…Verjährungsfrist verlängert ist. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs. 1 aF) nunmehr gleichmaßen für die Verlängerung der Verjährungsfrist heranziehbar (vgl. Ritz, BAO3, § 209 Tz 1). Nach der…
…abgabenbehördliche Prüfungen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (zB. VwGH 24. 4. 2013, 2010/17/0242). Die am 28. August 2019 begonnene und am 3. November 2023 abgeschlossene Außenprüfung stellt somit ohne Zweifel Amtshandlung dar, die zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führte. Die Verjährungsfrist verlängerte sich…
…2016. Die Verjährung tritt Ende 2019 ein. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs 1 aF) nunmehr gleichermaßen für die zur Verlängerung der Verjährungsfrist relevanten Amtshandlungen heranziehbar (vgl…
…2016. Die Verjährung tritt Ende 2019 ein. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs 1 aF) nunmehr gleichermaßen für die zur Verlängerung der Verjährungsfrist relevanten Amtshandlungen heranziehbar (vgl…
…um die Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Die mit dem angefochtenen Bescheid vorgenommene Grunderwerbsteuerfestsetzung erfolgte daher innerhalb verlängerter Verjährungsfrist und die Beschwerde war spruchgemäß abzuweisen. Soweit der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 29.11.2023 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt…
…unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären der Einkünfte eine Verkürzung der Abgaben bewirkte. Dies hat zur Folge, dass es zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre kommt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.3…
…und ist auch keine sonstige Bestimmung des § 33 FinStrG anwendbar, weshalb hinsichtlich des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag gegenständlich eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre nicht möglich und der Beschwerde in diesem Punkt, wie letztlich auch seitens des Finanzamtes zugestanden, jedenfalls Folge zu geben ist. b…
…Amtshandlung zur Geltendmachung des aus diesem Kaufvertrag resultierenden Abgabenanspruches; sie habe die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2008 um ein weiteres Jahr, d, h. bis 31.12.2015, verlängert. Dieser Ansicht vermag das BFG nicht zu folgen: Bescheide verlängern Verjährungsfristen der Abgaben, die sie betreffen (vgl…
…Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides 2003 vom 18.12.2009 (der laut Zustellnachweis im Dezember 2009 zugestellt wurde) wurde eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 31.12.2010 bewirkt. Im Jahr 2010 sind am 19.7.2010 eine Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 2003, am…
…eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr bewirkt, also bis 31.12.2010. Im Jahre 2010 wurde der angefochtene Bescheid (vgl. Einkommensteuerbescheid vom 06.10.2010) erlassen, sodass dies noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte. Das Bundesfinanzgericht vermag auch der Ansicht des Beschwerdeführers, wonach der…
…die Strafe bezieht, nicht aber auf Verjährungsregelungen. Ein allgemeines, auch die Verjährungsbestimmungen erfassendes Günstigkeitsprinzip lässt sich auch aus Art. 7 Abs. 1 MRK nicht ableiten (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. September 1979, Zl. 523, 525/79 [betreffend die Verlängerung der Verjährungsfrist des § 31…
…6.2008, 2008/15/0090). Auch "prophylaktische" Amtshandlungen (wie zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. VwGH 1.12.1987, 86/16/0008). Es ist weder erforderlich, dass der Amtshandlung eine zutreffende Rechtsansicht zugrunde liegt (VwGH 12.8.1994, 94/14/0055), noch…
…Der Bf begehrte die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 10 AlSaG. Die Abgabenbehörde hat hierzu am 1. Juni 2007 eine Gegenschrift an den VwGH erstellt. Wie daraus hervorgeht, umfasste die Gegenschrift alle in Betracht kommenden Anmeldungszeiträume und die gesamte Abfallmenge. Amtshandlungen verlängern die Verjährungsfrist auch dann…
… 30.10.2003, 99/15/0098). Auch 'prophylaktische' Amtshandlungen (zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. Ritz, BAO, 4. Auflage, § 209 Tz 6, mwN). Es ist weder erforderlich, dass der Amtshandlung eine zutreffende Rechtsansicht zugrunde liegt, noch dass die behördlichen Schritte zum Beweisthema…
…infolge der Versendung des Formulars KBG 1 an den Bw. und dessen Hinterlegung durch die Post am 16. Dezember 2009 im Sinne des § 209 Abs 1 BAO eine nach außen erkennbare Amtshandlung gesetzt hat. Dadurch hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Verlängerung der Verjährungsfrist um…
…die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (vgl. VwGH 26.1.1993, 92/14/0175; VwGH 3.7.1996, 93/13/0040; VwGH 12.9.2002, 98/15/0134; VwGH 4.12.2003, 2003/16/0133). Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der…
…die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (vgl. VwGH 26.1.1993, 92/14/0175; VwGH 3.7.1996, 93/13/0040; VwGH 12.9.2002, 98/15/0134; VwGH 4.12.2003, 2003/16/0133). Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der…
…für den Berufungswerber im Jahr 2006 vor. Dies sei ersichtlich aus: 1. Der Berufungsentscheidung des UFS vom 26.6.2007, RV/0230-S/05, in welcher Folgendes ausgeführt ist: "Feststellungsbescheide verlängern zudem die Verjährungsfrist für jene Abgabenbescheide, die von den Feststellungsbescheiden abgeleitet worden sind (Ritz…
…ob die Ausgaben des Bw iZm den Einkünften nachgewiesen würden, sei für die Verlängerung der Verjährung nicht mehr relevant. Auch die zum Beschied separat nachgesandte Begründung bezüglich der Verjährung greife nach Meinung des Bw nicht, da eine völlig formlose und nicht eindeutig deklarierte Anfrage - obwohl…
…Juni 1998 verpflichtet worden sei. Zum Beweis dafür wurde die Beischaffung des Gerichtsaktes xCxxx/98 des Bezirksgerichtes Y beantragt. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde zur Frage der Verjährung noch ergänzend ausgeführt, dass im verfahrensgegenständlichen Fall keine Vorschreibung lautend…