…Der Tatbestand des § 14 TP 7 Abs. 1 oder 2 GebG ist nicht erfüllt. Anmerkung: Ein Gelöbnis oder eine eidesstättige Erklärung ist eine Willenserklärung und keine Wissenserklärung (und damit kein Zeugnis gemäß § 14 TP 14 GebG). 3.5 § 18 GebG - Vertragstext und Unterschrift in einem…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Lösung Prinzipiell ist zu klären, ob es sich in dem Advance Ruling Antrag um einen oder mehrere Sachverhalte handelt. Ein Sachverhalt kann auch zB aus mehreren Umgründungsvorgängen bestehen, denen ein einheitlicher Willensentschluss zu Grunde liegt. Auch ist es denkbar, dass eine Reihe von Umgründungsschritten zu…
…293b BAO als Rechtsgrundlage für eine Berichtigung in Betracht. § 293 BAO dient zur Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen erkennbaren Auseinanderklaffens von Bescheidabsicht und formeller Erklärung des Bescheidwillens (zB VwGH 29.06.1999, 98/14/0181; VwGH 26.05.2004…
…1 TFLG 1996). Er vertritt die substanzberechtigte Gemeinde in der Vollversammlung und im Ausschuss (§ 36c Abs. 2 TFLG 1996) und ist an den Willen des Gemeinderates der substanzberechtigten Gemeinde gebunden (§ 36d Abs. 1 TFLG 1996). Der Substanzverwalter kann somit gleichfalls als Organ der substanzberechtigten Gemeinde…
…für österreichische Erwerber Anwendung findet. Dieses Rechtsgeschäft erfolgt zwangsweise und daher auch dann, wenn der Anleger nicht den Willen zum Umtausch hat. Wirtschaftlich betrachtet liegt eine Neuregelung der Fälligkeit verbunden mit einem teilweisen Erlass der der Anleihe zugrundeliegenden Forderung vor. Dies führt zu folgenden ertragsteuerlichen…
…privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Damit kann - abweichend von Abschnitt 24.2 der Liebhabereirichtlinien 1997 - Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts auch gegen ihren Willen ausgeschlossen werden. Unter Bedachtnahme, dass die LRL 2012 erst mit 19. Jänner…
…Die Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt nur durch eine übereinstimmende Willenserklärung von Geschenkgeber und Beschenktem zustande, eine Sache unentgeltlich dem Beschenkten zu überlassen. Eine Schenkung im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes liegt aber auch dann vor, wenn nur von Seiten des Geschenkgebers der Wille vorliegt…
…ist der Auskunftswerber jedenfalls zu verständigen. Auskünfte nach dem Auskunftspflichtgesetz sind Wissenserklärungen und keine Willenserklärungen. Gegenstand einer Auskunft kann nur gesichertes Wissen sein, nicht jedoch beispielsweise Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Auskunftspflichtgesetzes sind Gegenstand der Auskünfte ausschließlich solche…
…Abflussprinzips bedingte Abweichung des Besteuerungsergebnisses vom tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis von so großem Gewicht, dass sie nach dem Willen des Gesetzgebers eine den Bilanzierungsgrundsätzen entsprechende Behandlung erfahren sollen. Vom Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer…
…Uneinbringlichwerden einer Forderung, Ersatz von Aufwendungen zB durch eine Versicherung). Darunter können auch Willenserklärungen von Parteien (zB erfolgreiche Anfechtung eines Rechtsgeschäftes, Ausübung in Abgabenvorschrift vorgesehener Wahlrechte) oder Amtshandlungen (zB rechtsgestaltende individuelle Verwaltungsakte, Ausstellung von Bescheinigungen) fallen. Ob ein Ereignis für den Bestand oder Umfang eines…
…ist der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH als selbständig und somit als Unternehmer anzusehen, wenn aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteils (50% oder mehr) oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität) Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen nicht zustande kommen können. Es kann in diesem Fall nicht die Rede davon sein…
…Norm § 121a BAO 5.2. Sachverhalt Eine EU Bürgerin mit Anmeldebescheinigung lebt in Österreich mit Hauptwohnsitz in Wien. Ihr Bruder will ihr ein Geschenk machen in Form von Bargeld von 60.000 €. Er lebt im Ausland und hat in Österreich keinen Wohnsitz. 5.3…
…ist gemäß § 27 Abs. 2 BAO der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung eines Unternehmens befindet sich dort, wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird (vgl. Ritz, BAO5, § 27 Tz 2), wo also die…
…Deshalb ist grundsätzlich zu differenzieren zwischen der Schenkung eines Geldbetrages, um damit bereits konkretisiertes Grundvermögen oder um damit beliebiges Grundvermögen zu finanzieren/mitzufinanzieren. Im Fall der konkreten Eigentumswohnung auf der Mariahilferstraße ist der Wille des Geschenkgebers darauf gerichtet, einen Teil einer bestimmten Wohnung zu schenken…
…ergibt sich aus der jeweiligen tatsächlichen Gestaltung der Dinge. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird, somit die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Sitz ist der Ort, der durch Gesetz…
…Schenkung gilt weiters jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, dass der Zuwendende den einseitigen Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern, das heißt ihm etwas unentgeltlich zuzuwenden…
…wenn der zivilrechtliche Rechtsgrund dieser Vereinbarung eine Darlehens- oder Kreditvereinbarung ist. Entscheidend ist der Wille der Parteien und die zivilrechtliche Ausgestaltung. Die bloße Nichtabrufung der unbaren (vorbehaltenen) Entnahme oder die Vereinbarung der Nichtentnahme zur Unzeit ist zivilrechtlich keine Darlehens- oder Kreditvereinbarung. Die spätere Umwandlung in…
…Lösung: Für die Beurteilung, ob für den Rechtsvorgang Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer zu erheben ist, ist der Wille der Vertragspartner zu ermitteln. War im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das baldige Ableben des Übergebers absehbar und war die Gegenleistung nicht ernsthaft vereinbart ("Vertrag am Totenbett"), ist eine Bereicherungsabsicht…
…Stellt eine Beendigung der aktiven Betriebsführung unzweifelhaft eine Betriebsaufgabe dar, ist eine Veräußerung außerhalb der Fünfjahresfrist für die Beurteilung als Betriebsaufgabe unschädlich. Sollte zum Zeitpunkt der Beendigung der aktiven Betriebsführung bereits der Wille bestehen, Mobiliar und/oder Gebäude später zu veräußern, liegt keine Betriebsaufgabe vor…