…auf der Grundlage dieser ungarischen Rechtslage bei Zuwendungen unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14 lit. d ErbStG…
…Sonderausgabenabzug von Spenden an ausländische Einrichtungen im Rahmen des § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 entsprechend. Die unionskonforme Auslegung des § 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 ist in allen offenen Verfahren anzuwenden. Das Urteil des EuGH stellt allein keinen Wiederaufnahmegrund iSd …
1. Von der Meldeverpflichtung umfasste Stiftungen Zielsetzung der Norm ist, die Transparenz österreichischer Privatstiftungen zwecks Bekämpfung der internationalen Geldwäsche zu erhöhen. Daher sind grundsätzlich alle Privatstiftungen iSd Privatstiftungsgesetzes - somit auch gemeinnützige Privatstiftungen - von der Meldeverpflichtung des § 5 PSG umfasst. Aufgrund des eingeschränkten Stiftungszwecks und der…
…16/0168, von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgegangen, wonach die "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 nicht verwirklicht. Auf Grund dessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die…
…für die Erledigung des Antrages auf Nichtfestsetzung gemäß § 6 Z 6 lit. b EStG 1988, der in der Körperschaftsteuererklärung K3 zu stellen ist (Kennziffer 805), ebenfalls das Betriebsstättenfinanzamt zuständig. Schenkungen an Kapitalgesellschaften und die Konsequenzen umgründungssteuerrechtlicher Äquivalenzverletzungen Bezughabende Norm § 22 Abs. 1 UmgrStG; § 7 Abs…
…| - Wert des endbesteuerten Vermögens | - 1,300.000 | ------------------------------------------------ | -------------- | = Restvermögen | 200.000 Die Ansprüche finden im Restvermögen Deckung. Dem Erben steht die Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG zur Gänze zu. 3.5.2 Übersteigt das im Nachlass…
…Hinblick auf die angeführten Erwägungen bietet das Urteil des EuGH vom 12. Jänner 2006, Rs. C-494/03 (Senior Engineering Investments BV), keinen Anlass von der in den Richtlinien zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes betreffend Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund der Urteile des…
…Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 ErbStG 1955. Einige Jahre später verzichtet der Vater auf das Fruchtgenussrecht. 2. Der Vater überträgt seinem Sohn die Betriebsliegenschaft unter Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechtes. Die sonstigen betriebswesentlichen Vermögensgegenstände bleiben im Eigentum des Übergebers. Einige Jahre später verzichtet der Vater auf das…
…Tech Gate Wissenschafts- und Technologiepark GmbH die vom Verwaltungsgerichtshof vorgelegte Frage im Wesentlichen wie folgt beantwortet: Artikel 5 Abs 1 Buchstabe a der RL 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist dahin auszulegen…
…des gekündigten Erbschaftssteuerabkommens in Kraft tritt. Sollte sich die Erlassung eines (vorläufigen) Erbschaftssteuerbescheides dennoch als erforderlich erweisen, hätte dies im Zeitraum des abkommenslosen Zustands ohne Berücksichtigung des Erbschaftssteuerabkommens zu erfolgen. Das Bundesministerium für Finanzen sieht in diesen Fällen keinen Grund für die Erlassung eines auf…
…kann, der der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. 6.5. Erwerbe durch/von Privatstiftungen oder Personengesellschaften iSd UGB Können Übertragungen von Grundstücken an/von Personengesellschaften (OG, KG), an denen ausschließlich Personen aus dem Familienkreis des § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 n.F…
…keinerlei Ausbildung erfordert (insbesondere Abgleichen von Datensätzen) und nachweislich auf dem freien Markt für Euro 15 angeboten wird. Die Büroarbeiten erfolgen monatlich, das Jahreshonorar in Höhe von jeweils cirka Euro 50.000 wird im April/Mai des Folgejahres in einer Summe abgerechnet. Vertragspartner der Gattin…
…verzichtet noch zu Lebzeiten des A auf seinen Pflichtteil gegen Entgelt, das ihm B bezahlt. Im Rahmen der Rechtslage vor dem 1. August 2008 wurde dieser Vorgang nach der gesetzlichen Fiktion in § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG 1955 als Schenkung des A an den…
…die Begünstigten bedeutet das, dass € 10.000 steuerpflichtig sind, € 20.000 hingegen steuerfrei. Gleichzeitig verringert sich der Stand des Evidenzkontos von € 100.000 auf € 80.000. Unterliegen Zuwendungen von ausländischen Stiftungen auch der Steuerpflicht? Nach § 27 Abs. 1 Z 7 EStG…
…nicht anwendbar. Dies entspricht auch dem unmissverständlichem Sinn und Zweck der Bestimmung, der auch in den Gesetzesmaterialien zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 zum Ausdruck kommt. Die Regelung des § 30 Abs. 4 EStG 1988 ist auch nur für Grundstücke notwendig, die vor dem 01.04.2012 angeschafft…
…Abs. 1 KStG 1988 zu erfassen wäre, führt aber auf Ebene der Gesellschafter A und B zu KESt-pflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem § 27 EStG 1988 . In einem zweiten Schritt tauschen die Gesellschafter A und B den Vorteil aus der verdeckten Ausschüttung in Höhe des…
…Außerdem wird der Steuertarif erst auf das gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige Einkommen (Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) angewendet. Gemäß Rz. 39e des Kommentars zum Internationalen Steuerrecht (Phillipp-Loukota-Jirousek) ist in Fällen, in denen Teile des im Quellenstaat besteuerten Betrages…
…umfasst durch das Abzielen auf Personen nicht die Beziehung Stammhaus - Betriebsstätte. b) § 5 Z 1 EU-MPfG - Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen lit. a) Empfänger der Zahlung ist in keinem Hoheitsgebiet ansässig Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die betroffenen Staaten die steuerliche Ansässigkeit des Empfängers nach…
…Gründen des Rechtsschutzes keine Bindungswirkung, sodass sich das Beteiligtenfinanzamt mit der Fragestellung eigenständig zu befassen hat. Zu 4.: Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können nach § 38 Abs. 1 EStG 1988 mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert werden ( EStR 2000 Rz 7345 ). Zu 5.: Das Beteiligtenfinanzamt…
…werden. 1. Im Allgemeinen erfüllt die Gewährung eines Darlehens keinen Tatbestand des Gesellschaftsteuerrechtes, wenn nicht eine besondere Vertragsgestaltung eine andere Beurteilung erfordert (siehe nachstehende Punkte 2 bis 4). Gesellschaftsteuerrechtlich relevant ist aber jedenfalls der Verzicht des Gesellschafters auf Darlehenszinsen, sei es, dass das Darlehen von…