…Unter "öffentlichem Interesse" kann nur das Interesse der Allgemeinheit an der ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Hoheitsträger zukommenden Aufgaben verstanden werden; sein Vorliegen ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu prüfen. Eine Gewinnerzielungsabsicht schließt jedoch stets die Annahme aus, dass es sich um öffentlichen Dienst…
…rechtlichem Gehör geeignet ist, als Grundlage für die Gewährung von Parteistellung zu dienen. Für die Annahme einer Parteistellung spricht nach Ansicht der Finanzprokuratur im Wesentlichen die verfahrenstechnische Regelungssystematik des § 40 FBG. Als antragstellende Amtspartei nimmt die Steuerbehörde grundsätzlich öffentliche Interessen wahr (vgl. Burgstaller/Pilgerstorfer in…
…hat der meldepflichtige Rechtsträger seine Eigentümer auf deren Mitwirkungspflicht gemäß § 4 WiEReG und auf die für ihn vorgesehenen Strafbestimmungen gemäß § 15 WiEReG nachweislich hinzuweisen. Für die weitere Vorgehensweise relevant ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung, ob die konkret erforderlichen Dokumente und Informationen öffentlich verfügbar sind…
…Die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gilt nur für Unternehmer, unabhängig davon, ob deren Umsätze echt oder unecht von der Umsatzsteuer befreit sind. Auch für Betriebe gewerblicher Art (BgA) von Körperschaften öffentlichen Rechts gelten die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, soweit diese unternehmerisch tätig sind. § 132a Abs…
…Erbrechtsprozess ist das der Beklagte. Eine gegenteilige Entscheidung durch das Gericht wäre ein Wieder-aufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. c BAO (Vorfragentatbestand). § 28 BewG 1955 Denkmalschutz Bei Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt …
…stellt die Vorgangsweise in der Praxis dar, da automatisch u.a. anonyme Anzeigen immer an die Finanzstrafbehörde eines Finanzamtes geleitet werden, und dann erst im Anschluss gegebenenfalls zu einer Prüfung in die zuständige Betriebsprüfung weitergemeldet werden. 2.2 Fragestellung Form und Inhalt eines ordnungsgemäßen Prüfungsauftrages…
…BewG 1955. 3. Für eine Grundsteuerbefreiung kommt der Tatbestand des § 2 Z 9 lit. d GrStG in Betracht. Nach dieser Bestimmung sind unter anderem die im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen der Wassergenossenschaften befreit. Auch die Beseitigung und Klärung…
…wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jeweils unter der weiteren Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. Solche Feststellungsbescheide sind unzulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen, vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann. Der gegenständliche Antrag ist…
…1998, 97/14/0086). Das öffentliche Interesse an einer solchen (zeitnahen) Feststellung über die Nichtvortragsfähigkeit des Verlustes wäre darin gelegen, dass bei zeitlich unbefristeter Verlustvortragsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Buch-, Aufzeichnungs- und Belegaufbewahrungsverpflichtung (§ 132 BAO) ein Beweisnotstand bezüglich Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gegeben wäre…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…
…Projektpartners im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es liegen somit echte, nicht steuerbare Zuschüsse vor. Da im gegenständlichen Fall die gesamten Projektkosten durch echte Zuschüsse und Spendengelder abgedeckt werden, liegt hinsichtlich dieses Projektes keine wirtschaftliche (unternehmerische) Tätigkeit vor. Damit ist der Vorsteuerabzug mangels Erfüllung der Voraussetzungen des…
…innergemeinschaftlichen Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 nicht erfüllt sind. Zu 2.: Sofern der liefernde Unternehmer auf Angaben des Abnehmers vertraut hat, die sich zwar nachträglich als unrichtig herausstellen, er dies aber trotz Einhaltung der ordnungsgemäßen kaufmännischen Sorgfaltspflicht nicht erkennen konnte, wird die auf die…
…Befreiung). Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragene Aufgabenbereich (VwGH 18.10.1984, 83/15/0106; VwGH 22.06.1987, 86/15/0008). Öffentliches Interesse allein reicht nicht aus, vielmehr muss eine dem öffentlichen Recht angehörende Rechtsvorschrift bestehen, die…
…Befangenheit vor? Gibt es die Möglichkeit der Delegierung des Aktes an ein anderes Finanzamt? 11.4. Lösung Zur Befangenheit: § 76 Abs. 1 BAO ist eine Verfahrensvorschrift im Interesse eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens, vermittelt dem Abgabepflichtigen jedoch kein subjektives öffentliches Recht auf Ablehnung von einzelnen Organwaltern. Die…
…aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene Aussage zu den erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz, wonach es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung) handelt, hinsichtlich derer Deutschland nach Artikel 18 Abs…
…und Schwere der Steuerbelastung des betroffenen Abgabepflichtigen mit in- und ausländischen Steuern. Eine maßgebliche Unbilligkeit wird dann nicht vorliegen, wenn die in Russland erhobene Steuer im Verhältnis zur Gesamtsteuerlast des Steuerpflichtigen lediglich gering ausfällt. Im Rahmen der Zweckmäßigkeit ist das öffentliche Interesse an der Einbringung…
…oberste politische Ebene eines anderen Staates, unabhängig von der politischen Ordnung in diesem Staat, ist dem Bund oder anderen Gebietskörperschaften gleichzusetzen und ist bzw. hat daher ebenfalls keinen wirtschaftlichen Eigentümer. Wenn sich am Ende der Beteiligungskette ein Staatsfonds befindet, kann über diese Beteiligung kein wirtschaftlicher…
…die Mitgliedstaaten ..... von der Steuer: i) die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, den Schul- oder Hochschulunterricht, die Ausbildung, die Fortbildung oder die berufliche Umschulung sowie die damit eng verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts , die mit solchen Aufgaben betraut sind…
…Gegenüberstellung der erwachsenden Gemeindelasten im Einzelfall auferlegen (VwGH 16.1.1973, 0090/72). Rz 151 Über den Antrag auf Zerlegung ist vom Finanzamt mit Bescheid abzusprechen, nämlich mit Zurückweisungsbescheid (zB bei mangelnder Rechtzeitigkeit des Antrages, bei fehlender Antragsbefugnis), Abweisungsbescheid (zB wegen fehlenden berechtigten Interesses des…
…6 WiEReG dar und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro zu bestrafen. 8.2 Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Mit 1. September 2023 wurde die Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 10 WiEReG als Nachfolgerin der Öffentlichen Einsicht eingeführt…