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2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…KG) sind vom vorliegenden Erlass nicht erfasst, da gegen nach bürgerlichem Recht rechtsfähige Gebilde direkt Vollstreckung geführt werden kann. 2. Notwendigkeit eines an die Gesellschafter (Mitglieder) gerichteten Leistungsgebotes Nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften, im Folgenden "Personenvereinigung"), wie etwa Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) nach §…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

… 188 Abs. 1 BAO bzw. Teilhaber im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO sind nicht nur natürliche oder juristische Personen. Auch Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit können solche Beteiligte bzw. Teilhaber sein. Mehrere Beteiligte liegen beispielsweise vor bei einer OG, KG, GesBR, Miteigentumsgemeinschaft, unechten (atypischen…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

… § 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG 1994 sieht für die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

… 3. Wer ist aus der Eingangsrechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt? 1.4. Lösung zu 1 Eine Personenvereinigung, die nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig ist, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 UStG 1994 Unternehmer sein (UStR 2000 Rz 181). Die Unternehmereigenschaft (wirtschaftliche Tätigkeit) ist laut EuGH…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…Personen (zB AG, GmbH, Verein, Stiftung), die nach Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommen, Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) für Feststellungen (Feststellungen der Einkünfte gemäß § 188 BAO), Personen (zB Gründer), die ein eigenes berechtigtes Interesse an der Zusage haben, wenn der dem…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…handelt es sich gemäß dem Genossenschaftsgesetz (GenG) um eine juristische Person, die selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie ist eine Personenvereinigung mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen, wie beispielsweise Kredit-…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…wird daher auch nach der Einantwortung fortgesetzt. Die Erben erwerben Miteigentum an den körperlichen Verlassenschaftssachen im Verhältnis ihrer Erbquoten. Diese Miteigentümergemeinschaft ist keine juristische Person, es handelt sich daher um eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, auf welche § 81 BAO anzuwenden ist. Die Erbengemeinschaft besteht solange…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn (Überschuss) zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. 3.1.3. Unternehmensbegriff Rz 23 Das KommStG 1993 knüpft nicht an den Gewerbebetrieb des § 23 EStG 1988 an, sondern - mit Ausnahme…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der Sachspende bzw. der entgeltlichen Lieferung zu enthalten. Im Falle der entgeltlichen Lieferung ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Lieferung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…sich aus dem ABGB. Nach § 550 ABGB steht mehreren Erben ein gemeinschaftliches Erbrecht zu. Daher entsteht zwischen ihnen kraft Gesetzes, unabhängig von ihrem Willen eine Rechtsgemeinschaft hinsichtlich ihres Erbrechtes. Eine Erbengemeinschaft ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. etwa Stoll, BAO-Kommentar Band 1, 799…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

… 5.4. Lösung Gemäß § 21 AVOG 2010 ist Betriebsfinanzamt das Finanzamt, in dessen Bereich eine Körperschaft, Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Vermögensmasse ihren Ort der Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 2 BAO) hat oder hatte. Gemäß § 27 Abs. 2 BAO ist als Ort der Geschäftsleitung der Ort…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

… 212a BAO 13.2. Sachverhalt Der steuerliche Vertreter gemäß § 81 Abs. 2 BAO einer großen Personenvereinigung (über 200 Beteiligte) bringt Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) ein. Gleichzeitig beantragt er die Aussetzung der Einhebung mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 212a BAO beantragen wir die Aussetzung der…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…zu unterbleiben haben. Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Das Verfahren zur Feststellung nach § 188 BAO zielt auf die…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…§ 198 Abs. 2 BAO): die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die der Bescheid ergeht (somit die Bezeichnung des Bescheidadressaten), die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen), die Art der Abgabe, die Höhe der Abgabe, die Höhe der aus der Festsetzung resultierenden Nachforderung oder Gutschrift, die Angabe…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…befugt ist jeder, dem gegenüber der zu berichtigende Bescheid wirksam geworden ist. Die Befugnis steht der Partei (§ 78 BAO) zu. Daher ist bezüglich Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) nicht nur die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) selbst antragslegitimiert, sondern auch jeder, dem gegenüber der Bescheid zufolge § 191 Abs. 3 lit…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…kann nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (zB VwGH 09.11.2004, 99/15/0008). Siehe ergänzend EStR 2000 Rz 23 bis Rz 25. 3.4 Sitz Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen haben ihren Sitz (im Sinn der Abgabenvorschriften) an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…Zur Antragstellung befugt ist jeder, dem gegenüber der zu berichtigende Bescheid wirksam geworden ist. Die Befugnis steht der Partei (§ 78 BAO) zu. Daher ist bezüglich Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) nicht nur die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) selbst antragslegitimiert, sondern auch jeder, dem gegenüber der Bescheid zufolge § 191 Abs…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…eines Bescheides gemäß § 295a BAO befugt ist die Partei im Sinn des § 78 BAO. Bezüglich Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) ist nicht nur die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB KG, GesBR) antragsbefugt, sondern auch jeder, der als Beteiligter…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…2004) ist für die Erhebung der Dienstgeberbeiträge das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) obliegt. Hiefür sind vor allem…