…ist Bescheidadressat hinsichtlich der Bescheide nach der Außenprüfung? Das UmgrStG kennt nur für die Ertragsteuern die Wirkung auf den rückbezogenen Stichtag und sieht für den Bereich der Umsatzsteuer und der Normverbrauchsabgabe keine Rückwirkung auf den Spaltungsstichtag vor. Ist die Zustellung der Abgabenbescheide an die A…
…Einlage aufzulösen ist, sodass grundsätzlich durch den Verzicht auf eine vorbehaltene Entnahme die Ausschüttungsfiktion verwirklicht wird. Kommt es jedoch vor der Verzichtserklärung, die keine steuerliche Rückwirkung entfalten kann, zu einer Veräußerung der Anteile an der übernehmenden S-GmbH durch den Gesellschafter A, ist der Veräußerungserlös…
…III Nr. 4/1999, wird in Abänderung des Artikels 12 dieses Abkommens rückwirkend ab 1. Jänner 2007 eine einheitliche 5%ige Quellensteuer für sämtliche Lizenzgebühren eingeführt. Bis zum Inkrafttreten des Abänderungsprotokolls kann von der Einbehaltung und Abfuhr der Abzugssteuer gemäß § 99 EStG 1988 bei den…
…ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hat, und keine vorläufigen Bescheide erlassen worden sind. Ist die vorzeitige Beendigung einer Betätigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses in jedem Fall ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO? …
…kommen vor allem in Betracht Zurücknahmebescheide gemäß § 85 Abs. 2 BAO, Zurückweisungsbescheide (zB bei Stellung des Antrages durch einen hiezu nicht Befugten), Abweisungsbescheide (zB wenn kein rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 295a BAO eingetreten ist), "Stattgaben" (somit Abänderungen bzw. allenfalls Aufhebungen des betroffenen Bescheides). 5…
…Kommt keine Einigung zustande, wird der Nachlass (das noch vorhandene, aus dem Nachlass stammende Vermögen) mehreren Erben entsprechend der abgegebenen Erbquote eingeantwortet und es entsteht hinsichtlich des ursprünglichen Nachlassvermögens eine Miteigentümergemeinschaft. Aufgrund der Rückwirkung der Einantwortung auf den Todestag des Verstorbenen sind die Anträge von…
…Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG vorliegt. Bei grundsätzlicher Unanwendbarkeit des UmgrStG ist diese Rückwirkung nicht gegeben. Beispiel b): Frage 1: Auch in diesem Fall ist, den obigen Ausführungen folgend, von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Vereinbarung auszugehen. Kein Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG liegt…
…nur die im Antrag gestellten Rechtsfragen zu beantworten. Der Sachverhalt wird vom Finanzamt nicht bewertet oder hinterfragt. Es besteht auch keine Ermittlungspflicht in Hinblick auf den Sachverhalt durch das Finanzamt. Sind in einem Antrag Rechtsfragen zu mehreren Themenbereichen, die Gegenstand von Advance Ruling sind, gestellt…
…werden. Nur die erste Erklärung (und nicht auch eine diese später berichtigende Eingabe, wie etwa eine Anzeige gemäß § 139 BAO) gilt als Abgabenerklärung (vgl. zB VwGH 24.04.1996, 92/13/0309). Keine Abgabenerklärungen sind beispielsweise Gebührenanzeigen (§ 31 GebG), Lohnsteueranmeldungen (§ 80 EStG 1988), Anmeldungen gemäß …
…über den Eintritt rückwirkender Ereignisse (im Sinn des § 295a BAO) in der Regel keine Vorläufigkeit. Die Anzeigepflicht des § 120 Abs. 3 BAO besteht jedoch unabhängig davon, ob der vorläufige Bescheid wegen Ermessensfehlgebrauches rechtswidrig ist. 2.3.3 Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses Ein rückwirkendes Ereignis ist…
…Die unter Abschnitt 5.7.2. dargestellten Grundsätze für das Einziehen von Aktien gelten sinngemäß. Ein Rückkauf von Surrogatkapital außerhalb einer geplanten Einziehung zu einem dem Wert entsprechenden Preis ist ein rechtsgeschäftlicher Vorgang und kein Fall einer Einlagenrückzahlung; erfolgt später das Einziehen der eigenen Anteile…
…Antrag des deutschen Steuerpflichtigen in Deutschland voraus. Der Steuerpflichtige hat kein Wahlrecht, ob er günstigerweise den Verlust in Deutschland im Antragsweg oder im Vortragsweg in Österreich geltend macht. Österreich lässt zwar subsidiär die Verlustverwertung rückwirkend bis in das Veranlagungsjahr 1994 zu, doch setzt dies voraus…
…wurden folgende Gegenleistungen für den Erwerb der GmbH-Anteile vereinbart: lebenslängliche monatliche Versorgungsrente von XX Euro, Gewinnvorzugsrecht des ausschüttungsfähigen Gewinns/Jahr von 90% für dieÜbergeberin. Es gab keine Vorschenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre. Frage 1: Wie wird der Verkehrswert von Anteilen an Kapitalgesellschaften geschätzt…
…des Bundesministeriums für Finanzen keine Einwände, dass eine vor diesem Zeitpunkt erfolgte, unvollständige Anzeige bis längstens 31. Mai 2021 vervollständigt wird. Dies gilt entsprechend für die gemäß § 7 Abs. 4 zu übermittelnden Angaben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist eine Rückwirkung von Verordnungen im…
…aus Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsmandaten, auf die OG übertragen werden, sondern ausschließlich der Klientenstock aus der Steuerberatung, weil die neu zu gründende OG über keine Bescheinigung iSd Bestimmungen des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG) verfügt, die zur Durchführung von Wirtschaftsprüfungen berechtigt. Die übrigen Betriebsgrundlagen (Betriebsgebäude, sonstiges Anlagevermögen…
…zB BMF, Geltendmachung rückwirkender Änderungen von Steuergesetzen, SWK 2005, S 323). Zu § 295a BAO siehe ergänzend den Erlass des BMF vom 29.11.2006, BMF-010103/0083-VI/2006, Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO, AÖF Nr. 53/2007. 1.6. Kein Ermessen (§ 201 Abs…
…Zurücknahmebescheide (§ 85 Abs. 2 BAO), Zurückweisungsbescheide (zB wegen verspäteter Einbringung des Antrages, wegen mangelnder Befugnis des Einschreiters oder wenn der betreffende Bescheid nicht mehr dem Rechtsbestand angehört), den Antrag abweisende Bescheide (zB wenn keine Unrichtigkeit im Sinn des § 293 BAO vorliegt). 4. Ermessen Berichtigungen gemäß …
…Boten (vgl. zB VwGH 20.4.2001, 98/05/0083). Ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (vgl. OGH 23.5.1996, 8 Ob A 2045/96;…
…nur die Wirkung beigemessen werden, dass nach Konkursaufhebung eine neue stillen Gesellschaft gebildet werden soll. Da die Gesellschaftsgründung keine rückwirkende Kraft entfalten kann, ist auch in diesem Fall der Gewinn aus dem Schuldnachlass nur dem Unternehmer zuzurechnen. Zu Frage 4. (Wie wäre die steuerliche Beurteilung…
…durch andere dem § 13 Abs. 2 BewG 1955 entsprechende Beweismittel einen genaueren Wert nachzuweisen. Zu 3.: Der neuerliche Zuzug nach Österreich stellt kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar. Der Gesetzgeber sieht für den Fall des Eintritts in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich…