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09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…in Rechnung stellen wird." Aus diesen aus der VwGH-Judikatur abgeleiteten Ausführungen ergibt sich, dass für die Gewährung des Vorsteuerabzuges in diesen Fällen nicht auf das Vorliegen bindender Verträge allein abgestellt werden kann. Vielmehr sind auch andere (über die Absichtserklärung hinausgehende) Umstände, die auf eine…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…gegenüber der deutschen Abgabenbehörde nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein, kann der Nachweis bei Vorliegen folgender Voraussetzungen als erbracht angesehen werden: Erfassung der Zielzinsen bzw. vereinbarten Verzugszinsen in der fristgerecht ( Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 ) abgegebenen Zusammenfassenden Meldung und Ausstellung einer Rechnung iSd …

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…Auch das Verhalten des Leistenden, ob es zB von der Absicht der Unentgeltlichkeit, der Gefälligkeit, der familiären oder besonderen Nahebeziehung zum Kunden geprägt ist, ist für die Beurteilung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, von Bedeutung (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 2 Tz 58). Da die GesbR…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Frage, ob überhaupt eine Leistung erbracht wurde, ist durch das Finanzamt im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu klären. § 11 Abs. 14 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 1771) Scheinrechnung, Rechnungsberichtigung durch Lieferer, Widerspruch des Leistungsempfängers Im Rahmen einer Außenprüfung wird festgestellt, dass Umsatzsteuerbetrug durch Scheinrechnungen vorliegt…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…Handeln auf fremde Rechnung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das wirtschaftliche Risiko, das mit der besorgten Leistung verbunden ist, nicht vom Besorgenden getragen wird. Der Besorger wird daher im Regelfall neben dem Kostenersatz ein eigenes Besorgungsentgelt verrechnen. Weiters ist für das Vorliegen einer Besorgungsleistung maßgeblich…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…legt Rechnungen iSd Art. 25 Abs. 4 UStG 1994, gibt insoweit aber keine Umsätze (Erwerbe) in seinen Umsatzsteuervoranmeldungen (bzw. in der Umsatzsteuerjahreserklärung) bekannt.   Im Rahmen einer im Jahr 2015 stattfindenden Außenprüfung wird festgestellt, dass es sich hier um Reihengeschäfte handelt, für die bei Vorliegen…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…zB bei inzwischen insolvent gewordenen oder nicht mehr greifbaren Rechnungsempfängern nicht erfüllt werden kann). Ist die Rückgängigmachung des Vorsteuerabzuges nicht mehr möglich, kann - wie bisher - eine Rechnungsberichtigung dennoch vorgenommen werden, wenn Gutgläubigkeit des Rechnungsausstellers (zB irrtümlich ausgestellte Rechnung) vorliegt. Die Fallbeispiele wären daher wie folgt…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…Nachentrichtung von GSVG-Beiträgen handelt es sich somit um eine Drittverpflichtung, bei der das Bestehen konkreter Umstände am Bilanzstichtag nachgewiesen werden kann, nach denen mit dem Vorliegen oder dem Entstehen dieser Verbindlichkeit zu rechnen ist. Die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung im Sinne des …

