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BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Rechtsnachfolgers (die Auto-GmbH) für den Prüfungszeitraum keine Vorsolldaten und Bescheide und somit keine Bemessungsgrundlagen gibt, welche Werte sollen in den neu zu erstellenden Bescheiden für die Vorjahre angesetzt werden? Ist es möglich, dass die bisherigen Bemessungsgrundlagen herangezogen werden und dies als Art "vereinfachte Schätzung…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…keine Grunderwerbsteuer anfallen. 1.1.6.3. Wechsel in der Person des Treuhänders Ist vereinbart, dass das Treuhandverhältnis mit den Erben oder Vermächtnisnehmern des bisherigen Treuhänders fortgeführt werden soll, erfüllt die Übertragung des Grundstückes auf diese einen Tatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG 1987. Bemessungsgrundlage…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…Erwerbe vor dem 1. August 2008 bleiben hierbei unberücksichtigt. Beispiele: 1. Schenkung eines landwirtschaftlichen Grundstückes (dreifacher Einheitswert 60.000) von Vater an Tochter, es wird keine Gegenleistung erbracht Bemessungsgrundlage: dreifacher Einheitswert... 60.000, davon 2% = 1.200 GrESt, der Steuerabsetzbetrag von 110 steht zu…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…Gesellschafter-Geschäftsführer zuzurechnen ist, ist aber jedenfalls in die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage miteinzubeziehen. 5.2.4.15. Rückzahlung von Arbeitslohn Rz 77d Die Rückzahlung von Arbeitslohn durch den Arbeitnehmer führt zu keiner (nachträglichen) Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer (vgl. VwGH 18.09.2013, 2010/13/0133…

BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

…der USt-Bemessungsgrundlage ist, erhöht sich die NoVA um 20% (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991). Im Ergebnis kommt es daher zu keiner Änderung der Steuerbelastung. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist es nicht zu beanstanden, wenn bis 28.02.2011 weiterhin die NoVA in die Bemessungsgrundlage der…

BMF-010221/0684-IV/4/2005Künstler-Sportler-Erlass, Keine Einbehaltung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG in besonders gelagerten Fällen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0684-IV/4/200531.10.2005

…gleichzustellende Showproduzenten und Produktionsgesellschaften, die sich gegenüber dem österreichischen Veranstalter zur Beteiligung an der inländischen Veranstaltung verpflichten. 1.3 Bemessungsgrundlage für die Abzugssteuer ist der Bruttobetrag der Einkünfte einschließlich aller Kostenersätze und Sachbezüge jedoch abzüglich der Umsatzsteuer (Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 8006). Dieser Steuerabzug kann nach…

2020-0.364.195Information des BMF zur (lohn-)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.364.19512.06.2020

…für die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung | + Kurzarbeitsunterstützung | Beitragsgrundlage 3.3. Kommunalsteuer | Lohn/Gehalt/Sachbezüge für die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung | Bemessungsgrundlage Von der Kurzarbeitsunterstützung ist keine Kommunalsteuer zu entrichten. 3.4. Kurzarbeitsbeihilfe | Pauschalsatz pro Ausfallstunde x Verrechenbarer Ausfallstunden | = Kurzarbeitsbeihilfe Die…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…§ 2 Tz 58). Da die GesbR für die Nutzung der Rübenerntemaschine kein fremdübliches Entgelt verlangt und dies außerdem in der besonderen Nahebeziehung zum Kunden (Gesellschafter) begründet ist, ist im konkreten Fall mangels Einnahmenerzielungsabsicht die Unternehmereigenschaft der GesbR zu verneinen. Variante: Einnahmenerzielung und in weiterer Folge…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…BGBl. Nr. 3/1930 in der geltenden Fassung, wenn die Bemessungsgrundlage 2 000 Euro nicht übersteigt).   4.3 Die Abgabenerklärung für einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang ist, wenn keine Selbstberechnung durchgeführt wird, bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Steuerschuld…

BMF-010203/0475-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0475-VI/6/200726.11.2007

