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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…zB VwGH 29.07.2010, 2006/15/0006). Eine andere rechtliche Beurteilung etwa auch durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Tatsache dar (vgl. zB VwGH 25.02.1998, 98/14/0015). Nichts anderes kann für eine nachträglich in einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…der Partei am günstigsten wäre, geschweige denn von der Partei tatsächlich nicht erstattete Erklärungen zu fingieren (VwGH 08.04.1992, 91/13/0123). Da der Schriftsatz unter der Bezeichnung "Berufung" eingebracht wurde und auch keine inhaltlichen Zweifel am Berufungscharakter bestehen, ist ein Umdeuten in einen…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

abziehen. Kommt der Hausgemeinschaft selbst keine Unternehmereigenschaft zu, ist nicht sie, sondern der einzelne Gesellschafter (der jeweilige Ehegatte) als Empfänger der Leistung anzusehen (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2013, Erlass des BMF vom 7.10.2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 , Frage 1 mVa EuGH 21.4…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

…durch zivilrechtliche Vereinbarungen zum Gefahrenübergang bzw. Lieferkonditionen wie zB die so genannten "Incoterms" zu keiner davon abweichenden Beurteilung kommen (siehe auch Scheiner/Kolacny/Caganek, aaO, § 3 Abs. 8, Anm. 8).Die Lieferkonditionen (zB Incoterms) können allerdings zur Feststellung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts berücksichtigt werden. 3. …

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…da tatsächlich noch nicht feststeht, wer die Leistung erbringen wird, ein nicht steuerbarer Gutschein vor. Zu einem steuerbaren Umsatz kommt es erst bei dessen Einlösung. Da dies am Tag der Ausgabe des "Vouchers" erfolgt, ergeben sich für das Entstehen der Steuerschuld keine Abweichungen. Beim Eintritt…

BMF-010203/0024-VI/6/2011Info des BMF betreffend die steuerliche Behandlung von verspätet ausgezahlten Förderungen durch die AMA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0024-VI/6/201117.01.2011

…Auszahlungszeitpunkt nicht beeinflussen. Im Hinblick darauf und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auf auszahlender Seite die öffentliche Hand involviert und die verspäteten Auszahlungen letztlich ihr zuzurechnen sind, erscheint eine Erfassung von Vorjahreszuschüssen im Zuflussjahr unbillig. Von Seiten des BMF bestehen daher keine Bedenken, die oben…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Körperschaftsteuer damit die Organschaft mit 2004 ausläuft und ab 2005 keine Gruppe entsteht. In einem solchen Fall wären die Veranlagungsakten - jedenfalls bezüglich Körperschaftsteuer - an die jeweils örtlich zuständigen Finanzämter abzutreten). Wenn nun auf Grund der Tatsache, dass in der neuen Gruppe nur (inländische) kleine bzw…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…3 WiEReG ist das Vorliegen berechtigter Gründe keine Voraussetzung für die Übermittlung der notariellen Bestätigung. In der notariellen Bestätigung ist festzuhalten, dass diese Bestätigung über alle in der Urkunde enthaltenen für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Tatsachen ausgestellt wird. Ein Anwendungsbeispiel ergibt sich beispielweise für Stiftungen…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…der Auskunft zugrunde gelegt ist, im Auskunftsersuchen richtig und vollständig dargestellt ist und tatsächlich verwirklicht wird. Rechtsauskünfte dürfen keinen Vorbehalt betreffend sich ändernder Rechtsprechung oder später ergehender Erlässe oder Weisungen der Oberbehörde beinhalten. Auskünfte nach dem Auskunftspflichtgesetz sind ohne unnötigen Aufschub, grundsätzlich spätestens aber binnen…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

Hinweis Da für kleine und mittelgroße GmbH bilanzielle Erleichterungen bestehen, kann die Evidenzkontoführung vereinfacht erfolgen. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen siehe Anhang I . Weiters ist in Anhang II eine tabellarische Kurzübersicht über mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten enthalten. 1. Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…ab 1. Juli 2010 wird das Finanzamt X zuständig. Der Abgabepflichtige erhält keine Mitteilung über die Änderung der örtlichen Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde und wird von dieser Änderung der örtlichen Zuständigkeit nicht in Kenntnis gesetzt. 3.2. Fragestellung Bei welchem Finanzamt können Anbringen eingebracht werden?…

BMF-010203/0555-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Einkommensteuer, Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0555-VI/6/201022.10.2010

…fortsetzen" zu wollen, kann angesichts der rechtlichen Tatsache, dass eine stille Gesellschaft während des Bestandes eines Konkursverfahrens nicht existieren kann, nur die Wirkung beigemessen werden, dass nach Konkursaufhebung eine neue stillen Gesellschaft gebildet werden soll. Da die Gesellschaftsgründung keine rückwirkende Kraft entfalten kann, ist auch…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…nunmehr die Akten an das Finanzamt Graz-Stadt übermittelten mit der Begründung, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Firma vorhanden ist und sich die Geschäftsleitung durch die ausländischen Geschäftsführer im Ausland befände. Durch diese Tatsache sei das Finanzamt Graz-Stadt nach § 12 AVOG zuständig. 4.2…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…zur Mehrwertsteuer, § 12 Anm. 227). Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit.a UStG 1994 Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben iSd § 20 Abs. 1 Z 1 bis Z 5 EStG 1988 bzw. §§ 8 Abs. 2 und…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…zB BFH, BStBl 2005 II 865). (Rückwirkende) Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse (zB BFH, BStBl 2003 II 554). Dies sind nicht nur Tatsachen (zB Entrichtung einer Abgabe, Uneinbringlichwerden einer Forderung, Ersatz von Aufwendungen zB durch eine Versicherung). Darunter können auch Willenserklärungen von Parteien (zB erfolgreiche Anfechtung…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw. durch das Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vollzogen werden. Mit diesem Erlass werden keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet. Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr…

BMF-010216/0002-IV/6/2019Steuerliche Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw. hergestellten Immobilien
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0002-IV/6/201917.04.2019

…Renditemiete) notwendig. Insbesondere kann nach dem VwGH aus der Errichtung und fremdüblichen Überlassung einer Immobilie an den Anteilsinhaber kein wirtschaftliches Eigentum des Anteilsinhabers abgeleitet werden. Bis zur nächsten Wartung der KStR 2013 sollen die sich aus der Rechtsprechung der VwGH ergebenden Änderungen in Form dieser…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…a GrWV (Gebäude zu Wohnzwecken, soweit für diese kein Richtwert- oder Kategoriemietzins gemäß § 16 des Mietrechtsgesetzes , BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2014 gilt) auf die Beschaffenheit des Gebäudes oder die tatsächliche Vermietung zu Wohnzwecken abzustellen? Lösung: Bei…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…obliegt ausschließlich den Steuerschuldnern. Den Parteienvertreter trifft keine Überprüfungspflicht. Er kann die Angaben des Steuerschuldners den Anzeigen bzw. Selbstberechnungen zu Grunde legen. Dies gilt nicht, wenn er offenkundig Kenntnis hat, dass die Angaben des Steuerschuldners nicht den Tatsachen entsprechen. 1.1.2. Schwankungsbreiten Ist bei…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…nämlich das Ermittlungsverfahren antragsgemäß zu ergänzen, den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass die Berufungswerberin tatsächlich keine Abgabenschulden hat; in eventu den angefochtenen Bescheid zu beheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde erster Instanz zurückzuverweisen; in eventu den Bescheid ersatzlos…