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2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…durch Zustellung (§ 97 BAO). Die Rückerstattung ist auf einem Abgabenkonto im Sinn des § 213 Abs. 2 BAO (abgesondert) zu verbuchen. Die Verrechnung von sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rückständen und Guthaben ist nach Maßgabe von §§ 214, 215 BAO zulässig. Die Verjährung ist in § 15 Abs…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Frage Ist Verjährung eingetreten? 16.4. Lösung Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren gelten auch als Verlängerungshandlungen im abgeleiteten Verfahren. Die Einkommensteuer 2001 und 2002 sind grundsätzlich bereits absolut…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) im Jahr 2000 abgeschlossen wurde, ist im Verhältnis zu Deutschland die in Art. 27 Abs. 2 des Abkommens festgelegte Frist von vier Jahren anzuwenden."   Bundesministerium für Finanzen, 9. Juli 2019

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…keinen Abgabenzahlungsanspruch (vgl. zB VwGH 22.3.1999, 98/17/0192). 3.9. Verjährung 3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…85 BAO), wenn er vor Eintritt der Verjährung (des Rechts auf Festsetzung der abgeleiteten Abgabe) eingebracht wurde. Derartige Anträge sind beispielsweise solche auf Berichtigung gemäß § 293b BAO, Abänderung gemäß § 295a BAO, Wertfortschreibung (§ 193 BAO), Artfortschreibung (§ 193 BAO), Zurechnungsfortschreibung (§ 193 BAO). Nach dem Normzweck des § 209a…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…GmbH & Co KG wieder rückgängig gemacht werden kann, da ansonsten für den betreffenden Vorgang insgesamt eine IZP von 130.000 Euro lukriert wird. 26.2. Frage Im vorliegenden Fall ergibt sich einerseits das Problem der Verjährung des Abgaben- bzw. Rückzahlungsanspruches, andererseits aber auch die Frage…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Abgabenschuldigkeit durch das Bundesfinanzgericht erfolgte. 7. Bemessungsverjährung Die Frist für die Verjährung der Festsetzung von Beschwerdezinsen beträgt fünf Jahre (die Beschwerdezinsen sind "übrige Abgaben" im Sinn des § 207 Abs. 2 erster Satz BAO) Die Entstehung des Abgabenanspruches für die Beschwerdezinsen richtet sich nach § 4 Abs…

BMF-010221/0566-VI/8/2014Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0566-VI/8/201405.09.2014

Die Information des BMF vom 10. Dezember 2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Einleitend wird festgehalten, dass nach dem Steuerabkommen-Schweiz und dem Steuerabkommen-Liechtenstein erhobene Abgeltungsbeträge außerhalb der in Art. 13 bzw. Art. 14 der beiden…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…mittelbar von der Erledigung einer Beschwerde oder eines in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages abhängt und die Beschwerde oder der Antrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde, ist gegenständlich nicht anwendbar. Die Verjährungsproblematik wird sich im Normalfall bei während des Veranlagungszeitraumes oder zumindest zeitnah zum Veranlagungszeitraum (…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…im Sinn des § 295a BAO nehmen folgende Bestimmungen der BAO Bezug: § 120 Abs. 3 BAO (Anzeigepflicht), § 201 Abs. 2 Z 5 BAO (Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben), § 205 Abs. 6 BAO (Antrag auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen), § 208 Abs. 1 lit. e BAO (Beginn der Verjährung)…

BMF-010221/0479-IV/4/2006Verständigungsverfahren gemäß dem DBA Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0479-IV/4/200624.08.2006

…7.2006 festgestellt worden, dass die Ergebnisse von Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1971/24) ungeachtet der innerstaatlichen Verjährungsfristen umzusetzen sind. Bundesministerium für Finanzen, 24…

BMF-010221/0019-IV/4/2006Umsetzung von Verständigungsverfahren nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0019-IV/4/200613.01.2006

…5 - S 1301 AUT - 5/04, übereinstimmend festgestellt worden, dass der Änderung des Artikels 25 Abs. 2 im OECD-Musterabkommen 1977, wonach Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von Verständigungsergebnissen…

BMF-010103/0118-IV/11/2017Aufhebung des Erlasses des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0118-IV/11/201713.06.2017

Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Frage Wie ist der Antrag zu bearbeiten? Nach welcher Rechtsgrundlage ist der Antrag - seine Rechtzeitigkeit - zu beurteilen? 36.4. Lösung Siehe Lösung Frage 34. Ein rechtzeitiger Antrag hindert die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung nicht (§ 304 BAO). Bundesministerium für Finanzen, 8. Oktober 2014

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2001/16/0253), nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch genommene Haftungspflichtige (zB VwGH 27.4.1994, 92/13/0016), lediglich zivilrechtlich gegenüber dem Abgabepflichtigen regresspflichtige Personen (vgl. VwGH 15.2.1985, 85/17/0006). Über den Personenkreis des § 246 Abs. 1 BAO hinaus erweitert § 246 Abs…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…der Verjährung vorzunehmende Festsetzung zu einer Gutschrift führen würde. Insoweit macht es daher in Bezug auf die Verjährungsfrage keinen Unterschied, ob gegenständlich von einem Recht (Antrag) oder einer Pflicht (Erklärung) auszugehen ist. Beim eingereichten L1 handelt es sich gegebenenfalls um eine Steuererklärung im Sinn des…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…tritt gemäß § 274 BAO an seine Stelle (siehe VwGH 04.06.2008, 2004/13/0124). Wurde die Haftung bereits vor Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides geltend gemacht, wird sie bloß deshalb, weil durch den zwischenzeitlich ergangenen Umsatzsteuerjahresbescheid ein in ihm inkludierter Umsatzsteuermonatsbescheid formalrechtlich aus dem Rechtsbestand beseitigt…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…I Nr. 142/2004 namentlich angeführten Tochter- und Enkelgesellschaften als ein Unternehmen (ÖBB-Gesellschaften); diese Gesellschaften werden im Bereich der Kommunalsteuer als einheitliches Unternehmen behandelt. Die Befreiung des § 8 Z 1 KommStG 1993 erstreckt sich nicht nur auf den Bahn- und Busbetrieb, sondern auf alle…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…ist. 7. Anzeigepflicht Der Erwerber des begünstigten Vermögens hat Umstände, die zur Nacherhebung der Steuer führen, innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt dem Finanzamt anzuzeigen. Um eine allfällige Verjährung auszuschließen und eine zeitnahe Nachversteuerung zu gewährleisten, hat das Finanzamt, trotz Anzeigeverpflichtung des Erwerbers, durch geeignete…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

…Bezughabende Norm § 212a BAO 26.2. Sachverhalt Berufung/Vorlage gegen den Sachbescheid und Festsetzung von Anspruchszinsen (die Berufung gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen ist nur mit der Unrichtigkeit des Sachbescheides begründet). Es wird ein Aussetzungsantrag nach § 212a BAO auch betreffend der Anspruchszinsen gestellt. 26.3…