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BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…gemäß § 299 Abs. 1 BAO, • Frist für Antrag auf Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO), • Frist zur Stellung eines Wiederaufnahmsantrages (§ 303 Abs. 2 BAO), • Fristen zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages (§ 308 Abs. 3 BAO, § 309 BAO), • Zahlungsfristen (zB Fälligkeitsfrist gemäß § 210 Abs. 1…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…VwGH 20.2.2004, 2003/18/0034). Wird eine Erklärungsfrist ohne grobes Verschulden versäumt, so kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. 4. Kriterien für die Ermessensübung Liegen alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 135 BAO vor, so kann die…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…BAO verwiesen wird) bei der Abgabenbehörde einzubringen sind, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat - die im § 249 BAO auch normierte Einbringung beim Verwaltungsgericht hat nur fristwahrenden Charakter -, obliegt die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag dem Finanzamt (siehe dazu auch Ritz, BAO5, § 310 Tz 1). Bundesministerium für…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar. Sie ist auch nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Für die Fristenberechnung sind § 108 Abs. 2, 3 und 4 BAO…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Katastrophenereignis enden würde. Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist. Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für die Versäumung war. 2. Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen 2.1…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

… 85 Abs. 2 BAO gilt nicht für inhaltliche Mängel von Eingaben. Für solche Mängel ist ein Mängelbehebungsverfahren vorgesehen für Berufungen in § 275 BAO, Wiederaufnahmsanträge in § 303a BAO, Wiedereinsetzungsanträge in § 309a BAO und Devolutionsanträge in § 311a BAO. Zum sinngemäßen Anwendungsbereich des § 85 Abs. 2 BAO siehe…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…wird (vgl. auch UFS 11.05.2010, RV/1092-L/08)]. Anträge auf Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides Antrag auf Wiederaufnahme eines Umsatzsteuerfestsetzungsverfahrens (§ 303 BAO) Wiedereinsetzungsantrag (§ 308 BAO) wegen Versäumung der Voranmeldungsfrist oder der Fälligkeitsfrist des § 21 Abs. 1 UStG 1994 Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Beschwerdeerledigung erfolgte: nach Aufhebung durch den VwGH (VwGH 20.3.2018, Ro 2017/16/0024) oder VfGH (auch wegen Aufhebung von Gesetzen oder Verordnungen), wegen einer rückwirkenden Änderung einer Abgabenvorschrift, als Folge der Bewilligung der Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) der versäumten Beschwerdefrist, nach Aufhebung des ursprünglichen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Fristverlängerung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Befolgung von Mängelbehebungsaufträgen ist nicht mit Zwangsstrafe (§ 111 BAO) erzwingbar.…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…0134 ). Der Wiedereinsetzungsantrag ist binnen drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses beim Finanzamt Graz-Stadt als dem für das Vorsteuererstattungsverfahren zuständigen Finanzamt einzubringen und hat die in § 309a Abs. 1 BAO geforderten Angaben zu enthalten. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…ist eine gesetzliche Frist. Sie ist somit § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht verlängerbar. Sie ist weiters nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. 1.5.4. § 201 Abs. 2 Z 3…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…verlängerbar. Nach Maßgabe des § 308 BAO kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht grob verschuldeter Fristversäumung in Betracht. "Erwerb" ist bei Schenkungen im bürgerlichrechtlichen Sinn das Erfüllungsgeschäft (insbesondere durch körperliche Übergabe des Gegenstandes), nicht bereits der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes. Auch bei freigebigen Zuwendungen (…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…der Ablauf der Jahresfrist steht einer Berichtigung nicht entgegen, wenn der Antrag vor Fristablauf eingebracht ist. Die genannten Antragsfristen sind nicht erstreckbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumnis einer Antragsfrist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Zu diesen Fristen siehe ergänzend…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…des Bundesministeriums für Finanzen die betreffenden Ausgaben offen gelegt werden (dies sind somit für das Abgabenverfahren neu hervorgekommene entscheidungserhebliche Tatsachen im Sinn des § 303 BAO). Das Vertrauen auf in Erlässen enthaltene Rechtsauslegungen kann auch für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) entscheidungserheblich sein…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

… 205a Abs. 2 (Antrag auf Berufungszinsen), § 250 (Berufung), § 303a (Wiederaufnahmsantrag), § 309a (Wiedereinsetzungsantrag). Bei fehlender Unterschrift ist ebenso wie bei Formgebrechen mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen; dies gilt nach § 86a Abs. 1 dritter Satz BAO nicht bei telegraphischer, fernschriftlicher oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung erfolgter Einreichung von Anbringen…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

1. Advance Ruling 1.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt hiezu Fragen im Bereich der Umgründung und der Gruppenbesteuerung. 1.2. Frage Handelt es sich dabei um einen Antrag oder um zwei Anträge und damit doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist…

BMF-010103/0118-IV/11/2017Aufhebung des Erlasses des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0118-IV/11/201713.06.2017

Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017