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SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Verkehrswertes der X-GmbH als Vorbereitung für die gleichzeitig beschlossene Verschmelzung der X-GmbH (diese hatte außer der Beteiligung an der GV-GmbH nur Verbindlichkeiten) down stream auf die GV-GmbH. Am Tag der Zuschusszusage wurde dem späteren Erwerber A-GmbH die Zuschussforderung abgetreten (in…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…nicht in der Schnelligkeit angepasst werden, wie die Einnahmen einbrechen. Verbindlichkeiten, etwa in Form von Kreditlinien von Banken können von Unternehmen nicht mehr bedient werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird dieser befristete Schwerpunkt in die…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…werten und führt zu einer Minderung des Surrogatkapital-Subkontos. 4.2.6. Darlehenskapital-Subkonto 4.2.6.1. Definition Im Darlehenskapital-Subkonto sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auszuweisen, die steuerlich als verdecktes Grund- oder Stammkapital behandelt werden. Eine individualisierte Führung für die einzelnen Darlehensgeber erscheint zweckmäßig…

BMF-010216/0087-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006 - Protokoll Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0087-VI/6/200630.11.2006

…seinen Anspruch. Die Gesellschaften führen keine Evidenzkonten.   1.1.2 Lösung Gemäß EStR 2000 Rz 2452 handelt es sich bei Besserungsverpflichtungen um zunächst erlassene oder gestundete Verbindlichkeiten von "besserungsbedürftigen" Unternehmungen, die bei Eintritt gewisser vereinbarter Voraussetzungen (nämlich Besserung des Unternehmens) wieder aufleben bzw. zu…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…offenen Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) handelt es sich um gemäß den §§ 105 ff Unternehmensgesetzbuch (UGB) gegründete Personengesellschaften, die im öffentlich zugänglichen Firmenbuch eingetragen werden und rechtsfähig sind. Sie können also Träger von Rechten und Pflichten sein, Verbindlichkeiten eingehen und auch klagen und geklagt werden.

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Beschlusses des Bezirksgerichtes aufgrund der Übernahme bzw. Überlassung einzelner Vermögenswerte Einzelrechtsnachfolge ein. Der Berechtigte nach §§ 153, 154 AußStrG wird nicht Gesamtrechtsnachfolger und haftet folglich auch nicht für Verbindlichkeiten des Verstorbenen (vgl. Sailer in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG I2, § 153 Rz 15 sowieWinkler in Schneider/Verweijen, AußStrG …

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…hängt die Übernahme der Haftung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer für einen der GmbH gewährten Bankkredit oder die Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH primär mit der Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers als Gesellschafter und nicht mit jener als Geschäftsführer zusammen und hat zudem keine Auswirkungen…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…ff Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) stellt noch keine Lohnzahlung des Unternehmers (Dienstgebers) im Sinne des § 1 KommStG 1993 dar. Erst die Zahlungen des Dienstgebers an den Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Abstattung seiner Verbindlichkeiten (Quotenzahlung) fallen unter das KommStG 1993 (vgl. VwGH 5.10.1982, 82/14/0127…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Begleichung aller Verbindlichkeiten (zB VwGH 15.12.2009, 2005/13/0040; VwGH 13.03.2013, 2011/16/0187; VwGH 23.06.2021, Ra 2020/13/0072; VwGH 26.05.2021, Ra 2020/13/0073). Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nicht nur für die Abzahlung bereits bestehender Verbindlichkeiten…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…der Freibetrag nur für den unentgeltlichen Teil zu. Darüber hinaus ist auch eine Deckelung der Grunderwerbsteuer mit 0,5% vom Grundstückswert für den unentgeltlichen Teil vorgesehen. Ist für die Zurechnung der übernommenen Verbindlichkeiten zu den Grundstücken der Grundstückswert oder der Verkehrswert maßgeblich? Beispiel: A (60…

BMF-010203/0312-VI/6/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0312-VI/6/201403.10.2014

…Nahebeziehung zur betrieblichen Grundstücksveräußerung relevant für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit? 1.3.4. Ergebnis Steuerdialog Zu 1: Nach § 6 Z 3 EStG 1988 sind Verbindlichkeiten gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 zu bewerten. Bankverbindlichkeiten in ausländischer Währung sind daher mit dem Rückzahlungsbetrag zu…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…an den Einbringenden vorgesehen, ist eine Anwendungsvoraussetzung des Art. III UmgrStG verletzt. Eine Anpassung von UmgrStR 2002 Rz 1012 ist in Vorbereitung. 4. Bewertung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei Liquidation eines Gruppenmitgliedes 4.1. Bezughabende Normen und Richtlinien §§ 9 und 19 KStG 1988; KStR 2013 Rz…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…den Bestimmungen des IFRS 3 zu behandeln. Der Firmenwert ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Gegenleistung (zum fair value) und dem erworbenen Nettovermögen (Aktiva abzüglich Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten jeweils zum fair value). | Erstansatz: Nach dem UGB werden Einlagen mit dem beizulegenden Wert (§ 202 Abs…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht, weil im Anlagevermögen genügend stille Reserven sind. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Nachrangigkeitserklärung. Es liegt weder eine im Grundbuch eingetragene Besicherung des Gesellschafterdarlehens vor noch gibt es eine eintragungsfähige Pfandurkunde. Im Grundbuch sind Pfandrechte für Banken…

BMF-010203/0306-VI/6/2012Information zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0306-VI/6/201210.07.2012

…davon, ob daneben direkte Zusagen des Arbeitgebers vorhanden sind, zur Anwendung. 7. Bemessungsgrundlage im Zusammenhang mit Tafelumstellungen Durch die ständige Erhöhung der Lebenserwartung müssen Pensionskassen ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Berechtigten laufend anpassen (Tafelumstellung). Um die Pensionen nicht zu kürzen, wird dabei die individuelle Deckungsrückstellung erhöht…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 2/2

…getragen. Unterschiede in der Systematik der Gewinnermittlung (Aufwands- und Ertragsprinzip einerseits und Zu- und Abflussprinzip andererseits) dürfen demnach nicht Grundlage für eine Differenzierung im Umfang der Begünstigung sein. Eine Unterscheidung zwischen Verbindlichkeitsnachlässen, die zur Herstellung der Totalgewinngleichheit als fiktive Betriebseinnahmen zu erfassen sind und solchen…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…keine Steuerpflicht mehr aus, weil der Grundtatbestand nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. 1.5. Berichtigung der Steuerfestsetzung gemäß § 32 ErbStG 1955 Kommen nach Erlassung des Steuerbescheides abzugsfähige Verbindlichkeiten hervor, die im Steuerbescheid nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie dem Abgabepflichtigen unbekannt waren, so kann er…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…der vom Pflichtteilsberechtigten erworbenen Grundstücke = Pflichtteilsbetrag : Pflichtteilsbetrag zuzüglich sonstiger Leistungen (zB Barablöse, Einräumung von Rechten, Übernahme von Verbindlichkeiten) X : 19.000 = 30.000 : 59.000 [Grafik] X = 9.661,02, das ist die Bemessungsgrundlage für die - neben der Steuer gemäß § 8 Abs…