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UFSW RV/2513-W/09Erfordernis der Vermögensbindung für mildtätige Zwecke für die Erlangung eines Spendenbegünstigungsbescheides nach § 4a Z 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

…Personen des Privatrechts (z.B. Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so…

UFSW RV/2514-W/09Erfordernis der Vermögensbindung für mildtätige Zwecke für die Erlangung eines Spendenbegünstigungsbescheides nach § 4a Z 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2009

…Personen des Privatrechts (z.B. Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so…

UFSW RV/2715-W/09Erfordernis der Vermögensbindung für mildtätige Zwecke für die Erlangung eines Spendenbegünstigungsbescheides nach § 4a Z 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2009

…Personen des Privatrechts (z.B. Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so…

EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 4a Abs. 3 EStG 1988 kommen neben juristischen Personen des privaten Rechts (zB Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem und/oder gemeinnützigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die in…

UFSW RV/1823-W/09Spendenbegünstigung gem. § 4a EStG - mildtätige Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2009

…4. 2009 führte die Bw. aus, dass sie weit mehr als 75% der Gesamtresourcen für mildtätige Zwecke spende und daher genau unter die Spendenbegünstigung nach § 4a Z 3a EStG falle. Die Bilanz für das Jahr 2007 lag der Berufung bei. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 29…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und guter Regierungsführung, und Erhaltung der Umwelt und Schutz natürlicher Ressourcen als Basis für eine nachhaltige Entwicklung zu verstehen ist. Auch die Erfüllung von mildtätigen Zwecken in Entwicklungsländern (Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Hilfe bei Katastrophenfällen) ist begünstigt. Als Entwicklungsländer sind jene Staaten anzusehen, die…

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Gemeinnützigkeit erfüllen zu können, muss eine Vereinssatzung die entsprechende Tätigkeit genau umschreiben. Dazu reiche jedenfalls die rein formale, programmatische Anführung der Begriffe "religiöse, gemeinnützige und mildtätige Zwecke" die teilweise eine bloße Wiederholung der von § 34 Abs. 1 BAO verwendeten Begriffe darstelle, bzw. die Verwendung der…

VereinsR 2001 Rz 563–5754.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 4.6.1 Umfang der Abgabenbefreiung Rz 589563: Befreit sind Vereine, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen. Hiebei sind die…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…nicht anerkannt ist, kann aber bei Zutreffen der in den Rz 13 bis 29 genannten Voraussetzungen grundsätzlich gemäß §§ 35 bzw. 37 BAO wegen Betätigung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke begünstigt sein (VwGH 26.5.1982, 13/0039/79; 82/13/0100; 82/13/0101; 82…

VereinsR 2001 Rz 173–1831.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft ausschließlich zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke dienen. Beispiele: Gesellige Veranstaltungen gemäß § 45 Abs. 1a…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften Gemäß § 1 des BekGG sind religiöse Bekenntnisgemeinschaften Vereinigungen von Anhängern einer Religion, die gesetzlich nicht anerkannt ist. Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erwerben die Rechtspersönlichkeit durch Antrag beim Bundesminister für…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…kann eine Energieabgabenvergütung ebenfalls nicht gesondert beantragt werden. Rz 214: Sofern bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, nach inhaltlichen Kriterien tatsächlich eine betriebliche Tätigkeit im Sinne der Rz 209 f -…

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…darauf entfallenen und entrichteten Energieabgaben wurden dem Teilbetrieb eindeutig nachvollziehbar zugeordnet. Rz 233: Sofern bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, eine Tätigkeit im Sinne der Rz 224 f gegeben ist…

UFSL RV/1718-L/02Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der mildtätigen Zwecken dient
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% veranlagt. Das Finanzamt gab dazu eine Stellungnahme ab und wies darauf hin, dass eine Überprüfung, ob der Verein nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken diene, nicht möglich war, weil auf den diesbezüglichen Vorhalt vom 23…

UFSW RV/0909-W/10Spendenbegünstigung - kontinuierliche Betätigung über drei Jahre im Bereich eines begünstigten Zweckes vor Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2010

…Zweck - abgesehen von der Mittelverwendung im Sinne des 7. Teilstriches der Z 4 lit. b - das Sammeln von Spenden ist und die zum Zeitpunkt der Zuwendung in der dafür vorgesehenen Liste des Finanzamtes Wien 1/23 (Z 4) eingetragen sind. Begünstigte Zwecke sind: - mildtätige Zwecke…

BFG RV/3100394/2017Trägerverein einer evangelikalen Freikirche verfolgt weder kirchliche noch gemeinnützige Zwecke (Satzungsmängel und schädliche tatsächliche Geschäftsführung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2019

…Religionsgesellschaft) anerkannt ist.   Erwägungen § 34 Abs 1 BAO bestimmt: "Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll…

UFSW RV/2688-W/02§ 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG ist auf inländische juristische Personen, die Zwecke von religiösen Bekenntnisgemeinschaften fördern, nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Vorliegender Sachverhalt wurde im Jahr 1999 verwirklicht, zu einem Zeitpunkt, in welchem die von der Bw. geförderte Religionsgemeinschaft bereits eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft war. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften II.) 1.) Gesetz über…

UFSW RV/0947-W/05Kann die Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 gewährt werden, wenn die Auflösungsbestimmungen der Privatstiftung im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld iSd § 39 Z 5 BAO unvollständig sind? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anzuerkennen ist. Eine der Anordnung des § 39 Z 5 BAO entsprechende Vermögensbindung bei Beendigung der Verfolgung begünstigter Zwecke überhaupt setzt in formeller Hinsicht voraus, dass in der Satzung eindeutig bestimmt wird, wofür das Vereinsvermögen…

EStR 2000 Rz 1305–13085.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von der österreichischen Kunst und Kultur dienenden künstlerischen Tätigkeiten befasst sind oder allgemein zugängliche Präsentationen von Kunstwerken vornehmen (§ 4a Abs. 4a EStG 1988). 5.Einrichtungen, die im Wesentlichen mildtätigen Zwecken iSd § 37 BAO, der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern, der Hilfeleistung in Katastrophenfällen…

UFSW RV/0064-W/02Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung einer mildtätigen Stiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004Teil 1/2

…begünstigten Personenkreis gehören, liegt als Anlage 1. dieser Satzung bei und bildet einen integrierenden Bestandteil derselben. 2) Der mildtätige Zweck soll nah dem Willen der Stifterin A insbesonders durch folgende Maßnahmen erreicht werden. a) die Gewährung von Kranken-, Genesungs- und Kuraufenthalten auf den gewidmeten Liegenschaften; …