RIS AI
20 Treffer729 msnur geltende Fassungen
BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…1987 und GebG Eine Liegenschaft wird unter Vorbehalt des Fruchtgenusses übergeben, dem Fruchtgenussbesteller steht eine Substanzabgeltung zu. Unterliegt dies nur der Grunderwerbsteuer oder fällt auch eine Gebühr gemäß § 33 TP 9 GebG an? Lösung: Wird nicht nur eine Liegenschaft gegen Einräumung eines Fruchtgenussrechtes (Vorbehaltsfruchtgenuss) übergeben…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Im Hinblick auf die Erhebung des Zuschlages ist die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 für die Anwachsung zuzuerkennen. 6.10 § 15a ErbStG 1955 - Betriebsübertragung unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes Sachverhalte: 1. Ein Gastronomiebetrieb wird unter Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechtes vom Vater an den…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Übertragung von Anteilen an Gesellschaften unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes durch den Übergeber ist das Fruchtgenussrecht nach den Bestimmungen des § 16 BewG 1955 zu bewerten. Als Jahreswert ist dabei der ausschüttungsfähige Gewinn zugrunde zu legen und - soweit das Fruchtgenussrecht bis zum Ableben des Berechtigten vereinbart wurde -…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

… 205a Abs. 2 BAO geforderten Inhaltsbestandteilen des Antrags) ist in diesem Fall nicht zu erlassen. 25. Aussetzung der Einhebung 25.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 25.2. Sachverhalt Die Erklärung betreffend Arbeitnehmerveranlagung wird eingebracht. Das Finanzamt erlässt einen Vorhalt mit der Aufforderung, die beantragten Ausgaben…

VS-1105/6-III/11/98Verwaltungsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungErlässe & InformationenErlassVS-1105/6-III/11/9819.05.1998

…bedarf der vorherigen Zulassung. Die Zulassung ist bei der für den Geschäftssitz des Antragstellers zuständigen Behörde zu beantragen und wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. (2) Zuständige Behörden sind: für das Königreich der Niederlande: die Douanedistricten; für das Großherzogtum Luxemburg: die Direktion Zölle…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…1988, § 1 Abs 5 LuF PauschVO 2006, EStR 2000 Rz 453, Rz 4194, Rz 4185a Verkauf einer Waldparzelle unter Vorbehalt des Holzschlägerungsrechts Sachverhalt Ein Land- und Forstwirt, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt, veräußert eine Waldparzelle im Ausmaß von 5 ha…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…ein Erbe, der eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, uneingeschränkt für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen herangezogen werden. Sind daher alle Erben unbedingt erbantrittserklärt, entsteht gemäß § 820 ABGB hinsichtlich der vom Verstorbenen übernommenen Schulden ein Gesamtschuldverhältnis. Wird die Erbschaft mit Vorbehalt des Inventars angetreten (bedingte Erbsantrittserklärung, § 802…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…2 iVm § 24 BewG 1955 (Ehegatteneigentum) anwendbar? Lösung: 1. Fall A - Anerkennung des neuen Einfamilienhauses als Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Superädifikat): Sofern keine berechtigten Zweifel am Vorliegen eines Superädifikates bestehen, sind die wirtschaftlichen Einheiten beizubehalten. Eine Zusammenlegung der wirtschaftlichen Einheiten nach § 2 iVm…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…begründen. 2.3.6 Kontrolle durch Finanzierunginstrumente Ein für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums relevantes Kontrollverhältnis kann auch durch Schuldtitel oder andere Finanzierungsvereinbarungen entstehen, beispielsweise, wenn sich ein Kreditgeber oder Gläubiger durch Bestimmungen des Kreditvertrags maßgeblichen Einfluss auf wesentliche geschäftliche Entscheidungen des Rechtsträgers vorbehält bzw…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…Das gegenständliche Informationsschreiben des BMF gibt lediglich die derzeitige Rechtsansicht des BMF wieder und steht daher unter dem Vorbehalt einer sich zu einem späteren Zeitpunkt entwickelnden anderslautenden Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Inhalt 1.Allgemeines zum Meldezeitpunkt 21…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…der Pauschalwertmethode oder anhand von pauschalen Immobilienwerten; der Steuerpflichtige hat zudem die Möglichkeit, den geringeren gemeinen Wert nachzuweisen. Wie in Punkt 1.1.7 der Information des BMF vom 11.11.2014, BMF-010206/0101-Vl/5/2014, ausgeführt, entspricht bei nachträglichen Übertragungen in das…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…der Übergeber ein Fruchtgenussrecht in einem Umfang vorbehält, der dazu führt, dass der Übergeber auch nach der Übergabe die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück iSd § 1 Abs. 2 GrEStG 1987 hat? Welche Folge hat es, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht im Todesfall des Übergebers an den…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…die Anwendung des gesamten Amtshilfeartikels dem Abschluss eines Verwaltungsübereinkommens zwischen den obersten Finanzbehörden der Vertragsstaaten vorbehalten wird. Der Abschluss eines derartigen Verwaltungsübereinkommens, das vom BMF bereits vor geraumer Zeit ausgearbeitet wurde, ist bislang bedauerlicher Weise nicht zustande gekommen. Derzeit laufen Verhandlungen zur Revision des DBA…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…und vollständig dargestellt ist und tatsächlich verwirklicht wird. Rechtsauskünfte dürfen keinen Vorbehalt betreffend sich ändernder Rechtsprechung oder später ergehender Erlässe oder Weisungen der Oberbehörde beinhalten. Auskünfte nach dem Auskunftspflichtgesetz sind ohne unnötigen Aufschub, grundsätzlich spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen (…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 4/4

Gemäß Art. 28 Abs. 2 lit. a des Übereinkommens bringt die Republik Österreich den nachstehenden Vorbehalt in Bezug auf die Art der Fälle an, die nach Teil VI einem Schiedsverfahren unterworfen werden können. "Die Republik Österreich behält sich vor, Fälle, die die Anwendung ihrer in…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…die Optionen und Vorbehalte die Anwendung nicht ausschließen. Im Anlage 3 sind die Abkommen angeführt, auf welche Teil VI tatsächlich Anwendung findet oder finden wird, sobald der andere Staat ebenfalls das MLI ratifiziert hat. Die Funktionsweise der Schiedsklausel in Teil VI des MLI baut auf…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Wohnrechtes vereinbart. Die Gebührenschuld entsteht mit der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Erben (Legatar). Auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses kommt es für das im Erbübereinkommen vereinbarte Rechtsgeschäft nicht an. Ein zwischen den Vertragsteilen (allfällig) vereinbarter Vorbehalt der rechtskräftigen Einantwortung ist gemäß § 17 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…bestimmte Rechte und Befugnisse vorbehält oder dass der Trustee selbst Rechte als Begünstigter hat, steht dem Bestehen eines Trusts nicht notwendigerweise entgegen. Das Vorliegen eines Trusts gemäß der obigen Definition kann auch nicht durch individuelle Rechte und Befugnisse des Trustors oder des Trustees eingeschränkt werden…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…jedoch auch vorbehalten, das Independent Opinion-Verfahren anzuwenden, bei welchem die Schiedsrichter den Fall anhand der vorliegenden Informationen selbst entscheiden. Für Österreich kommen beide Verfahrensarten zur Anwendung (siehe Anlage 3). C.3.4. Schiedsverfahren nach dem EU-BStbG Ist der Antrag auf Einsetzung des Schiedsgerichts…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die Normierung einer Steuerbefreiung erfüllt wird und damit kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz…