…im Bundesgebiet aufhältig gewesen und hätten die in § 3 Abs. 1 und 2 FLAG 1967 normierten Voraussetzungen erfüllt. Wie bereits oben ausgeführt, sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden keine Tataschen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit b BAO. Das Erkenntnis des BFG vom ***9…
…Kopie samt Aufgabeschein an das Finanzamt) und andererseits mit den Instrumenten der Logik nicht nachzuvollziehen, da zwischen einer Frist und der Tatsache negativer Einkünfte kein materieller Zusammenhang herstellbar ist. Ganz abgesehen davon stimmen die hiemit vorgelegten deutschen Bescheide über die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen in den…
…BAO vom 09.06.2020 auf Wiederaufnahme des mit Körperschaftsteuerbescheid 2016 und 2017 vom 05.07.2017 abgeschlossenen Verfahrens abgewiesen. Begründend wurde von der belangten Behörde für beide Bescheide ausgeführt, es seien keine Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen. Weiters wurde darauf hingewiesen…
…geht aus den offengelegten Unterlagen nicht hervor. Es handelt sich dabei jedoch um eine rechtliche Würdigung und keine Tatsache. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes. Mit aktenkundigem Schreiben vom 15. Dezember 2003 legte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin die Einbringung…
… 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen. Die sowohl gegen die Wiederaufnahms- als auch die Sachbescheide gerichtete Berufung bringt vor, dass keine neuen Tatsachen vorgelegen sind, da die entsprechenden Belege vom Finanzamt bereits überprüft worden seien. Weiters wurde auf die betriebliche/berufliche Veranlassung der Coachingkosten verwiesen. Im…
…ob ein Erkenntnis des BFG rechtens ist, das Finanzamt sei an die Rechtsmeinung des BFG gebunden. Die im Antrag angeführte falsche Berechnung des Vergütungsbetrages für Jänner 2011 durch das BFG sei ebenfalls keine neu hervorgekommene Tatsache, da der Antrag vom 13.9.2013 dem BFG…
…abgeschlossen wurden. Verwunderlicher weise hat die Behörde jedoch trotzdem sie diese Tatsache kannte, keine Prüfung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2019 in Erwägung gezogen, obwohl offenkundig war, dass ich in meine Einkommensteuererklärung für2019 tatsächlich Aufwendungen für eine nach dem 01.01.2016 abgeschlossene Versicherung miteinbezogen habe…
…dass KEINE Wiederaufnahmegründe gem. § 303 (1) BAO vorliegen. Wiederaufnahmsgründe liegen (nach § 303 Abs. 1 und 4 BAO) vor, wenn "der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen wurde, oder Tatsachen oder Beweismittel (die vor…
…den Steuerpflichtigen zu tun. 4. Dass der "Wanderreitweg" beim Reitstall der Familie A vorbeiführt und deswegen 2- 3 Mal im Jahr Reiter vorbeikommen die die Pferde kurzfristig einstellen ist Tatsache. Es handelt sich dabei aber in keiner Weise um "Tourismus", da es sehr geringfügig ist.…
…bekannt war. Sie bzw. ihre gesetzliche/steuerliche Vertretung hat es aber trotzdem unterlassen, dem Bundesfinanzgericht diesen Umstand anzuzeigen, weshalb keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes der Bf. nicht bekannt waren. Ergänzend wird vom Bundesfinanzgericht angemerkt, dass irgendwelche…
…begründet worden ist und daher die Taggelder nur für 5 Tage anerkannt werden können. Für die übrige Dauer kann nur die Differenz zwischen Auslands- und Inlandstaggeld berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um keine neune Tatsachen, die erst im Betriebsprüfungsverfahren neu hervorgekommen wären. Der Bw…
…allerdings frei, ab Beginn des Universitätslehrganges im Jahr 2005 angefallene Aufwendungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Werbungskosten gelten zu machen. Auch hinsichtlich der nicht näher erläuterten "notwendigen Fahrtkosten (Heimfahrten)" vermochte die Bw. keine neuen Tatsachen bzw. Sachverhalte anzuführen: Die Bw. behauptet nun, sie sei…
…für Familienheimfahrten beantragt hätte, die ohne nähere Prüfung auch gewährt worden wären, hätte es sich bei den im Zuge der Wiederaufnahme beantragten Kosten für Familienheimfahrten um keine neuen Tatsachen gehandelt, weshalb der Antrag auf Wiederaufnahme abzuweisen wäre. Dagegen erhob der Bf. mit Schreiben vom 17…
…nicht bekannt war, dass 2010 – 2012 Erschwerniszulagen steuerfrei ausbezahlt wurden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. – Selbst wenn hinsichtlich der Erschwerniszulage keine neuen Tatsachen vorlägen, wären die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme trotzdem gegeben, da im Zuge der GPLA-Prüfung auch festgestellt wurde, dass bei…
…die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (VwGH 26.02.2015, 2012/15/0164 unter Hinweis auf VwGH…
…ebenfalls nichts zu entnehmen. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 20.12.2016 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme mit der Begründung ab, das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 4.9.2014 stelle keine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO dar…
…al., § 303 BAO, Anm. 14 mit Verweis auf VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058 und VwGH 26.11.2015, Ro 2014/15/0035) Die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes ist keine Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO nF (bzw. iSd § 303 Abs…
…Abgesehen von einer mangelhaften Begründung ergibt sich nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht auch, dass keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind: Die Beschwerdeführerin hat bereits im Zeitpunkt der jeweiligen Veranlagungen alles offen gelegt. Zusätzlich zu den Steuererklärungen wurden aufgrund der Prüfungspflicht der Gesellschaft auch die…
…Bw. zu überweisen) bei Erlassung der Körperschaftsteuererstbescheide für die genannten Jahre bereits bekannt. Demnach sind aber im Zuge der abgeführten Außenprüfung auch keine Tatsachen (noch Beweismittel) hervorkommen, die in den bisherigen Körperschaftsteuerverfahren für die Jahre 1999 bis 2003 nicht bereits offen gelegt worden sind. Eine…
…insbesondere, weil gegenüber dem Erstbescheid keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien. Zur Begründung führte die beschwerdeführende Partei im Wesentlichen aus: Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv 2.980,37 Euro wurden irrtümlich erklärt. Dass die Anteile an der *Name1 GmbH & Mitges.* In die *Name2 GmbH…