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BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Lösung: Die entgeltliche Weiterübertragung im Zuge eines Erbübereinkommens erfüllt nicht den Nachversteuerungstatbestand gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG 1955 (VfGH 29.09.2006, B 3551/05). 6.12 § 33 ErbStG 1955, § 1 GrEStG 1987 - Rückübertragung einer verschenkten Liegenschaft Sachverhalt: A schenkt B unter Verzicht auf Widerruf…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…übertragen wird und die Restdauer des Baurechtes mindestens 50 Jahre beträgt. Übersicht über die Bewertung eines Baurechtes bei Erwerbsvorgängen außerhalb des Familienverbandes gemäß § 26a GGG: | | Entgeltlich/unentgeltlich | GrESt-Bemessungsgrundlage | Begründung eines BR | Bauzins, eventuell SL | Wert der BZV gemäß …

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Vereinbarung auszugehen. Kein Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG liegt bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung von Anteilen einer Mitunternehmerschaft vor. Die mittels Notariatsaktes durchgeführte "Schenkung" von Mitunternehmeranteilen stellt daher eine faktische Veränderung und damit keinen Anwendungsfall des Art. IV UmgrStG dar…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…2f GrEStG 1987 - Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer für den unentgeltlichen Teil einer gemischten Schenkung auf den Todesfall Sachverhalt: Der Geschenkgeber aus einem mit Notariatsakt vor dem 01.08.2008 abgeschlossenen teils entgeltlichen und teils unentgeltlichen Schenkungsvertrag auf den Todesfall ist nach dem 31.07.2008 verstorben…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…§ 28 EStG 1988, EStR 2000 Rz 5042 und Rz 4181 Veräußerung eines Quellnutzungsrechtes Sachverhalt Ein vollpauschalierter Landwirt räumt der Gemeinde entgeltlich ein Quellnutzungsrecht ein. Die Quelle wurde bisher nicht gefasst und auch nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt. Fragestellung Welche Einkunftsart liegt vor? Gehört die Quelle…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…abgeben. Fragestellung: Hinsichtlich welcher Quote erfolgt die Berechnung der Erbschaftssteuer? Was ist die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer auf Grund der qualifizierten Erbsentschlagung? Ist auf den entgeltlichen Teil des Grundstückserwerbes auf Grund der qualifizierten Erbsentschlagung die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 anzuwenden…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…auch dann zu, wenn der Grundstückserwerb gemäß § 1 Abs. 6 Stiftungseingangssteuergesetz von der Stiftungseingangssteuer befreit ist. Entgeltliche Grundstückserwerbe von Stiftungen unterliegen - weil sie nicht nach dem Stiftungseingangssteuergesetz steuerbar sind - der Grunderwerbsteuer. Ob ein Rechtsvorgang dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegt, beurteilt das Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis gemäß § 8…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…zur Erzielung des Gesamtüberschusses auf die Begründung von Wohnungseigentum verzichtet, wobei dieser Verzicht jedoch die jeweiligen Rechtsnachfolger im Ablebensfall nicht bindet. Die zu beurteilende Rechtsfrage geht dahin, ob eine auf Grundlage einer derartigen Vertragsgestaltung erfolgende Vermietung als "entgeltliche Gebäudeüberlassung" oder als Bewirtschaftung eines "Mietwohngrundstückes mit…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…den Zeiträumen, in denen die Stromerzeugung den Eigenbedarf nicht deckt (zB in der Nacht), wird Strom aus dem öffentlichen Netz zugekauft. Die Privatperson behauptet Unternehmereigenschaft, verzichtet auf die Kleinunternehmerbefreiung und beantragt für die sich rechnende Photovoltaikanlage (ca. 15 Jahre) den Vorsteuerabzug. Ist diese Vorgangsweise zulässig?…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…des § 121a BAO unterliegen nur Vorgänge, die unter den Schenkungsbegriff des § 3 ErbStG 1955 fallen. "Scheinschenkungen" (das sind vorgetäuschte Schenkungen - tatsächlich liegen entgeltliche Vorgänge vor) sind nicht von der Anzeigepflicht des § 121a BAO erfasst. 1.2 Schenkungen im Sinn des bürgerlichen Rechts (§ 3 Abs. 1…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…so dass nicht gesagt werden kann, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der echtes Factoring betreibt, seinen Anschlusskunden keine entgeltliche Leistung erbringe und damit keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Art. 2 und 4 der 6. EG-RL ausübe, sondern als bloßer Empfänger von Leistungen in Form von…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…für 18 Jahre (gemäß § 15 Abs. 1 letzter Satz BewG 1955) als Gegenleistung heranzuziehen? Lösung: Es handelt sich um eine entgeltliche Baurechtseinräumung, für welche gemäß der Info des BMF vom 13.05.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…Zahlungserleichterungen als einen Zahlungsaufschub gewähren, sofern eine Sicherheit geleistet wird. (2) Werden nach Absatz 1 Zahlungserleichterungen gewährt, so werden Kreditzinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. (3) Die Zollbehörden können darauf verzichten, eine Sicherheitsleistung zu verlangen oder Kreditzinsen zu berechnen, sofern auf der Grundlage einer…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…keiner Anteilsvereinigung in der Hand der Gruppe mehr, da eine solche bereits durch den Rechtsvorgang am 1.2.2017 verwirklicht wurde. Mit der Anteilsübertragung am 1.10.2018 wird eine Verdichtung der Anteile in der Hand eines einzigen Gruppenmitgliedes bewirkt, weshalb erneut ein Vorgang gemäß …

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…entgeltliche Überlassung der Arbeitskraft, von Geld oder Wirtschaftsgütern des Anteilsinhabers an die Körperschaft, weil diese keine steuerlichen Einlagewirkungen auslösen; bei grenzüberschreitenden Sachverhalten liegt im Fall von unentgeltlichen Dienstleistungen jedoch keine nichteinlagefähige "Nutzungseinlage" des Anteilsinhabers, sondern eine einlagefähige Zuführung eines Vermögenswertes vor, die durch den Verzicht…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…gemeinen Wertes auch - von einer (fiktiven) Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsgutes an eine fremde dritte Person auszugehen. Es ist daher zu unterstellen, dass eine solche dritte Person bei einem entgeltlichen Erwerb des Wirtschaftsgutes berücksichtigen wird, dass eine ungerechtfertigte Rücklagenbildung gesellschaftsrechtlich unzulässig und gerichtlich bekämpfbar ist…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…keinen Einkünften führt, braucht sie nicht in einer Steuererklärung erfasst zu werden. Erfolgt die Vermietung entgeltlich und wird dadurch ein Überschuss erzielt, liegen steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Wird hingegen ein Verlust erzielt, weil auf ein marktkonformes Mietentgelt verzichtet wird, ist vom Vorliegen…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…2 UStG 1994 bei sämtlichen Mietverhältnissen auf die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 verzichtet. Die Umsätze aus der Vermietung wurden bzw. werden daher mit 20% versteuert und damit im Zusammenhang stehende laufende Vorsteuern geltend gemacht. Da die KöR dringend…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…2%. In allen anderen Fällen beträgt der Satz 3,5%. Gemischte Schenkung:Bei einer gemischten Schenkung handelt es sich um einen teils entgeltlichen und teils unentgeltlichen Grundstückserwerb.Liegt der Wert der vereinbarten Gegenleistung (zB ein Wohnrecht oder ein Fruchtgenussrecht) unter dem dreifachen Einheitswert, ist die…