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BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…von Amts wegen), so wird die betreffende Maßnahme im Allgemeinen dann aus Ermessensüberlegungen zu unterbleiben haben, wenn die Bemessungsverjährung der Anpassung aller abgeleiteten Abgabenbescheide entgegensteht. 12.2. Verlängerung der Verjährungsfrist Nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches (im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO)…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Fragestellung Wie oft ist eine Verlängerung zulässig und wie lange? 26.4. Lösung Gemäß § 134 Abs. 2 BAO kann im Einzelfall auf begründeten Antrag die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung (auch mehrmals) verlängert werden. Wenn die Wahrung der Frist aus persönlichen oder sachlichen Gründen nicht…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Auch der UFS hat bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen über Berichtigungen nach § 293b BAO entschieden, denen elektronisch eingebrachte Erklärungen zugrunde lagen (vgl. zB UFS 05.04.2011, RV/0342-L/08; UFS 02.02.2011, RV/0225-W/10). 26. Bescheidabänderungstitel und Verjährung bei…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…einzelnen Beteiligten im abgeleiteten Verfahren Verjährung eingetreten ist, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalles ab. Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren verlängern auch das Festsetzungsverfahren. Die Jahre 2001 und 2002 sind bereits absolut verjährt. Gemäß § 209a Abs. 2 BAO steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…Einkommensteuerbescheide, Berufungsentscheidungen für Ablaufbescheide (§ 212a Abs. 5 BAO) und für Aussetzungszinsenbescheide (vgl. VwGH 3.8.2004, 99/13/0207), Bescheide über die Verlängerung der Berufungsfrist für Zurückweisungsbescheide (§ 273 Abs. 1 lit. b BAO), Abgabenbescheide (zB Einkommensteuerbescheide) für Verspätungszuschlagsbescheide gemäß § 135 BAO (VwGH 19.1.2005…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…die im Zuge eines Außenprüfungverfahrens bekannt wurden (§ 48a BAO)? 2. Berufung auf eine erteilte Vollmacht mittels eines Telefax (§§ 83, 86a BAO)? 3. Verlängerung der Verjährungsfrist bei Verneinung eines Dienstverhältnisses (§ 47 EstG 1988, § 209 Abs. 1 BAO)? 4. Berufungszurücknahmeerklärung bei unzureichender Mängelbehebung hinsichtlich eines Pendlerpauschales (§§ 250…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr." Die zehn Jahre betragende "absolute" Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO ist weder hemmbar noch verlängerbar. Amtshandlungen des BFG sind keine Amtshandlungen einer Abgabenbehörde und verlängern daher nicht die Verjährungsfrist…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…28.2.1995, 95/14/0021). Dies gilt auch für Beschwerdevorentscheidungen. Zur Verlängerung der Bemessungsverjährungsfrist führen Bescheide auch dann, wenn sie später aufgehoben werden (zB Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung gemäß § 299 Abs. 1 BAO). 3.9.2. Beschwerdevorentscheidung nach Eintritt der Verjährung (§ 209a Abs. 1 BAO…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe (Stammabgabe; dies ist jene Abgabe, deren Höhe die Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag darstellt). Die Stammabgabe betreffende Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO verlängern daher auch die für die Festsetzung des Verspätungszuschlages maßgebende Verjährungsfrist. Lediglich zur Geltendmachung…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…vor dem AbgRmRefG 2002 durch die Oberbehörde nicht anwendbar. Die vorläufige Abgabenfestsetzung vom 31. Juli 1996 ist daher wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr abänderbar. Der Bescheid bleibt im Status der Vorläufigkeit. Zu 2: Gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültig erlassene oder für endgültig erklärende…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…kann diese Frist auch einmalig verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung der Frist kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Falls die nachgereichten Unterlagen weiterhin nicht alle für die Beurteilung der Begründetheit des Antrags erforderlichen Informationen enthalten, kann die zuständige Behörde ein erneutes Ergänzungsersuchen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…92/16/0116). Dies ergibt sich aus § 110 Abs. 2 BAO, wonach von der Abgabenbehörde festgesetzte Fristen verlängert werden können. Anträge auf Verlängerung der Beschwerden (und Vorlageanträge) betreffenden Mängelbehebungsfristen haben nach § 245 Abs. 5 BAO fristhemmende Wirkung (sinngemäße Anwendung des § 245 Abs. 3 und 4…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Dies ist der Zeitpunkt, ab dem alle gem. Kapitel B.1.3.2. notwendigen Informationen vorliegen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die zuständigen Behörden diese Frist im Einvernehmen mit den beteiligten Unternehmen verlängern oder wenn der Abgabepflichtige von einem innerstaatlichen Rechtsbehelf Gebrauch gemacht hat (siehe…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…ersetzen. Sind bereits endgültige Bescheide für die relevanten Zeiträume ergangen, so kann die Berücksichtigung der Einigung - je nach Sachverhalt - im Wege einer Nachsicht gem. § 236 BAO, einer Abänderung des Bescheides gem. § 295a BAO (rückwirkendes Ereignis, bis zum Ablauf der Verjährung), einer Aufhebung des Bescheides gem…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Juli 2024 beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Die Anwendung des Finanzstrafgesetzes, BGBl. Nr. 129/1958, wurde dem Grunde nach nicht ausgeschlossen. Wurde bei Antragstellung allerdings das strafgerichtliche Delikt des Betrugs (§ 146 StGB) verwirklicht, ändert sich durch die Neuordnung der der COFAG obliegenden Aufgaben und…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

… 238 BAO). Die Verjährung kann jedoch nur dann einer Berichtigung entgegenstehen, wenn durch die Maßnahme die Höhe des Leistungsgebotes (des Abgabenbescheides, des Haftungsbescheides) betroffen ist. Hingegen ist die Berichtigung etwa der Begründung eines Abgabenbescheides unbefristet zulässig. Auf Berichtigung gerichtete Anträge sind Anträge im Sinn des…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Betriebsausgaben liegen aber dann vor, wenn die zur Last gelegte Handlung ausschließlich aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erklärbar ist und das Verfahren mit einem Freispruch endet (VwGH 6.6.1984, 83/13/0050 ); gleiches gilt, wenn das Verfahren wegen eines Strafaufhebungsgrundes (Verjährung, Tod) eingestellt wird…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…Abs. 9 BAO (für rückwirkende Zuerkennungen oder Verlängerungen von Zahlungsfristen) bedeutsam (vgl. Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE Rz 987 bis Rz 992). 6. Zeitliche Grenzen Berichtigungen gemäß § 293b BAO sind auch vor Eintritt der Rechtskraft (im formellen Sinn) des betreffenden Bescheides zulässig. Berichtigungen sind gemäß …

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Verjährungsbestimmungen 2.3 Lösung 1) Grundlagen Gemäß § 209 Abs. 1 BAO verlängern alle nach außen hin erkennbare Maßnahmen der (zuständigen) Abgabenbehörde zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen die Festsetzungsverjährung um 1 Jahr. Eine Außenprüfung (§ 147 BAO) oder eine Nachschau (§ 144 BAO) der…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…zu beurteilen sind. Dies gilt beispielsweise für den Verspätungszuschlag (§ 135 BAO). Wer im Vertrauen auf erlassmäßige Verlängerungen von Fristen für die Einreichung von Abgabenerklärungen handelt, dem ist kein Verschulden an der verspäteten Einreichung von Abgabenerklärungen anzulasten (er handelt "entschuldbar" im Sinn des § 135 BAO; vgl…