6. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO) 6.1. Gemeinschaftliche Betätigung (§ 4 Abs. 2 LVO) Rz 112: Bei Betätigungen, die durch eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden, ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche…
…900 Euro liegen. 9.5.2. Keine Anwendung der Liebhabereivermutung Rz 177: Im Hinblick darauf, dass gemäß § 6 LVO grundsätzlich auch bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs…
…m.b.H. & Co KG und atypisch stille" auf. Rechtliche Ausführungen: Gemäß § 93 Abs 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Personen (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger…
…Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass…
…eingebracht anerkannt wurden. 1. Zum Feststellungsbescheid: Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Ein Bescheid ergeht an die Person (Personenvereinigung, -gemeinschaft), die (gem. § 93 Abs. 2 BAO) im Spruch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde vom 18.11.2013 der Personenvereinigung Wohnungseigentümergemeinschaft Bf 12 , vertreten durch Frau Gerlinde Andritsch, Steuerberaterin in Villach, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 10.10.2013 betreffend Umsatzsteuer…
…das Jahr 2007 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…das Jahr 2008 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…atypisch stille Gesellschaft" Beschwerden eingebracht, die einerseits die Zulässigkeit der Wiederaufnahme und andererseits materiellrechtlich die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpfen. Über die Beschwerden wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…Beschwerdeverfahren hingewiesen. Rechtliche Würdigung Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Ein Bescheid ergeht an die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), die (gem § 93 Abs 2) im Spruch des Bescheides…
…laut Firmenbuchauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 gegründet. In der Folge beteiligten sich mehrere (natürliche) Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet wurde. Der Konkurs wurde mangels kostendeckenden…
…als zugestellt gelten könne. Auf Grund der Sammeladressierung an drei Personen sei außerdem nicht feststellbar, ob sich das vorliegende Schreiben an die Personenvereinigung als solche oder an jede einzelne Person richte. Auch im Spruch des Bescheides fehle die zwingend erforderliche Konkretisierung der eigentlichen Bescheidadressaten. Darüberhinaus…
… 6 Absatz 2 leg. cit. ergibt sich unmissverständlich, dass dann, wenn nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), wie etwa GesBR und schlichte Miteigentumsgemeinschaften, zufolge materiell-rechtlicher Bestimmungen (z.B. nach dem UStG) Abgabenschuldner sind, deren Gesellschafter (Mitglieder) aufgrund dieser Gesetzesstelle Solidarschuldner der vom Gebilde…
…Z. 8 lit. f oder g UStG unecht steuerbefreit. Davon zu unterscheiden sind jedoch solche Leistungen des Mitglieds - unabhängig davon wie sie benannt sind - denen eine konkrete Leistung der Personenvereinigung gegenübersteht. Sie stellen steuerbare und steuerpflichtige Leistungen dar. Wie aus den Satzungen der Bw. hervorgeht…
…und die Beiträge bilden kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt. Davon zu unterscheiden sind die so genannten unechten Mitgliedsbeiträge. Dies sind solche Leistungen des Mitglieds - unabhängig davon wie sie benannt sind -, denen eine konkrete Leistung der Personenvereinigung gegenübersteht. Sie stellen somit steuerbare Leistungen dar. Wenn die Bw. vorbringt…
…gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 mit Beschluss vom 12. Dezember 2007, 2005/15/0040, mit nachstehender Begründung zurückgewiesen: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß …
…KG) sind vom vorliegenden Erlass nicht erfasst, da gegen nach bürgerlichem Recht rechtsfähige Gebilde direkt Vollstreckung geführt werden kann. 2. Notwendigkeit eines an die Gesellschafter (Mitglieder) gerichteten Leistungsgebotes Nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften, im Folgenden "Personenvereinigung"), wie etwa Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) nach §…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch D-KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 4. Februar 2011 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als ausgesprochen wird, dass…
…legte das Rechtsmittel, ohne eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen, dem UFS zur Entscheidung vor. Es wurde erwogen: Nach § 93 Abs.2 BAO hat jeder Bescheid im Spruch "die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht." Die Wirksamkeit von Bescheiden setzt zudem voraus, dass diese…