…Gründer), die ein eigenes berechtigtes Interesse an der Zusage haben, wenn der dem Antrag zugrunde liegende Sachverhalt durch eine im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht existente juristische Person oder Personenvereinigung (Personengemeinschaft) verwirklicht werden soll. 3. Form und Inhalt des Antrages Der Antrag muss gemäß § 118…
…erfolgt die Bekanntgabe in der Regel durch Zustellung. Die Bekanntgabe mündlicher Erledigungen erfolgt durch Verkündung. Schriftliche Bescheide gehören daher erst mit ihrer Zustellung an den (die) Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich nicht existent. 2.1.2.5. Fehlerhafte Bescheidadressierung Gemäß § 93 Abs…
…in jenen Fällen, wo eine Versorgung direkt aus einem Steuerlager - weil nicht existent - nicht möglich ist und die Betankung aus einem Bunkerboot - unter Bedachtnahme auf einen ökonomischen Mindeststandard - wirtschaftlich nicht zumutbar ist (Anlege- bzw. Betankungsstelle liegen außerhalb des Aktionsradius eines Bunkerbootes). 2. Die Abgabe des…
…sich nicht strafbar (es läge eine straflose Nachtat vor). Wahrheitsgemäß offen zu legen sind die nach § 119 Abs. 1 BAO für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen maßgebenden Umstände. Die Offenlegungspflicht wird nicht nur verletzt, wenn nicht existente Tatsachen…
…Bescheide, die noch an die übertragende Kapitalgesellschaft gerichtet sind, gingen ins Leere. An eine nicht mehr existente Person ergangene Bescheide bedürfen keiner Aufhebung.) Gemäß § 14 Abs. 2 Spaltungsgesetz gehen mit der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch, die bei allen Gesellschaften gleichzeitig zu erfolgen hat…
…dass es keine Rückforderung des zu Grunde liegenden "Anspruches", der tatsächlich nicht existierte, gäbe, wenn es nicht zuvor zu seiner Gutschrift am Abgabenkonto gekommen wäre, worauf auch kein Rechtsanspruch bestehen hätte können. Im vorliegenden Fall wäre somit die absolute Verjährung erst zehn Jahre nach Durchführung…
…101 Abs. 3 BAO). Ist die Einkünfteerzielungsgemeinschaft im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits (voll-)beendet, kommt sie als Bescheidadressatin nicht mehr in Betracht. An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere. Sie können damit keine Wirksamkeit entfalten (zB VwGH 23.02.2005, 2002/14…
…Abs. 3 BAO gestützte Bescheid (vgl. zB VwGH 20.10.1992, 92/14/0026). Eine Änderung (§ 295 Abs. 3 BAO) eines rechtlich nicht mehr existenten Bescheides geht ins Leere (UFS 17.6.2004, RV/0625-W/03). 2. Unanwendbarkeit des § 295 BAO mangels Bindung …
…unzulässig, wenn der aufzuhebende Bescheid nicht (bzw nicht mehr) rechtlich existent ist, somit zB bei nicht erfolgter Zustellung oder bei zwischenzeitiger Aufhebung des Bescheides (zB gemäß § 303 BAO), wenn der Einschreiter zur Antragstellung nicht legitimiert ist (zB weil der betreffende Bescheid ihm gegenüber nicht wirkt). …
…Einkünftebeziehern; dies abgesehen von jenen Personen (Personenvereinigungen, Personengemeinschaften), die im Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr rechtlich existent oder nicht mehr handlungsfähig sind. Über die Zurechnung der Einkünfteanteile jener, denen gegenüber der Feststellungsbescheid nicht wirkt, ist im Abgabenverfahren bzw. im Feststellungsverfahren des Betreffenden abzusprechen. 7.3…
…rechtswidrig davon ausgegangen, dass ein Feststellungsverfahren durchzuführen ist (obgleich die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen), so ist dieser Bescheid als rechtswidrig aufzuheben. Im konkreten Fall kann nicht von einem sogenannten "Nichtbescheid" ausgegangen werden, da die (angeblich) beteiligten Personen rechtlich existent sind (im Sinn des § 191 Abs…
…Zustellung an ihn persönlich sei rechtsgültig. 1.2 Fragestellung Beinhaltet die Ablehnung als Bevollmächtigter gemäß § 84 BAO auch die Zustellvollmacht oder muss weiterhin an den Steuerberater zugestellt werden? 1.3 Lösung Der Zustellungsbevollmächtigte muss nicht zur berufsmäßige Parteienvertretung befugt sein (h.A., zB Stoll, BAO…
…des Falles für die Aufgabe des Buchhandelsbetriebes. Mit der Wiederaufnahme eines Buchhandelsbetriebes ist damit von einer Neueröffnung auszugehen, sodass vortragsfähige Verluste zum Verschmelzungsstichtag, die nicht dem an diesem Tag existenten Betrieb objektiv zuzurechnen sind, vom Verlustvortragsübergang ausgeschlossen sind. Bundesministerium für Finanzen, 30. November 2006  …
…ernsthaften Liquiditätskrisen. Die Kostenstrukturen können nicht in der Schnelligkeit angepasst werden, wie die Einnahmen einbrechen. Verbindlichkeiten, etwa in Form von Kreditlinien von Banken können von Unternehmen nicht mehr bedient werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird…
…überlegt werden, ob nicht auch bei dieser Konstellation von der Möglichkeit zur Tragung der Zahnbehandlungskosten bei der Ehegattin auszugehen ist, da für die Übernahme durch den Ehegatten keine Zwangsläufigkeit besteht. Welche Einnahmen/Einkünfte sind für die Beurteilung des Unterhaltsergänzungsanspruches in das steuerliche Existenzminimum zusätzlich einzubeziehen?…
…in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein, die Konten, Depots und Schließfächer zu melden bzw. als aufgelöst zu kennzeichnen. Das Kontenregister würde mit der Darstellung von aktiven Konten, Depots und Schließfächern die Existenz von tatsächlich nicht mehr vorhandenen Konten etc…
…Steuerreform wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Tarifreform ausgewiesen. Das zentrale Kontenregister wird den Abgabenbehörden verfahrensrechtlich einfach Informationen über die Existenz von Konten und Depots zugänglich machen. 2. Rechtliche Fragen 2.1…
…einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, offizielle Identitätsdokumente einzuholen, da die potenziell Begünstigten möglicherweise noch keine Kenntnis von der Existenz des Trusts haben. Als risikobasierte Überprüfungsmaßnahmen kommen etwa die Einholung einer Erklärung des Settlors zur Bestätigung der Identitätsangaben des potenziell Begünstigten…
…dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben (zB VwGH 15.3.2001, 2001/16…
…zweiter Schritt sind die gemäß § 5a Abs. 1 Z 4 WiEReG erforderlichen Dokumente einzuholen. Da die Existenz der ausländischen Rechtsträger nicht auf Basis eines erweiterten Auszuges nachgewiesen werden kann, ist auch diese mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen. Es sind daher folgende, am Sitz des übergeordneten Rechtsträgers…