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BFG RV/7105895/2019Keine Tatsachen iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO liegen vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2023

…im Bundesgebiet aufhältig gewesen und hätten die in § 3 Abs. 1 und 2 FLAG 1967 normierten Voraussetzungen erfüllt. Wie bereits oben ausgeführt, sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden keine Tataschen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit b BAO. Das Erkenntnis des BFG vom ***9…

UFSW RV/3950-W/10Keine Tatsachen neu hervorgekommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2011

…Kopie samt Aufgabeschein an das Finanzamt) und andererseits mit den Instrumenten der Logik nicht nachzuvollziehen, da zwischen einer Frist und der Tatsache negativer Einkünfte kein materieller Zusammenhang herstellbar ist. Ganz abgesehen davon stimmen die hiemit vorgelegten deutschen Bescheide über die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen in den…

BFG RV/7101080/2021Keine neue Tatsache betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens bei unzutreffender rechtlicher Beurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2024

…BAO vom 09.06.2020 auf Wiederaufnahme des mit Körperschaftsteuerbescheid 2016 und 2017 vom 05.07.2017 abgeschlossenen Verfahrens abgewiesen. Begründend wurde von der belangten Behörde für beide Bescheide ausgeführt, es seien keine Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen. Weiters wurde darauf hingewiesen…

BFG RV/7101157/2011Keine neu hervorgekommen Tatsachen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 1/2

…geht aus den offengelegten Unterlagen nicht hervor. Es handelt sich dabei jedoch um eine rechtliche Würdigung und keine Tatsache. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes. Mit aktenkundigem Schreiben vom 15. Dezember 2003 legte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin die Einbringung…

UFSW RV/1011-W/11Keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

… 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen. Die sowohl gegen die Wiederaufnahms- als auch die Sachbescheide gerichtete Berufung bringt vor, dass keine neuen Tatsachen vorgelegen sind, da die entsprechenden Belege vom Finanzamt bereits überprüft worden seien. Weiters wurde auf die betriebliche/berufliche Veranlassung der Coachingkosten verwiesen. Im…

BFG RV/7102572/2020Keine Wiederaufnahme des Energieabgabenvergütungsverfahrens mangels neu hervorgekommener Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.02.2022

…ob ein Erkenntnis des BFG rechtens ist, das Finanzamt sei an die Rechtsmeinung des BFG gebunden. Die im Antrag angeführte falsche Berechnung des Vergütungsbetrages für Jänner 2011 durch das BFG sei ebenfalls keine neu hervorgekommene Tatsache, da der Antrag vom 13.9.2013 dem BFG…

BFG RV/2100243/2021Wiederaufnahme - keine neue Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.08.2021

…abgeschlossen wurden. Verwunderlicher weise hat die Behörde jedoch trotzdem sie diese Tatsache kannte, keine Prüfung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2019 in Erwägung gezogen, obwohl offenkundig war, dass ich in meine Einkommensteuererklärung für2019 tatsächlich Aufwendungen für eine nach dem 01.01.2016 abgeschlossene Versicherung miteinbezogen habe…

BFG RV/7100345/2019Keine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Hervorkommen neuer Tatsachen bzw Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2019

…dass KEINE Wiederaufnahmegründe gem. § 303 (1) BAO vorliegen. Wiederaufnahmsgründe liegen (nach § 303 Abs. 1 und 4 BAO) vor, wenn "der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen wurde, oder Tatsachen oder Beweismittel (die vor…

BFG RV/7105369/2014Keine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Hervorkommen neuer Tatsachen/Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2017

…den Steuerpflichtigen zu tun. 4. Dass der "Wanderreitweg" beim Reitstall der Familie A vorbeiführt und deswegen 2- 3 Mal im Jahr Reiter vorbeikommen die die Pferde kurzfristig einstellen ist Tatsache. Es handelt sich dabei aber in keiner Weise um "Tourismus", da es sehr geringfügig ist.…

BFG RV/1100608/2015Keine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Hervorkommen neuer Tatsachen/Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2017

…bekannt war. Sie bzw. ihre gesetzliche/steuerliche Vertretung hat es aber trotzdem unterlassen, dem Bundesfinanzgericht diesen Umstand anzuzeigen, weshalb keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes der Bf. nicht bekannt waren. Ergänzend wird vom Bundesfinanzgericht angemerkt, dass irgendwelche…

