…gemäß § 1 BStFG 2015 sowie Stiftungen und Fonds aufgrund eines Landesgesetzes Bei den gemeinnützigen Stiftungen und Fonds handelt es sich um gemäß § 1 Abs. 1 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - BStFG 2015 oder gemäß den jeweiligen Landesgesetzen eingerichtete juristische Personen. Gemeinnützige Stiftungen sind gemäß § 2…
…5.4.3 (Meldung von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) an das Register)). Ist der Nominator (Treugeber) eine juristische Person, dann ist zu prüfen, ob natürliche Personen, die diese juristische Person kontrollieren, durch dieses Kontrollverhältnis wirtschaftliche Eigentümer werden. Wenn bspw. eine Privatstiftung, eine gemeinnützige Stiftung oder Fonds…
…von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, wenn diese eine Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse sind, vergleichbare ausländische juristische Personen aus dem EU/EWR-Raum, die die Verfolgung gemeinnütziger…
…juristischen Personen bzw. Rechtsträger, welche als Funktionsträger fungieren, selbst als solche gemäß § 5 Abs. 1 Z 3c WiEReG zu melden sind (siehe Abschnitt 5.5 (Erfassung von Rechtsträgern als Funktionsträger (§ 2 Z 2 oder 3 WiEReG) oder als Substiftung)). Sollte es sich dabei um inländische…
… Agrargemeinschaften (Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform im Sinn des Art. 12 Abs. 1 Z 3 B-VG und nach § 6 Abs. 2 des Landwirtschaftlichen Siedlungs-Grundsatzgesetzes anerkannte Siedlungsträger) können nach den jeweiligen Landesgesetzen entweder als Körperschaft öffentlichen Rechts oder als juristische Person privaten Rechts errichtet…
…einen gemeinnützigen Verein ist von der Anzeigepflicht gemäß § 121a Abs. 2 lit. c BAO befreit, da auf § 15 Abs. 1 Z 14 lit. a ErbStG 1955 verwiesen wird, der inländische juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, befreit. Tierschutz ist gemäß § 35 BAO ein gemeinnütziger Zweck…
… 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG 1955 gilt für Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen und Geldforderungen an a) inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, b) inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, c) politische Parteien im Sinn des § 1 Parteiengesetz, d…
…Analog gilt dies auch für Fachhochschulen. Werden Mitarbeiter von juristischen Personen des Privatrechts bei der Realisierung von gesetzlich verpflichtenden Aufgaben tätig, handeln diese aber im privatwirtschaftlichen Bereich, liegt keine hoheitliche Tätigkeit vor (zB gemeinnütziger Verein nimmt Zivilschutz- und Brandschutzaufgaben wahr). Die dauerhafte entgeltliche Überlassung von…
…des § 27 Abs. 9 UStG 1994 zur Anwendung gelangen? Die Steuerschuld eines ausländischen Unternehmers für eine in Österreich steuerbare Leistung kann nur dann auf einen Verein als juristische Person des privaten Rechts übergehen, wenn dieser unternehmerisch tätig ist. Ein Verein, der nichtunternehmerisch tätig ist, kann…
…Begünstigungsvoraussetzungen der BAO ergibt sich, dass die satzungsgemäße Tätigkeit grundsätzlich vom begünstigten Rechtsträger selbst - also unmittelbar - durchgeführt werden muss. Da es sich bei den genannten Rechtsträgern ausschließlich um juristische Personen handelt, sind sie zur Zweckerfüllung auf so genannte Erfüllungsgehilfen angewiesen. Dies sind im Normalfall meist…
…getätigt werden. Führt ein Unternehmer Umsätze aus, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, hat das Finanzamt eine UID-Nummer zu erteilen. Juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind, hat das Finanzamt über Antrag eine UID-Nummer zu erteilen, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.…
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…