RIS AI
934 Treffer833 msnur geltende Fassungen
BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…dass der Unternehmer das Finanzamt vorher darüber unterrichtet und keine gewichtigen Bedenken (zB Gefährdung des Steueranspruchs) gegen diese Handhabung bestehen. Der bloße Umstand einer sich ständig ändernden Mieterstruktur, die Auswirkung auf die Anwendbarkeit der Optionsausübung bei Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken hat…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder c) bei der Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder andere Erwerber und 3. der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar. Der…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…verlautbart wurde und überdies teilweise bereits vor der Richtlinienänderung Anzahlungen für das gesamte Jahr 2004 geleistet wurden, bestehen keine Einwände, wenn die neue Auslegung erst für Umsätze nach dem 31. 12. 2004 angewendet wird. Bezüglich der Abgrenzung Dienstbarkeit - Vermietung/Verpachtung wird die Rechtsprechung des EuGH…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…2.2 § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 - Bankguthaben einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft Sachverhalt: In der zum Todestag eines an einer vermögensverwaltenden OG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) zu 50% beteiligten Gesellschafters errichteten Vermögensaufstellung ist ein Bankguthaben ausgewiesen, dessen Erträge dem Steuerabzug gemäß § 97 Abs…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung obliegt dem Lagefinanzamt gemäß § 22 AVOG 2010. Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist das Prinzip der Unternehmereinheit zu beachten: Personengesellschaften, an denen ausschließlich dieselben Personen beteiligt sind, können umsatzsteuerlich nur dann als einheitlicher Unternehmer angesehen werden, wenn das Beteiligungsverhältnis bei allen Gesellschaften…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…zu spalten; ein Teil des Überschusses wird in Höhe des im Jahr 2001 berücksichtigten Verlustes als positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ansatz gebracht, die Differenz auf den im Jahr 2002 in Deutschland erwirtschafteten Überschuss wird bei der Kennzahl 440 in Ansatz gebracht. In…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…alle in der Feststellungserklärung genannte Personen). Der neu zu erlassende Feststellungsbescheid ist ebenfalls an alle zu adressieren. Er hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Beteiligten A und B festzustellen, festzustellen, dass eine Feststellung des C und der X-GmbH mangels Beteiligung unterbleibt und festzustellen…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Die Kapitalgesellschaft bezieht auf…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…BewG 1955. Hiebei gilt als Wohnzwecken dienend nicht gewerbliche Zimmervermietung (Vermietung mit Nebenleistungen bis zu 10 Betten) oder Vermietung ohne Nebenleistungen (Vermietung und Verpachtung). Gewerbliche Zwecke: Bei Überschreiten der 10 Betten-Grenze bei Vermietung mit Nebenleistungen ist gewerbliche Nutzung anzunehmen. Im gegenständlichen Fall ist daher…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…bei der Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts eine weitere Voraussetzung, dass das Entgelt für die Überlassung des Kulturhauses die Betriebskosten für den Zeitraum der Gebrauchsüberlassung deckt. Ein Betrieb gewerblicher Art liegt vor, wenn von der Gemeinde zB zusätzlich Einrichtungsgegenstände und Anlagen mitvermietet und…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…15 Jahren insgesamt ein positives Ergebnis aus der Vermietung und Verpachtung und somit keine Liebhaberei im steuerlichen Sinne vorliegt. Die von der Ehegattengemeinschaft vereinnahmten Mietentgelte werden zur Gänze gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 steuerpflichtig behandelt. Eine Vermietung eines Gebäudeteiles an fremde Dritte erfolgt nicht…

BMF-010221/0636-VI/8/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0636-VI/8/201307.10.2013

…fällt im Zuge der Jahresveranlagung eine Einkommensteuer i.d.H.v. 6.000,00 Euro an. Im Staat X erwirtschaftet Herr Ö 150.000,00 Euro (KZ 370 und 395) durch Vermietung und Verpachtung, wofür nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Steuerminderung im Staat X 100…

BMF-010203/0312-VI/6/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0312-VI/6/201403.10.2014

…zur Einkünfteerzielung kommen insbesondere die Vermietung sowie die Nutzung für betriebliche oder berufliche Zwecke in Betracht. Unerheblich ist, ob die Einkünfte im konkreten Einzelfall steuerpflichtig sind oder nicht. Nach EStR 2000 Rz 6420 können im Bereich der Vermietung und Verpachtung Aufwendungen/Ausgaben ausnahmsweise bereits vor…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…durch das BBG 2011 und des AbgÄG 2011 erfolgten Änderung der Besteuerung von Kapitalvermögen - im Rahmen des § 27 Abs. 4 EStG 1988 (Einkünfte aus Derivaten) steuerlich zu beurteilen. Sollte ein Teil der Anschaffungskosten schon bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigt worden…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…KStG 1988) stets Wasserwerke (Trink- und/oder Nutzwasserversorgung) Schlachthöfe Anstalten zur Müllbeseitigung, zur Tierkörpervernichtung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen (zB Kanalisationsanlagen) sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. 3.4.2. Sozialversicherungs- und öffentliche Fürsorgeträger Rz 33 Nicht übernommen…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

…Artikel 562 Buchstabe c ZK-DVO sechs Monate. Sowohl bei der Variante a) als auch bei der Variante b) wird diese sechsmonatige Frist durch jede Fahrt ins Ausland (Deutschland) unterbrochen und beginnt bei Wiedereintritt in das Inland neu zu laufen. Erfolgt mangels Auslandsfahrt keine Fristunterbrechung…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…einem neuen Sachbescheid bei Wiederaufnahme des Verfahrens) berücksichtigt wird. 8. Anwendungsbereich des § 295a BAO 8.1. Betroffene Bescheide Gemäß § 295a BAO abänderbar sind nur Bescheide, die über den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches absprechen. Dies sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide über die einheitliche und…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…die Meldeverpflichtung bei der Lieferung neuer Fahrzeuge nach der Verordnung, BGBl. II Nr. 308/2003 , wird hingewiesen. Art. 28 UStG 1994 Vergabe einer UID-Nummer an pauschalierte Landwirte für das Vorsteuererstattungsverfahren Ein österreichischer pauschalierter Landwirt (ohne UID) beherbergt Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmers und stellt dafür…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…C-443/04 , Solleveld , Rn 38). Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität würde laut ständiger Rechtsprechung des EuGH dann verletzt werden, wenn gleichartige und deshalb miteinander im Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden. Bei der Prüfung, ob Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin gleichartig…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Gemäß § 300 BAO darf das Finanzamt keine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend USt 2010 vornehmen. Es empfiehlt sich wohl die Kontaktaufnahme mit dem BFG und die Absprache der weiteren Vorgangsweise (bei umfassenden neuen, womöglich umstrittenen Sachverhaltselementen wird wahrscheinlich eine Bescheidaufhebung mit Zurückverweisung der Sache die Folge…