UFSL RV/0177-L/07Keine Wiederaufnahme bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…begründet worden ist und daher die Taggelder nur für 5 Tage anerkannt werden können. Für die übrige Dauer kann nur die Differenz zwischen Auslands- und Inlandstaggeld berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um keine neune Tatsachen, die erst im Betriebsprüfungsverfahren neu hervorgekommen wären. Der Bw…

UFSL RV/1477-L/07Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag mangels neuer Tatsachen und mangels Darlegung von Umständen, die einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

…allerdings frei, ab Beginn des Universitätslehrganges im Jahr 2005 angefallene Aufwendungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Werbungskosten gelten zu machen. Auch hinsichtlich der nicht näher erläuterten "notwendigen Fahrtkosten (Heimfahrten)" vermochte die Bw. keine neuen Tatsachen bzw. Sachverhalte anzuführen: Die Bw. behauptet nun, sie sei…

BFG RV/7101772/2019Keine Wiederaufnahme auf Antrag mangels neuer Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.06.2019

…für Familienheimfahrten beantragt hätte, die ohne nähere Prüfung auch gewährt worden wären, hätte es sich bei den im Zuge der Wiederaufnahme beantragten Kosten für Familienheimfahrten um keine neuen Tatsachen gehandelt, weshalb der Antrag auf Wiederaufnahme abzuweisen wäre. Dagegen erhob der Bf. mit Schreiben vom 17…

BFG RV/5101147/2015Keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei nicht vorgebrachten neuen Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2017

…nicht bekannt war, dass 2010 – 2012 Erschwerniszulagen steuerfrei ausbezahlt wurden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. – Selbst wenn hinsichtlich der Erschwerniszulage keine neuen Tatsachen vorlägen, wären die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme trotzdem gegeben, da im Zuge der GPLA-Prüfung auch festgestellt wurde, dass bei…

BFG RV/5101297/2019Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag ohne Hervorkommen neuer Tatsachen - Irrtum über den Beginn der Steuerpflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2022

…die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (VwGH 26.02.2015, 2012/15/0164 unter Hinweis auf VwGH…

BFG RV/7102029/2017BFG Erkenntnis: keine neue Tatsache iSd § 303 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2021

…ebenfalls nichts zu entnehmen. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 20.12.2016 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme mit der Begründung ab, das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 4.9.2014 stelle keine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO dar…

BFG RV/7101946/2019Neu entstandene Tatsachen und rechtliche Würdigungen sind keine geeigneten Wiederaufnahmsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2019

…al., § 303 BAO, Anm. 14 mit Verweis auf VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058 und VwGH 26.11.2015, Ro 2014/15/0035) Die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes ist keine Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO nF (bzw. iSd § 303 Abs…

BFG RV/7102621/2010Wiederaufnahme: Begründungsmängel & keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2018

…Abgesehen von einer mangelhaften Begründung ergibt sich nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht auch, dass keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind: Die Beschwerdeführerin hat bereits im Zeitpunkt der jeweiligen Veranlagungen alles offen gelegt. Zusätzlich zu den Steuererklärungen wurden aufgrund der Prüfungspflicht der Gesellschaft auch die…

UFSK RV/0208-K/05Keine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, wenn Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren bereits bekannt waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2007

…Bw. zu überweisen) bei Erlassung der Körperschaftsteuererstbescheide für die genannten Jahre bereits bekannt. Demnach sind aber im Zuge der abgeführten Außenprüfung auch keine Tatsachen (noch Beweismittel) hervorkommen, die in den bisherigen Körperschaftsteuerverfahren für die Jahre 1999 bis 2003 nicht bereits offen gelegt worden sind. Eine…

BFG RV/5100283/2018Ohne neu hervorgekommene Tatsachen und/oder Beweismittel keine Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2025

…insbesondere, weil gegenüber dem Erstbescheid keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien. Zur Begründung führte die beschwerdeführende Partei im Wesentlichen aus: Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv 2.980,37 Euro wurden irrtümlich erklärt. Dass die Anteile an der *Name1 GmbH & Mitges.* In die *Name2 GmbH…