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BMF-010203/0555-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Einkommensteuer, Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0555-VI/6/201022.10.2010

…über das Vermögen der Gesellschaft. Im Laufe des Konkursverfahrens stellt der Gemeinschuldner den Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleiches (§ 140 Abs. 1 KO). Im Jahr 02 wird der Zwangsausgleich durch das Konkursgericht bestätigt (Ausgleichsquote 20%). Mangels gesellschaftsrechtlicher Grundlage erlischt die stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft mit der…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…000 Euro | Verlustanteil atypisch Stille Tranche 2 lt. Vertrag bzw. F-Erklärung: (entspricht 300% der atypisch stillen Einlage). | 3.000.000 Euro Die von der Beteiligungsquote abweichende vorrangige Verlustzuweisung an die jeweils neu beigetretenen atypisch stillen Gesellschafter in den Jahren 2007 und 2008…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…000 € In diesem Fall greift die niedrigere Deckelung von 0,5%. 2.1.2. Betriebsfreibetrag bei Mitunternehmeranteil (unechte stille Gesellschaft) A überträgt B eine 50%ige Beteiligung als atypisch stille Gesellschafterin an einem Einzelunternehmen (Beteiligung an Firmenwert und stillen Reserven, keine Haftung gegenüber Gläubigern)…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Arbeitsgemeinschaften), Hausgemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter (zB Komplementäre, Kommanditisten) Mitunternehmer. Im Hinblick auf die Einbeziehung der mitunternehmerischen Gesellschaften im § 3 KommStG 1993 sind auch jene Mitunternehmer, die nach außen nicht in Erscheinung treten, wie zB der atypische stille Gesellschafter…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…auch am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. In solchen Fällen kann auch über eine atypisch stille Beteiligung wirtschaftliches Eigentum an einem Rechtsträger entstehen. Ausschlaggebend hierfür ist jedoch die vertragliche Ausgestaltung der atypisch stillen Beteiligung und die zugewiesenen Vermögens- und Kontrollrechte der atypisch stillen Gesellschafter. Hingegen…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…zB bei einer atypischen stillen Gesellschaft erfolgt abweichend von der Feststellungserklärung die Einkünftezurechnung nicht an alle dort genannten stillen Gesellschafter) oder einer Beteiligung mehrer Personen an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist wie folgt vorzugehen (im Folgenden wird lediglich terminologisch auf die stille Gesellschaft abgestellt…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…eines eigenen Kundenstammes. 2.2 Mitunternehmeranteile an inländischen Gesellschaften Unter diese Bestimmung fallen Anteile an inländischen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, das sind die Personengesellschaften des Handelsrechtes, GesbR, EEG und die unechte stille Gesellschaft. Der Erblasser oder Geschenkgeber muss im Zeitpunkt…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…83/2001). Mitunternehmerschaften iSd EStG 1988 und sonstige Personengesellschaften (insbesondere OG, KG, atypische stille Gesellschaften, GesBR). Die aufgezählten Rechtsgebilde unterliegen kraft Rechtsform mit den von ihnen gewährten Arbeitslöhnen - sofern nicht eine Befreiung nach § 8 Z 2 KommStG 1993 oder nach anderen Gesetzen in Betracht kommt …

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke, die gerichtet sind an eine beendete GesBR (zB VwGH 19.12.2007, 2007/13/0142), beendete unechte stille Gesellschaft (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001), aufgelöste Miteigentümergemeinschaft (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042), durch Verschmelzung…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Personenvereinigung Einkünfte erzielt werden. Sie besteht somit auch bei Liebhaberei. 2.5 Beteiligungen als stiller Gesellschafter Für die Anzeigepflicht ist nicht entscheidend, ob eine unechte (atypische) stille Gesellschaft oder eine echte (typische) stille Gesellschaft vorliegt. 2.6 Betriebe (Teilbetriebe) Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…weder die GesBR noch die (unechte) stille Gesellschaft. 5.2 Vor 2007 betroffene Gesellschafter Vom Haftungstatbestand werden die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG erfasst; hiebei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition an (VwGH 26.4…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…AB GmbH hat sich im Laufe der Jahre mit 499 weiteren Personen zur "AB GmbH & atypisch stille Gesellschafter" zusammengeschlossen. In der Feststellungserklärung (§ 43 EStG 1988) werden für alle Gesellschafter Verluste aus Gewerbebetrieb ausgewiesen. Nachdem der Konkurs über das Vermögen der AB GmbH mangels Kostendeckung nicht…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…der Feststellungsbescheid für das Jahr 2007 in Gleichschriften gerichtet werden an: "Hr./ Fr. A als ehem. stille(r) Gesellschafter(in) der X GmbH u. atyp. St. z.Hd. Zustellbevollmächtigte(r) des A"; 3. und ebenso an alle übrigen Gesellschafter (Austausch von "A" durch "B", "C", ...)…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…KG), GesbR und die unechte stille Gesellschaft. Der Erblasser muss im Zeitpunkt des Todes mindestens zu einem Viertel am Vermögen der Gesellschaft beteiligt gewesen sein. Die Beteiligung am Vermögen ergibt sich in erster Linie aus dem Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen, subsidiär aus dem Gesetz (zB…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…im Falle einer Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zum Bewertungsstichtag Anspruch auf Abfindung hat. Der Abfindungsanspruch ergibt sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag. Diese Bewertung gilt auf Ebene des Stillen unabhängig davon, ob eine echte oder unechte stille Gesellschaft vorliegt. Bei echten stillen Gesellschaften ist dies ein Forderungsrecht…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…einer KEG haben sich Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der KEG und atypisch Stillen wurde an die KEG (als Geschäftsherrin adressiert). In diesem Feststellungsverfahren wurden die Einkünfteanteile aller Gesellschafter (auch jener der KEG)…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…Gesellschaftsrecht ab, wonach ein Mehrheitsgesellschafter ab ¾ des Nennkapitals wesentliche Entscheidungsbefugnisse über die organisatorische und wirtschaftliche Unternehmensstruktur ausüben kann (siehe Petritz/Ressler , ÖStZ 2006, S 195). Nach herrschender Lehre stellt der Mantelkauf daher auf das stimmberechtigte Kapital ab und lässt Sondervereinbarungen, wie zB Surrogatkapital, stille…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…die in § 23 UmgrStG normierten Voraussetzungen nicht erfüllt, da es insbesondere an der Einlagenleistung des neu eintretenden Gesellschafters mangelt. Der vorliegende Sachverhalt der Schenkung von Kommanditanteilen durch einander fremd gegenüberstehenden Personen ist daher nach dem allgemeinen Ertragsteuerrecht zu beurteilen. Bei einer Schenkung iSd § 938 ABGB…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht, weil im Anlagevermögen genügend stille Reserven sind. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Nachrangigkeitserklärung. Es liegt weder eine im Grundbuch eingetragene Besicherung des Gesellschafterdarlehens vor noch gibt es eine eintragungsfähige Pfandurkunde. Im Grundbuch sind Pfandrechte für Banken…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…GmbH sind somit die Investoren, die Anteile an den D- und Y-Investmentfonds halten. Nach dem maßgeblichen australischen Gesellschaftsrecht obliegt die Vertretung der Eigentümerinteressen (Investoren) gegenüber der im Fonds gehaltenen Beteiligungen sowie die Verwaltung des Fondsvermögens der so genannten "Responsible Entity". Bei der Ausübung der…