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UFSW RV/3829-W/021.) Ist der begünstige Steuersatz des § 8 Abs. 3 lit.a ErbStG für inländische gemeinnützige juristische Personen gemeinschaftsrechtswidrig? 2.) Begünstigung für Wertpapiere gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.01.2006Teil 1/2

…welche gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolge, als Erben eingesetzt. Nach dem reinen Wortlaut der Bestimmung komme die schwedische Organisation nicht in den Genuss des begünstigten Steuersatzes, doch verstoße die Einschränkung des Begünstigtenkreises durch § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG auf inländische juristische Personen gegen europarechtliche…

UFSW RV/3829-W/021.) Ist der begünstige Steuersatz des § 8 Abs. 3 lit.a ErbStG für inländische gemeinnützige juristische Personen gemeinschaftsrechtswidrig? 2.) Begünstigung für Wertpapiere gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.01.2006Teil 2/2

Das Wertpapierkonto bei der Julius Baer&Co LTD (Kurswert von 423.442,00 SFR, das sind S 4,000.505,00/€ 290.728,04) befindet sich im Ausland und dürfte ausländische Wertpapiere enthalten. Aufgrund des og Urteiles des EuGH vom 15. Juli 2004, C…

BFG RV/7101757/2010Ist der begünstigte Steuersatz des § 8 Abs. 3 ErbStG für eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in der Schweiz anzuwenden?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.08.2015

…Wettbewerb. Indem sie einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, entlasten sie die Einrichtungen des Staates. Das Abgabenrecht anerkennt dies in Form von Steuerbegünstigungen für die inländischen gemeinnützigen juristischen Personen. Das Gemeinnützigkeitsrecht hat damit einen "strukturellen Inlandsbezug", da es auf das Gemeinwohl der Republik Österreich zugeschnitten ist…

UFSG RV/0107-G/031.) Österreichische Erbschaftssteuerpflicht 2.) § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 für ausländisches Kapitalvermögen 3.) Begünstigter Steuersatz nach § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG 1955 auch für deutschen gemeinnützigen Verein?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2007

…Wettbewerb. Indem sie einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, entlasten sie die Einrichtungen des Staates. Das Abgabenrecht anerkennt dies in Form von Steuerbegünstigungen für inländische gemeinnützige juristische Personen. Das Gemeinnützigkeitsrecht hat damit einen "strukturellen Inlandsbezug", da es auf das Gemeinwohl der Republik Österreich zugeschnitten ist. Daraus…

BFG RV/6100135/2016Kein Freibetrag für begünstigte Zwecke (§ 23 KStG 1988) im Rahmen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der 2. Art
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.08.2016

…Körperschaftsteuerpflicht befreit waren und nur mit den inländischen, steuerabzugspflichtigen Einkünften der Steuerpflicht unterlagen (entspricht der heutigen beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art), existierte für ausländische gemeinnützige Körperschaften (§ 3 Z 1 KStG 1966) keine Steuerbefreiung und sie wurden – wie alle anderen juristischen Personen des privaten Rechtes – in…

BFG RV/7104872/2020GrESt: Grundstückstausch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2022

…BewG). Dass es sich beim Beschwerdeführer um eine gemeinnützige juristische Person handelt und er als solche an gesetzliche Vorgaben gebunden ist, ändert nichts an der Beurteilung des gemeinen Wertes. Es handelt sich dabei um persönliche Verhältnisse, die in der Person des Beschwerdeführers liegen und nach …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…gemäß § 1 BStFG 2015 sowie Stiftungen und Fonds aufgrund eines Landesgesetzes Bei den gemeinnützigen Stiftungen und Fonds handelt es sich um gemäß § 1 Abs. 1 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - BStFG 2015 oder gemäß den jeweiligen Landesgesetzen eingerichtete juristische Personen. Gemeinnützige Stiftungen sind gemäß § 2…

UFSW RV/2688-W/02§ 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG ist auf inländische juristische Personen, die Zwecke von religiösen Bekenntnisgemeinschaften fördern, nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…11 ErbStG, Steuer: S 105,00) fest. Bei der Steuerberechnung kam der gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG entsprechende Steuersatz zur Anwendung. Im Berufungsverfahren wurde eingewendet, die Bw. sei eine inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolge, weswegen die Begünstigung gemäß § 8 Abs. 3, bzw. …

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…109,92 Euro fest. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Eingewendet wurde, dass es sich bei dem Bw. um eine inländische juristische Person, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolge, weswegen bei der Besteuerung nicht der progressive Steuersatz gemäß § 8 Abs.1 ErbStG von hier 22%…

UFSW RV/1658-W/09Versagung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs.1 Z.14a ErbStG für eine Privatstiftung, die begünstigte Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…von körperlichen und beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften selbst sowie an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale, um dies in diesem Fall geht, "gemeinnützig und mildtätig" werden in den …

BFG RV/7102886/2022Portfolio-Beteiligungen: Keine Anrechnung von ausländischen Quellensteuern bei steuerfreien Beteiligungserträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2024

…Einkommen (DBA-USA), BGBl III 6/1998. Nach den Bestimmungen der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ist eine österreichische Privatstiftung kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff "Gesellschaft" zu subsumieren und es steht den jeweiligen Quellenstaaten die Vornahme eines Quellensteuerabzugs zu, wobei jeweils die Anwendung der…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…erbrachten Leistungen an das Band der Mitgliedschaft zur Bw geknüpft bzw. dadurch eingeschränkt sind. Da sohin die Bw als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weder eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft noch eine inländische juristische Person ist, die ausschließlich iSd § 39 BAO gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt…

VereinsR 2001 Rz 5343.7 Übergang der Steuerschuld auf Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Steuerschuld sind auch ausschließlich nichtunternehmerisch tätige juristische Personen (zB gemeinnützige Vereine) betroffen, die über eine UID verfügen und daher - obwohl Nichtunternehmer - für Zwecke der Mehrwertsteuer erfasst sind (zB für Zwecke eines innergemeinschaftlichen Erwerbes nach Überschreiten der Erwerbsschwelle). Ausschließlich nichtunternehmerisch tätige juristische Personen (zB gemeinnützige Vereine)…

UFSW RV/2304-W/06Welcher Steuersatz hat für die Schenkung einer Liegenschaft auf den Todesfall an eine liechtensteinische Stiftung Anwendung zu finden (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…Erbschaftssteuer. Gemäß § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG beträgt die Steuer von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgesellschaften 2,5 v. H. und gemäß lit. b von Zuwendungen an…

UFSL RV/1285-L/07nachgewiesener gemeiner Wert eines Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

…Steuersatz) ist deshalb nicht zu gewähren, weil die Berufungswerberin keine inländische juristische Person ist. Demnach ergibt sich folgende Steuerberechnung: | Wert des Grundstückes | 3.820,00 € | Kosten der Regelung des Nachlasses | 1.923,15 € | Freibetrag gemäß § 14 ErbStG |…

UFSW RV/2220-W/02Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

… 8 Abs. 1 ErbStG (14%, S 13.790,00) fest. Im Berufungsverfahren wurde eingewendet, die Bw. sei eine inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolge, weswegen die sachliche Befreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG für Schenkungen an sie zur Anwendung käme. Beweis…

UFSW RV/0187-W/02Die Verbreitung eines bestimmten Glaubens ist nicht ausschließlich gemeinnützig iS der BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…Herrn Hartmut S. Schenkungssteuer fest. Bei der Steuerberechnung kam der gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG entsprechende Steuersatz zur Anwendung. Im Berufungsverfahren wurde eingewendet, die Bw. sei eine inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolge, weswegen die Begünstigung gemäß § 8 Abs. 3, bzw. § 15 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…5.4.3 (Meldung von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) an das Register)). Ist der Nominator (Treugeber) eine juristische Person, dann ist zu prüfen, ob natürliche Personen, die diese juristische Person kontrollieren, durch dieses Kontrollverhältnis wirtschaftliche Eigentümer werden. Wenn bspw. eine Privatstiftung, eine gemeinnützige Stiftung oder Fonds…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, wenn diese eine Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse sind, vergleichbare ausländische juristische Personen aus dem EU/EWR-Raum, die die Verfolgung gemeinnütziger…

BFG RV/7103218/2022Portfolio-Beteiligungen: Keine Anrechnung von ausländischen Quellensteuern bei steuerfreien Beteiligungserträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2024

…Einkommen (DBA-USA), BGBl III 6/1998. Nach den Bestimmungen der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ist eine österreichische Privatstiftung kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff "Gesellschaft" zu subsumieren und es steht den jeweiligen Quellenstaaten die Vornahme eines Quellensteuerabzugs zu, wobei jeweils die Anwendung der…