…wonach eine Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Hinsichtlich des Vorliegens eines unentbehrlichen/entbehrlichen Hilfsbetriebes bzw. eines begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes siehe Rz 134. 8.3.1. Natürlichen Personen und Personengesellschaften Rz 129 Bei natürlichen Personen oder…
…VereinsR 2001 Rz 264). Daraus lassen sich folgende Aussagen zu diversen Unterstützungsprojekten treffen: Die Geldweitergabe bzw. die Weitergabe von Sachspenden ist nur im Bereich der Mildtätigkeit als unmittelbar anzusehen. Mildtätige Zwecke sind nach VereinsR 2001 Rz 28 solche, die darauf gerichtet sind, Personen zu unterstützen…
… 1 Abs. 3 Z 1 Entwicklungszusammenarbeitsgesetz). Dem entspricht auch die Erfüllung von mildtätigen Zwecken in Entwicklungsländern oder zB die Errichtung von Schulen. Dabei sind als Entwicklungsländer jene Staaten anzusehen, die in der Liste der ODA-Empfängerstaaten des Entwicklungshilfeausschusses der OECD (DAC) als solche genannt sind…
…verwaltet wurden. Mit § 1 Z 16 WiEReG werden Stiftungen und Fonds erfasst, die beispielsweise gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllen und dabei nicht über den Interessenbereich eines Bundeslandes hinausgehen, weil sie zB hilfsbedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in einem bestimmten Bundesland unterstützen. Solche Stiftungen und Fonds können…
…erforderlich, dass die Rechtsgrundlage einer begünstigten Körperschaft (zB Vereinsstatuten, Satzung) die ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck ausdrücklich vorsieht und diese Betätigung genau umschreibt. Ist eine Tätigkeit nicht von der Rechtsgrundlage gedeckt, führt dies grundsätzlich zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Es bestehen…
…körperlichen Sachen und Geldforderungen an a) inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, b) inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, c) politische Parteien im Sinn des § 1 Parteiengesetz, d) ausländische Vereinigungen und Institutionen der in lit. a und b genannten Art…
…mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, wenn diese eine Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse sind, vergleichbare ausländische juristische Personen aus dem EU/EWR-Raum, die die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke durch Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichts und eines Jahresabschlusses…
…Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14 lit. d ErbStG hinsichtlich Zuwendungen an als gemeinnützig oder mildtätig anzusehende ungarische Einrichtungen. 13. September 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen. Gemeinnützige Fonds sind gemäß § 2 Abs. 3 BStFG 2015 durch eine Anordnung des Gründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen. Alle gemeinnützigen Landesstiftungen und -fonds sind in…
…Zielsetzung kommt im KommStG 1993 insofern zum Ausdruck, als Körperschaften, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Behindertenfürsorge dienen, von der KommSt befreit sind. Der Nachweis für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ist nach § 14 BEinstG zu führen…
…Abs. 1 BAO hat die Satzung einer Körperschaft bzw. eines Betriebes gewerblicher Art die ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorzusehen, wobei eine rein formale programmatische Anführung in der Satzung nicht ausreichend ist (vgl. etwa VwGH 28.02.2002…
…verwirklicht. § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 befreit den unentgeltlichen Erwerb eines Grundstückes durch Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, von der Grunderwerbsteuer. Von dieser Befreiungsbestimmung sind alle Tatbestände des …
…und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig steuerfrei. Dies gilt auch für entsprechende Leistungen von gemeinnützigen oder mildtätigen Privatstiftungen. Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind auf der Empfängerseite von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer befreit. Der Empfänger kann eine natürliche…
Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen Im Zuge von Charity-Veranstaltungen wird oft eine Versteigerung von Gegenständen durchgeführt, die von einer anderen Person, häufig von Prominenten, zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich im Zusammenhang mit solchen Versteigerungen die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Erwerber…
Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden Spendensammelaktionen von nicht begünstigten Organisationen Nach LStR 2002 Rz 573 können Spenden auch durch eine nicht begünstigte Organisation als Treuhänder des Spendenempfängers vereinnahmt werden. Diese Spenden sind abzugsfähig, wenn ersichtlich ist, dass die nicht begünstigte…