…so dass nicht gesagt werden kann, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der echtes Factoring betreibt, seinen Anschlusskunden keine entgeltliche Leistung erbringe und damit keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Art. 2 und 4 der 6. EG-RL ausübe, sondern als bloßer Empfänger von Leistungen in Form von…
…einer Körperschaft öffentlichen Rechts ein Betrieb gewerblicher Art, wenn er die öffentlich Bediensteten auf entgeltlicher Grundlage versorgt oder daneben auch "Fremde" mitversorgt (VwGH 17.10.2001, 99/13/0002). Der Vermietung von Sportanlagen, ggf. samt sportlicher Betreuung, sowie die Vermietung von Unterkünften mit Bereitstellung von…
…Verordnung BGBl. Nr. 787/1992 idgF sieht vor, dass entgeltliche und unentgeltliche (Entnahmeeigenverbrauch) Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen in Notstandsfällen als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln sind. Die Voraussetzungen hiefür sind: Der Bestimmungsort der Hilfsgüter liegt in einem Staat, der in § 5…
…zu 50% beteiligten Gesellschafters errichteten Vermögensaufstellung ist ein Bankguthaben ausgewiesen, dessen Erträge dem Steuerabzug gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 unterliegen. Fragestellung: Ist die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 hinsichtlich dieses Bankguthabens zu gewähren? Lösung: Ja. Die Zinsen aus…
…Kindergärten, Kinderheimen, Schulen und Pfarren) bildet ebenfalls keinen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1966. 3.3. Hinsichtlich der entgeltlich durchgeführten Führungen in Kirchen, Klöstern und Stiften kann davon ausgegangen werden, dass zwar eine wirtschaftliche Betätigung vorliegt, die aber infolge des Umstandes, dass…
…des Unternehmens - das Vorhandensein eines schulähnlichen Betriebes (vgl. Rz 875 UStR 2000). Zur Zusatzfrage: Die dem § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 entsprechende Befreiungsbestimmung im Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. i der 6. EG-RL lautet: "Unbeschadet sonstiger Gemeinschaftsvorschriften befreien…
…ist. Entgeltliche Grundstückserwerbe von Stiftungen unterliegen - weil sie nicht nach dem Stiftungseingangssteuergesetz steuerbar sind - der Grunderwerbsteuer. Ob ein Rechtsvorgang dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegt, beurteilt das Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis gemäß § 8 AVOG. 2.2.4. § 3 Abs. 1 Z 9 GrEStG 1987 Die Befreiung wurde aus…
…98,10 Euro für einen halben Monat bzw. 6,54 Euro täglich hinzuzurechnen. Von den Einnahmen werden die Betriebsausgaben (tatsächlicher Aufwand wie zB Fahrtkosten zwischen in- oder ausländischem Wohnort und Ort der Betreuungstätigkeit) abgezogen. Anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben können unter Zugrundelegung der so genannten Basispauschalierung…
…für 18 Jahre (gemäß § 15 Abs. 1 letzter Satz BewG 1955) als Gegenleistung heranzuziehen? Lösung: Es handelt sich um eine entgeltliche Baurechtseinräumung, für welche gemäß der Info des BMF vom 13.05.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der…
…der Körperschaft bezogen sind. Die Tatsache, dass zum Begriff eines Betriebes gewerblicher Art nach § 2 Abs 2 Z 2 KStG 1988 auch die entgeltliche Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art gehört, ist als allgemeine Begriffsbestimmung von der Spezialbestimmung des Abs. 3 nicht umfasst. Es bestehen nur…
…die zur Gänze oder teilweise unter die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 fallen, sind zuerst der (aliquote) Betriebsfreibetrag und dann der NeuFöG-Freibetrag von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Bei teilentgeltlichen Erwerben erfolgt die Zuordnung zum entgeltlichen und zum unentgeltlichen Teil im Verhältnis…
… 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 anzuwenden ist (keine Optionsmöglichkeit). Die entgeltliche Einräumung von Grunddienstbarkeiten, die insbesondere Bewirtschaftungserschwernisse abgelten sollen, stellt im Hinblick auf die vor der Betriebsübergabe erfolgte Vertragserrichtung beim Betriebsübergeber weiterhin eine unternehmerische Tätigkeit dar (Dauerschuldverhältnis zum Zwecke der Einnahmenerzielung…
…ab dem die Identität infolge einer wesentlichen Änderung der a) Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage, b) der organisatorischen und c) der wirtschaftlichen Struktur nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr gegeben ist. Ausgenommen davon sind Änderungen zum Zwecke der Sanierung mit dem Ziel der Erhaltung eines…
…Abs. 1 lit. f MWSt-RL 2006/112/EG). Nach UStR 2000 Rz 766 gehört der Handel mit Terminkontrakten (zB Optionen oder Futures) zu den Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren. Entsprechend der Judikatur des EuGH ist diese Befreiungsbestimmung so auszulegen, dass der Ausdruck "Umsätze, die…
…des § 121a BAO unterliegen nur Vorgänge, die unter den Schenkungsbegriff des § 3 ErbStG 1955 fallen. "Scheinschenkungen" (das sind vorgetäuschte Schenkungen - tatsächlich liegen entgeltliche Vorgänge vor) sind nicht von der Anzeigepflicht des § 121a BAO erfasst. 1.2 Schenkungen im Sinn des bürgerlichen Rechts (§ 3 Abs. 1…
…gemeinen Wertes auch - von einer (fiktiven) Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsgutes an eine fremde dritte Person auszugehen. Es ist daher zu unterstellen, dass eine solche dritte Person bei einem entgeltlichen Erwerb des Wirtschaftsgutes berücksichtigen wird, dass eine ungerechtfertigte Rücklagenbildung gesellschaftsrechtlich unzulässig und gerichtlich bekämpfbar ist…
… 8 Abs. 4 lit. a ErbStG 1955 vom Wert der ganzen Liegenschaft zu erheben ist. 2. Im Hinblick auf die Erhebung des Zuschlages ist die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 für die Anwachsung zuzuerkennen. 6.10 § 15a ErbStG 1955 - Betriebsübertragung unter…
…der "Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten" (§ 1 Abs. 2 Z 3 L-VO) einerseits und bei der "entgeltlichen Gebäudeüberlassung" (§ 2 Abs. 3 L-VO) andererseits ist dieser Zeitraum durch die L-VO bindend vorgegeben (20 bzw. 23 Jahre im ersteren Fall…
…Waren als Veredelungserzeugnisse wieder in das Zollgebiet der Union eingeführt und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden müssen, damit eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt werden kann. Sie können diese Frist auf begründeten Antrag des Bewilligungsinhabers um einen angemessenen Zeitraum verlängern. 1…
…1. Rechtsfolgen infolge Auslaufens des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 Das ErbStG 1955 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung sah für bestimmte Rechtsvorgänge Begünstigungen und Befreiungen vor, für deren endgültige Gewährung bestimmte Voraussetzungen während einer bestimmten Zeit erfüllt oder gegeben sein mussten, andernfalls…