UVAs habe ich immer…
…12. Mai 2019 - und somit verspätet - beim Finanzamt eingelangt. Die gesetzliche Frist sei gemäß § 110 Abs 1 BAO nicht verlängerbar. b. Außerdem hätten die beantragten Versicherungen keine steuerliche Auswirkung. Versicherungsprämien und andere Sonderausgaben seien bis zu einem Höchstbetrag von 2.920,00 € jährlich abzugsfähig…
…verrechnete EUR 88,00 als "mutwilligen Arbeitsaufwand" (© Bf.) und forderte den Magistrat der Stadt Wien auf, diesen Betrag binnen einer nicht verlängerbaren Frist von 14 Tagen auf sein Konto zu überweisen. Die Ausführungen in dem 26 Seiten umfassenden Schreiben sinngemäß zusammengefasst, brachte der Bf…
… 134 Abs. 2 BAO verlängerbar sei. Allerdings sei nach dem der genannten Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt ein solcher Antrag nicht gestellt worden, wohingegen im berufungsgegenständlichen Verfahren im Antrag vom Dezember 2007 eine solche Fristverlängerung beantragt worden sei. Die Vertreterin des Finanzamtes verwies auf das…
"Die Unterfertigung des Gruppenantrages durch den gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften ist - im Hinblick auf die nicht verlängerbare Einbringungsfrist des Teilstriches 5 des § 9 Abs. 8 KStG 1988 (deren Lauf durch die Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters einer der betroffenen Körperschaften…
…2004, eingelangt beim Finanzamt am 5. November 2007, unbestritten nach Ablauf der gesetzlichen, nicht verlängerbaren Antragsfrist beim Finanzamt eingegangen. In einem Begleitschreiben zu den Anträgen wurde seitens der Bw. vorsorglich die Wiedereinsetzung des Verfahrens unter Hinweis auf das günstigere Recht gemäß Art. 56 Abs. 1…
…Sie ist daher dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht verlängerbar (vgl. Ritz/Koran, aaO Rz 20ff). Der auf Aufhebung gerichtete Antrag ist daher zurückzuweisen, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wurde (vgl. Ritz/Koran, aaO Rz 32). Da der Einkommensteuerbescheide 2012 dem steuerlichen Vertreter des…
…Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen und ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, § 303 Tz 27f…
…an und stellt fest, dass die Bf. den Tatbestand der Verletzung der Lenkerauskunftpflicht dadurch verwirklicht hat, dass sie nach Ende der gesetzlichen – und damit nicht verlängerbaren – Auskunftsfrist auf die Aufforderung zur Lenkererhebung geantwortet hat. Da die Bf. diesen Tatbestand verwirklicht hat, ist die objektive Tatseite…
…wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Bei der im zitierten § 10 FLAG 1967 enthaltenen Limitierung der rückwirkenden Beihilfengewährung mit fünf Jahren handelt es sich unbestreitbar um eine derartige nicht verlängerbare Frist, sodass das Finanzamt zu Recht die Familienbeihilfe nur für einen Zeitraum…
…in denen das Finanzamt trotz seiner Verpflichtung zur Anbringung eines Sichtvermerkes einen solchen nicht oder ungenügend anbringe; zu denken wäre beispielsweise an Kleinbetragsrechnungen, die keinen Leistungsempfänger nennen. Eine nicht verlängerbare Einreichfrist für die Originalbelege in allen Fällen schließe Missbrauchsfälle durch Mehrfachverwendung von Belegen jedenfalls weitestgehend…
…diese nicht verlängerbar. Unter einem Ereignis ist in den meisten Fällen ein Vorgang in der Außenwelt zu verstehen (z.B. Naturereignis, Krankheit,...). Ebenso ist darunter aber ein psychischer Vorgang (vergessen, verschreiben, irren, ...) zu subsumieren. Als unvorhergesehen ist ein Ereignis dann zu beurteilen, wenn damit nicht…
…ab 2005 verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO (Ritz, BAO3, § 304, Tz 5 mwN). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag vom 14.07.2008 ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung…
… 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgesetzte Fristen, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. § 201 BAO enthält keine derartige Bestimmung, weshalb die genannten Fristen auch nicht verlängerbar sind. Dementsprechend kann auch durch das sogenannte "Stillhalteabkommen" keine Verlängerung der in § 201 BAO normierten…
…nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen und ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, …
…dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, einzubringen (§ 303 Abs. 2 BAO). Diese Frist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen. Sie ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, § 303 Tz 27f unter Verweis auf VwGH 3.10…