…§ 154 f AußStrG erteilten Ermächtigung "namens der Verlassenschaft [...] Anträge bzw Erklärungen bei Finanzbehörden zu stellen oder abzugeben" die Vertretungsbefugnis seitens der Abgabenbehörde "in einem allfälligen Abgabenverfahren zu beurteilen" ist (siehe dazu OGH 5.8.2021, 2 Ob 65/21d). Zur Rückzahlung bereits bestehender Guthaben im…
…solche Aufschreibungen, die eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ermöglichen. Alle anderen Aufschreibungen, die im Interesse der Abgabenerhebung zu führen sind, sind sonstige Aufzeichnungen. Abgabenrechtliche Vorschriften über die Führung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen bestehen vor allem in den §§ 124 ff BAO. Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus §…
…Betriebszwecke verwendet worden sein. Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn der Eigentümer der Wirtschaftsgüter zu mehr als 25 % am Kapital der Körperschaft (zB am Stammkapital der GmbH) beteiligt ist (nach § 16 zweiter Satz BAO). § 16 BAO betrifft vor allem die Umsatzsteuer (nicht beispielsweise die Körperschaftsteuer)…
…die bereits vor Konkursaufhebung eingebracht wurden? 6.3. Lösung Gemäß § 59 Konkursordnung (KO) erlangt durch den rechtskräftigen Beschluss des Konkursgerichtes, betreffend der Konkursaufhebung, der Gemeinschuldner wieder das Recht, über sein Vermögen frei zu verfügen. Damit erlischt die Vertretungsbefugnis des Masseverwalters. Verfügungshandlungen über das (verbliebene) Vermögen…
…Amtskalenders, damit der Behördenleiter weder persönlich die Anmeldung zu FinanzOnline vornehmen, noch seine Unterschrift beglaubigen lassen muss. Enthält der Amtskalender keine klaren oder offensichtlich unrichtige Angaben zur Behörde und/oder zur Vertretungsbefugnis, so kann diese Vereinfachung nicht angewendet werden. Sie ist auch dann nicht anzuwenden…
…Lösung Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 BiBuG 2014 sind Bilanzbuchhalter zur Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren ua. vor den Abgabenbehörden des Bundes nicht berechtigt. Eine eingeschränkte Vertretungsbefugnis besteht nur für die in § 2 Abs. 1 Z 4, 5 und 6 BiBuG 2014 erschöpfend aufgezählten…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt: (1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2…
Analog der Beziehungsanmerkung für Erwachsenenvertreter/innen und Vorsorgebevollmächtigte werden weitere Vertretergruppen in FinanzOnline zum Vollmachtsupload hinzugefügt. Die Funktion ermöglicht es, nach Übermittlung der entsprechenden Unterlagen als Vertreter/in, im Rahmen ihres Berufsrechtes, für die zu vertretende Person in FinanzOnline tätig zu werden. Für die Übermittlung…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…2. Lösung Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 BibuG sind Bilanzbuchhalter zur Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren ua. vor den Abgabenbehörden des Bundes nicht berechtigt. Eine eingeschränkte Vertretungsbefugnis besteht nur für die in § 2 Abs. 1 Z 4, 5 und 6 BibuG erschöpfend aufgezählten Tätigkeiten…
…Bilanzbuchhaltungsberufe in Abgabenverfahren vor den Abgabenbehörden des Bundes ergeben sich aus dem BiBuG 2014. In Abgabenstrafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz - FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958, steht ihnen kein Vertretungsrecht zu (§ 77 Abs. 1 FinStrG). 2. Berechtigungsumfang der einzelnen Bilanzbuchhaltungsberufe 2.1. Bilanzbuchhalter Die Vertretungsbefugnisse der Bilanzbuchhalter…
…§ 10a Abs. 9 KVG). Die Selbstberechnung nimmt der Parteienvertreter als Bevollmächtigter eines Steuerschuldners vor. Eine schriftliche Vollmacht ist hiefür nicht erforderlich. Befugte Parteienvertreter sind: 2.1.1 Für die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer: die in der Liste der Rechtsanwälte (§ 1 Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung) eingetragenen Rechtsanwälte die…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…
Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die…
…rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen oder im gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (vgl. zB VwGH 27.1.1999, 98/16/0411; VwGH 30.3.2000, 99/16/0141). Die Verurteilung ist ein Tatbestandselement (keine Vorfrage im Sinn des § 116 BAO). Die Haftung darf somit nicht vor der Verurteilung…
…der Anmeldung (oder nimmt die Anmeldung selbst vor). Dieses Mitglied der Wirtschaftstreuhandkanzlei (oder der Wirtschaftstreuhänder selbst) bzw. die Prokuristin/der Prokurist nimmt die Anmeldung der Unternehmerin/des Unternehmers bei einem beliebigen Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis unter Vorlage folgender Unterlagen vor: Anmeldeformular zu FinanzOnline der Unternehmerin…
… 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch den Verwaltungsgerichtshof die Rechtssache (Berufungsverfahren) in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. VwGH 03.08.2004, 99/13/0207, leitet aus dieser Bestimmung ab…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009