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…Anzahlungsrechnungen (Datum der korrigierten Rechnungen: Februar 2007) zu, wenn die Umsatzsteuer mittels Überrechnung der Vorsteuer auf das Abgabenkonto des Unternehmers D "entrichtet" und die Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2007 erst am 13. April 2007 gleichzeitig mit dem Überrechnungsantrag eingereicht wird? Das Vorliegen einer Betriebsstätte im Sinne…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…unabhängige Vertragspartner einander nichts schenken wollten. Die Beurteilung der Frage, ob tatsächlich eine Schenkung unter einander Fremden vorliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, wobei der Nachweis der Entgeltlichkeit seitens der Abgabenbehörde in der Praxis meist nur sehr schwer erfolgreich geführt werden kann. Die Tatfrage der Schenkungsabsicht ist…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 KStG 1988, dh. im Falle der Zusammenfassung von Versorgungsbetrieben in einem eigenen Rechnungskreis, innerhalb dessen die Liebhabereifunktion nicht wirksam wird. Dies liegt aber im Beispielsfall mangels einer Mehrheit von Versorgungsbetrieben bzw. für ein Freibad mangels der Eigenschaft eines…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…der KöR getrennten Rechnungskreis erfassen oder die das der Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung zugerechnete Kapital (Kapitalstamm und Erträge) in nicht unwesentlichem Ausmaß für andere als die begünstigten Versorgungs- oder Unterstützungszwecke zweckfremd verwenden. Ad b) Der Nachweis des Vorliegens einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer KöR hat in…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…findet somit zwischen dem Parkgaragennutzer und dem Parkgaragenbetreiber (= XY-GmbH) statt. Voraussetzung für die Umsatzsteuerbarkeit bzw. -pflicht ist, dass ein Zusammenhang zwischen Entgelt und einer konkreten Lieferung oder sonstigen Leistung vorliegt. Dies gilt auch für Entgelt von dritter Seite (vgl. Ruppe/Achatz , UStG 4 , …

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

… 10 Abs. 2 Z 4 Anm. 49). Im konkreten Fall sprechen gegen das Vorliegen von Beherbergung das Fehlen einer laufenden Reinigung, die gesonderte Abrechnung von Strom nach dem Verbrauch sowie die gesonderte Entgeltsverrechnung für die Zurverfügungstellung von Bettwäsche und Handtüchern. Auch die nicht personenbezogene Verrechnung…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…Gemeindekooperationen" Eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeverband erbringt bestimmte Dienstleistungen [zB EDV-Dienstleistungen; Übernahme der Abgabenerhebung (einschließlich Bescheiderstellung, Abgabeneinhebung sowie Rechtsmittelbearbeitung); Abstellung von Personal] für die umliegenden Nachbargemeinden bzw. die Mitgliedergemeinden. Die dafür angefallenen Kosten (zB für Nutzung der EDV-Anlagen, Personal) werden in Rechnung gestellt…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…im Versendungsfall sind in den UStR 2000 Rz 1083 geregelt. Sind Name und Anschrift der Empfänger aus den im Ausfuhrnachweis angegebenen Rechnungen leicht und zweifelsfrei feststellbar, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen der UStR 2000 Rz 1083 von einem zulässigen Ausfuhrnachweis ausgegangen werden. § 12 Abs…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…da hier meist kein so gravierender Unterschied zum Vorgängermodell gegeben ist, wird auch ein längerer Zeitraum (zB 1 bis 2 Jahre) akzeptiert werden können. Hiebei handelt es sich jedoch nur um Indizien für das Vorliegen eines Vorführkraftfahrzeuges; maßgebend ist immer - unabhängig von der Bezeichnung des…

2024-0.523.504Häufig gestellte Fragen zum Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.523.50425.07.2024

… 3 Abs. 1 Z 2 DPMG, da keine ausreichende Individualisierung vorliegt. Variante: Wird die Tour mit der Möglichkeit angeboten, diese an die Kunden individuell anzupassen (anhand persönlicher Interessen und Wünschen der Kunden), handelt es sich um eine persönliche Dienstleistung iSd § 3 Abs. 1 Z 2…

BMF-010203/0357-VI/6/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0357-VI/6/201628.10.2016

…abhebender Betrieb vorliegt. § 2 Abs. 4a EStG 1988 ist nicht anwendbar. 7. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter wird als Aufsichtsrat in die Tochtergesellschaft entsandt. Die Vergütung für diese Tätigkeit ist Teil seiner Gesamtvergütung, die er von der Konzernmutter erhält. Die Konzernmutter verrechnet der Tochtergesellschaft eine Umlage…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…2008/15/0153; siehe dazu auch KStR 2013 Rz 666). Variante a: Die Körperschaft stellt dem Alleingesellschafter ertragswirksam einen Betrag von 100 in Rechnung, sodass sich weder ein unternehmensrechtlicher Jahresfehlbetrag noch ein Bilanzverlust ergeben. Da kein unternehmensrechtlicher Jahresfehlbetrag vorliegt, beträgt die Innenfinanzierung zum 31.12…