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BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…sofern es sich nicht um Personen handelt, die hauptsächlich Finanz- und Investitionstätigkeiten ausüben. Bi- oder multilaterale Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittländern sind nicht vom automatischen Informationsaustausch erfasst, wenn das internationale Steuerabkommen, in dessen Rahmen die Verständigung ausgehandelt wurde, eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…1955 ermittelte Wert um diese Rücklage zu erhöhen. Ist die Rücklagenbildung gerichtlich bekämpfbar, wird bei einem entgeltlichen Erwerb des Fruchtgenussrechtes durch eine dritte Person dieser Umstand bei der Preisfindung Berücksichtigung erfahren. Aus diesem Grunde ist für die Ermittlung des Barwertes des Fruchtgenussrechtes der ausschüttungsfähige Gewinn…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…Gesellschaft verpflichtet ist oder zuletzt verpflichtet war. Bei diesem "Verwahrer", der in Ermangelung einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrages oder eines Gesellschafterbeschlusses durch das Handelsgericht bestimmt wird, kann es sich um einen Gesellschafter oder um eine dritte Person handeln. § 80 Abs. 3 BAO gilt aber nur für…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…begrenzt. Die Berechnung des jeweiligen Gewinnanteiles erfolgt vom aushaftenden Beteiligungskapital. Dem Beteiligungsgeber sind umfassende Mitsprache- und Kontrollrechte eingeräumt. Eine Beteiligung am Liquidationserlös ist nicht vorgesehen. In einem Zusatzvertrag übernimmt eine dritte Person die Ausfallshaftung für das jeweilige Beteiligungskapital. Der Beteiligungsvertrag stellt einen integrierenden Bestandteil des…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…als Komplementär und dem Bürgermeister als Kommanditisten (mit einer geringen Einlage) gegründet. Diese KEGs errichten meist ein Gebäude und vermieten dieses in der Regel an die Gemeinde und fallweise auch an Dritte. Nicht in jedem Fall erfolgt eine Übertragung der Liegenschaft in das Eigentum der…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…Merkmals der wirtschaftlich selbständigen Einrichtung keinen strengen Auslegungsmaßstab anlegt (vgl. VwGH 25.11.2010, 2007/15/0101 , zur Personalgestellung). II. Leistungserbringung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Erbringt eine KöR aufgrund einer in einem Gesetz oder in einer Verordnung festgeschriebenen speziellen Ermächtigung, also auf öffentlich-rechtlicher Grundlage…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei nicht unmittelbar das Eigentum am halben Mindestanteil, sondern lediglich einen Anspruch auf dessen Übereignung. Der Erwerb des halben Mindestanteils durch den Begünstigten nach Geltendmachung des Übereignungsanspruches unterliegt bei Entgeltlichkeit der Grunderwerbsteuer und bei Unentgeltlichkeit als Vertrag zu Gunsten Dritter der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien der Dokumente und Informationen im Auftrag des meldepflichtigen Rechtsträgers für…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen, in der gültigen Fassung. Berechtigte Gründe im Hinblick auf die betroffene Person können beispielsweise dann angenommen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Offenlegung der Urkunde zu dem unverhältnismäßigen Risiko…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…Rübenerntemaschine wird nur von den drei Landwirten genutzt, die dafür von der GesbR die tatsächlichen Kosten pro gefahrener Stunde (ohne AfA- Komponente) verrechnet bekommen. Variante: Die Rübenerntemaschine wird sowohl an Dritte als auch an die drei Landwirte vermietet, die dafür ein Entgelt (tatsächliche Kosten/Stunde…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…behandeln. Bemessungsgrundlage ist gemäß § 4 Abs. 2 Z 4 GrEStG 1987 das Dreifache des Einheitswertes. Der Erwerb des halben Mindestanteils nach dem Verstorbenen durch andere Personen (Dritte) stellt keinen Erwerb von Todes wegen dar, sondern ist wie ein Erbschaftskauf zu behandeln. Die Grunderwerbsteuer ist nach …

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…besteht darin, Mittel für die Anschaffung von ausschließlich für einen Einsatz im Katastrophenfall bestimmten Geräten und für die Ausbildung von Personal für den Katastrophenschutz nach Maßgabe der sachlichen Erfordernisse und der Vordringlichkeit an die einzelnen örtlichen Feuerwehren weiterzuleiten bzw. an diese zu vergeben. Laut Homepage…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…bloß dort, wo die in der Verwaltung des Überlassers tätigen Dienstnehmer agieren, sondern auch dort, wo die an Dritte überlassenen Dienstnehmer nicht nur vorübergehend tätig werden, nämlich in der in Betracht kommenden Betriebsstätte des Beschäftigers der überlassenen Dienstnehmer (VwGH 13.09.2006, 2002/13/0051;…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…vgl. OGH 5 Ob 154/68) jede im Inland übliche Schriftart geeignet, sofern die Schriftzeichen anderen Personen bekannt und für Dritte verständlich sind. Dazu zählt auch die Unterfertigung in Blockschrift oder Druckschrift. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…wenn eine natürliche oder juristische Person (der Settlor) ein Vermögen, eine Sache oder ein Recht (das Trustvermögen) einer zweiten Person (dem Trustee) zuwendet, welche die übertragenen Vermögenswerte in Zukunft nach den vom Settlor aufgestellten Regeln für einen oder mehrere Dritte (die Begünstigten/Beneficiaries) mit Wirkung…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…und Unterlagen, von denen sie während des schiedsgerichtlichen Verfahrens Kenntnis erlangen, der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO (§ 54 EU-BStbG). Sie gelten als "Dritte" im Sinne des § 48a Abs. 3 BAO. Sie können dazu aufgefordert werden, gegenüber den zuständigen Behörden eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bei…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972, 2340/71; vgl. LStR 2002 Rz 923). Personalentsendungen im…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Zweck oder für einen unbestimmten Personenkreis verwendet wird. 1.6 Schenkungen im Sinn des § 3 Abs.1 Z 3 ErbStG 1955 § 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG 1955 umfasst ua. den Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 881 ABGB), wenn der Dritte die zu seinen Gunsten bedungene…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Vertreter nicht zu exkulpieren; wer trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig (zB VwGH 29.6.1999, 99/14/0128). Hat der Vertreter Dritte mit der Erfüllung abgabenrechtlicher Verpflichtungen betraut, ohne sich weiter darum zu kümmern, ob diese Verpflichtungen auch erfüllt werden, liegt eine schuldhafte…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…In diesen Verträgen ist eine Aufwandsvergütung vorzusehen. Die Vergütung wird als "nicht kostendeckender Beitrag pro Wohntag" eines entlassenen Strafgefangenen festgelegt. Handelt es sich bei der Vergütung um ein Entgelt von dritter Seite für eine Leistung an den Entlassenen oder um einen nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss? Gemäß …