…unter Verweis auf Kulhanek in NZ 2020, 241 (244)). Gegenstand einer Übernahme nach § 153 AußStrG kann nur ein bereits im Zeitpunkt des Todes bestehendes rückzahlungsfähiges Guthaben gemäß § 239 Abs. 1 BAO sein. Im Falle der Überlassung an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG ist das Vermögen…
…Jahr 2020 verstirbt und die bis dahin erbrachten Leistungen tatsächlich 70.000 betragen? Auf welchen Stichtag (Vertragsabschluss oder Entstehen der Steuerschuld) ist bei der Bewertung der Gegenleistung und des Grundstücks abzustellen? Lösung: Ob eine Schenkung auf den Todesfall iSd § 8 Abs. 3 GrEStG 1987 vorliegt…
…7. März 2007, G 54/06 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (in der Folge kurz ErbStG 1955) "Erwerb von Todes wegen" und mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs…
…2.2 § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 - Bankguthaben einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft Sachverhalt: In der zum Todestag eines an einer vermögensverwaltenden OG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) zu 50% beteiligten Gesellschafters errichteten Vermögensaufstellung ist ein Bankguthaben ausgewiesen, dessen Erträge dem Steuerabzug gemäß § 97 Abs…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…1987 kommt nicht zur Anwendung, weil bei dieser Befreiungsbestimmung der Erwerb zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten oder eingetragenen Partner erfolgen muss. Dies ist bei einer Schenkung auf den Todesfall ausgeschlossen. 2.6. § 3 Abs…
… 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 ist nur dann anzuwenden, wenn im Fall einer Schenkung oder bei einem Erwerb von Todes wegen das geschenkte (oder im Erbgang erworbene) Grundstück herausgegeben werden muss. 10. UmgrStG 10.1. Inkrafttretensregelung Im Jahr 2016 hat eine Umgründung auf…
…Übergeber ab sofort zu pflegen. Am 15. Oktober 2008 stirbt der Geschenkgeber; mit diesem Zeitpunkt entsteht die Grunderwerbsteuerschuld. Bemessungsgrundlage ist der dreifache Einheitswert iHv 150.000 Eine Schenkung auf den Todesfall iSd § 8 Abs. 3 GrEStG 1987 liegt dann vor, wenn der Erwerb des Grundstückes…
…gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 auch dann ex lege, wenn er den halben Mindestanteil des Verstorbenen ohnedies von Todes wegen allein erwerben würde. Dieser unmittelbare gesetzliche Übergang des Eigentums stellt keinen erbrechtlichen Erwerb dar, sondern einen wohnungseigentumsrechtlichen Erwerb sui generis, welcher der…
…verliert diese Steuerfreiheit nicht dadurch, dass sie nach dem Tod des ursprünglichen Empfängers an dessen im selben Vertragsstaat ansässigen Ehepartner weitergezahlt wird. Zum Beispiel verliert die an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Absatz 2 des DBA in Österreich unter Progressionsvorbehalt…
…Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten mehr möglich), für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich. Welche Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen noch der Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…1 Abs. 2 GrEStG 1987 hat? Welche Folge hat es, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht im Todesfall des Übergebers an den überlebenden Ehepartner übergeht? Lösung: Wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Grundstück hat nach der Judikatur des VwGH (VwGH 12.02.1986, 84/16/0186) derjenige, der sich…
…Da § 121a Abs. 1 BAO nur von Schenkungen unter Lebenden spricht, sind alle Erwerbe von Todes wegen nicht von der Anzeigepflicht des § 121a BAO erfasst. Wird jedoch ein Erbteil in der Folge vom Erben an einen Dritten verschenkt, handelt es sich dabei um eine Schenkung…
…Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Es wurde jedoch von deutscher Seite eine Verlängerung…
…Befreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG durch verfassungskonforme Interpretation bei allen Erwerben von Todes wegen für den gesamten Anfall an endbesteuertem Vermögen zur Geltung kommen muss (Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung). 2. Grundsätzliche Aussagen des Verfassungsgerichtshofes 2.1 Der Zielsetzung, das angefallene Vermögen…
…des Erblassers zusammen hängen, an die Verlassenschaft zu richten. Die Verlassenschaft existiert nur bis zur Einantwortung an die Erben. Mit Einantwortung treten die Erben rückwirkend auf den Todestag als Gesamtrechtsnachfolger (§ 19 BAO) in die von der Verlassenschaft fortgeführte Rechtsposition des Erblassers ein. Ab diesem Zeitpunkt…
…Pflichtteilsberechtigten eine Vereinbarung schließen, aufgrund derer der halbe Mindestanteil des Verstorbenen einer anderen Person zukommt. Der erblasserische halbe Mindestanteil fällt in den Nachlass. Der Erwerb des halben Mindestanteils nach dem Verstorbenen durch Erben stellt einen Erwerb von Todes wegen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1…
…ist der Erwerb aufschiebend bedingt. Ist der Erwerb des Wohnungsrechts durch das Ableben des Grundstückeigentümers aufschiebend bedingt, liegt ein Erwerb von Todes wegen vor. Die Steuerschuld entsteht mit dem Eintritt der Bedingung. Ad 1) Fällt das Wohnungsrecht bereits beim Abschluss des Vertrages beiden Ehegatten…
… 3 Abs. 1 Z 7a GrEStG 1987 in Betracht kommt, sofern eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft bestanden hat, das Grundstück dem Erwerber im Zeitpunkt des Todes als Hauptwohnsitz gedient hat und soweit die Wohnnutzfläche 150m2 nicht übersteigt. 2. Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 5 WEG 2002…
…BAO sind ausschließlich Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden von der Anzeigepflicht umfasst. Im gegenständlichen Sachverhalt handelt es sich aber um Vermögen, das nach einem Todesfall übermittelt werden soll. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, zu welchem Zweck und an wen das Geld überwiesen werden soll…