…liegt keine Betriebsaufgabe vor. Die Realisierung der Absicht, betriebliche Wirtschaftsgüter zu veräußern, stellt einen betrieblichen Vorgang dar, der zu einer Betriebsveräußerung führt (vgl. VwGH 19.12.2006, 2006/15/0353). 9. § 28 EStG 1988 Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage Bisher wurde bei Dauervermietungen (Einkünfte aus VuV…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet. Aus dem durch Artikel 8 EMRK garantierten Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ergibt sich, dass die Sexdienstleisterin/der Sexdienstleister zu keinem Zeitpunkt zur sexuellen Hingabe verpflichtet ist. Da ein Arbeitsvertrag von seinem Wesen her darauf hinausläuft, die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer zur…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…den Meistbieter ist zulässig. Fragestellung: Was ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Erwerb durch Zuschlag in einer freiwilligen Feilbietung? Lösung: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 wird die Grunderwerbsteuer grundsätzlich von der Gegenleistung berechnet. § 5 GrEStG 1987 enthält keine Definition des Begriffes der Gegenleistung…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…04 ). Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet die anteilige auf unbewegliches Vermögen entfallende Gegenleistung (anteilige Erblasserschulden und Erbgangskosten; vgl. UFS 25.04.2006, RV/0218-K/05 ). Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 ist nicht anwendbar, weil die Entschlagung keine Teilung…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…wenn keine Erklärung abgegeben wird? Lösung: Die Besteuerung hat nach jener Rechtslage zu erfolgen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gilt. Da die Steuerschuld gemäß § 8 GrEStG 1987 erst mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung entsteht, gilt die Rechtslage ab 1.1.2015 (Bemessungsgrundlage…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…des erworbenen Grundstückes zu berechnen. Hat ein Begünstigter einer Stiftung keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Geldbetrag, erfolgt eine Grundstückszuwendung anders als im Fall der Sachausschüttung nicht als Hingabe an Zahlungs statt. Mangels Gegenleistung ist daher der Grundstückswert des erworbenen Grundstückes Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. 3.5…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

abziehen. Kommt der Hausgemeinschaft selbst keine Unternehmereigenschaft zu, ist nicht sie, sondern der einzelne Gesellschafter (der jeweilige Ehegatte) als Empfänger der Leistung anzusehen (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2013, Erlass des BMF vom 7.10.2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 , Frage 1 mVa EuGH 21.4…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn die Änderung im Rahmen einer Berichtigung der Umsatzteuer nach § 16 UStG 1994 in dem Voranmeldungszeitraum vorgenommen wird, in dem das Entgelt tatsächlich feststeht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Bemessungsgrundlage zunächst sachgerecht geschätzt worden ist. Bei Istbesteuerern entsteht die…

09 1201/6-IV/9/02Nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte - UID-Nummernvergabe; Rechnungslegung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1201/6-IV/9/0223.10.2002

…Steuer nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 mit 10 % bzw. 12 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt wird, erhalten keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) und können daher in ihren Rechnungen auch die "dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte UID-Nummer" (§ 11 Abs. 1 UStG 1994 idF 2. AbgÄG 2002…

BMF-010220/0085-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0085-IV/5/201918.04.2019

…alle Erzeugnisse des KN-Codes 2206, die eine Mischung von Bier und nichtalkoholischen Getränken enthalten und deren vorhandener Alkoholgehalt 0,5% vol. übersteigt. 1.1.2. Bemessungsgrundlage und Steuersatz Art. 3 Abs. 1 der Alkoholsteuerstruktur-RL ermöglicht den Mitgliedstaaten, die Verbrauchsteuer für Bier wahlweise entweder…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Information vom 13.5.2016 enthaltene Tabelle wird wie folgt ergänzt (grau unterlegt): | | Entgeltlich/unentgeltlich | GrESt-Bemessungsgrundlage | Begründung eines BR | Bauzins, eventuell SL | Wert der BZV gemäß § 15 BewG + Wert der SL, mindestens GrW des BR | Kein Bauzins…