…GmbH & Co KG haftet der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH für Abgabenschulden der KG (zB VwGH 14.1.2003, 97/14/0176; VwGH 21.10.2003, 2001/14/0099). 2.2.2 Zu § 9 Abs. 2 BAO § 9 Abs. 2 BAO schränkt die Haftung der Notare…
…für die auf den Betrieb sich gründenden Abgabenschulden durch den Übergang des Unternehmens (Betriebes) in andere Hände nicht verloren gehen zu lassen (VwGH 12.12.1988, 88/15/0017). Haftungen sind Besicherungsinstitute. Daher ist bei der Ermessensübung insbesondere der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiarität) der Haftung…
…1.6.2. § 201 Abs. 3 Z 2 BAO (Wiederaufnahmsgründe) 1.7. Zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben (§ 201 Abs. 4 BAO) 1.8. Aufhebung des § 201 Abs. 2 Z 4 BAO 2. Haftung für Abfuhrabgaben (§ 202 BAO) 3. Hinweise 3.1. Bundesabgaben 3.2. Landes- und…
…9. Haftung wesentlich Beteiligter (§ 16 BAO) Stehen Wirtschaftsgüter, die einem gewerblichen oder einem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen dienen, nicht im Eigentum des Unternehmens, sondern im Eigentum einer an der Körperschaft wesentlich beteiligten Person, so haftet der Eigentümer der Wirtschaftsgüter mit diesen Gütern für die Abgaben…
…Insolvenz zufließt. Daher sind auch nur die nach seinen persönlichen Verhältnissen bemessenen Abgaben Masseforderungen, die auf das für die Insolvenzmasse nach Insolvenzeröffnung erzielte Einkommen entfallen, hier also etwa ein Entgelt als Geschäftsführer der Gesellschaft. Eine bloß an die Tätigkeit anknüpfende Zahlungspflicht (wie eine Haftung nach §…
…Grunde zu legen Bei Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften dienen diese Feststellungen als Grundlage für die Beurteilung einer allfälligen Haftung für offene Forderungen gegenüber der Gesellschaft. 5.2. Liquiditätsprüfung außerhalb Abgabeneinbringungsverfahren Für Liquiditätsprüfungen, die außerhalb eines Abgabeneinbringungsverfahrens durchzuführen sind (zB Überprüfung zur besseren Beurteilung eines Zahlungserleichterungsansuchens) gilt…
…Frist befugt, auch den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Bescheidbeschwerde anzufechten. Solche Bescheide über den Abgabenanspruch sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO) und Haftungsbescheide (vor allem die Haftung für Abfuhrabgaben gemäß § 202 BAO geltend machende Bescheide). Dieses Beschwerderecht des zur Haftung Herangezogenen besteht auch dann, wenn…
…vollem Umfang den abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Solange die Haftung noch nicht geltend gemacht worden ist, gelten die für die Abgabepflichtigen getroffenen gesetzlichen Vorschriften gemäß § 77 Abs. 2 BAO, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt, sinngemäß. c) Wahrnehmender Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung kommen auch…
…113 Die Haftung setzt voraus, dass abgabenrechtliche oder sonstige Pflichten (zB rechtzeitige Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) verletzt werden, dass die Pflichtverletzung schuldhaft erfolgte, dass Kommunalsteuerschuldigkeiten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können, insbesondere im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, dass die Pflichtverletzung kausal für die…
…Abs. 1 Z 11 ErbStG), gemeinnützig (§ 35 BAO). 2.2 Haftung Der Grundsatz von Treu und Glauben ist unter anderem bei der Ermessensübung für die Inanspruchnahme persönlich Haftender bedeutsam. Haftungsinanspruchnahmen liegen nämlich im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 30.3.2000, 97…
…sich der Auftraggeber von der Haftung für Lohnabgaben und SV-Beiträge befreien, indem er 25% des zu leistenden Werklohnes an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse (DLZ) überweist. Die beim DLZ eingehenden Haftungsbeträge werden zu 80% der Sozialversicherung und zu 20% den lohnabhängigen Abgaben zugeordnet. Der…
…nunmehr möglich, dass Abgabepflichtige den Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge selbst erbringen. Da die Aufhebung durch den VfGH nicht ausdrücklich rückwirkend erfolgte, ist dieser Selbstnachweis erst ab in Kraft treten der Neufassung des § 42 Abs. 2 InvFG möglich. Das heißt, dass für jene Fonds, deren Abschlussstichtag…
…Abgabenbehörde "in einem allfälligen Abgabenverfahren zu beurteilen" ist (siehe dazu OGH 5.8.2021, 2 Ob 65/21d). Zur Rückzahlung bereits bestehender Guthaben im Fall der Einzelrechtsnachfolge siehe unten Punkt 5.4.. [Grafik] [Grafik] 5. Abgabeneinhebung bzw. Rückzahlung 5.1. Zur Haftung für…
…über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist. Im Ergebnis bedeutet dies, es müssen Abgaben- und Haftungsbescheide (Zweitschriften), für deren Abgabenforderungen der Vertreter zur Haftung herangezogen wird, dem an den Vertreter gerichteten Haftungsbescheid beigeschlossen werden bzw. dürfen ihm diese nicht erst nach Ablauf der…
…der Gesellschafter die Abdeckung des negativen Cashflows durch Aufnahme eines Bankdarlehens oder Kredites beschließt und dies auch tatsächlich erfolgt. Die Haftung für diese aufzunehmenden Bankdarlehen ist dabei durch die beschränkt haftenden Gesellschafter ... zu übernehmen." Über Bedenkenvorhalt des Finanzamtes legt die steuerliche Vertretung eine Tabelle vor…
…a EStG 1988 vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Die VereinsR 2001, insbesondere die Rz 6 bis Rz 9 und Rz 105 bis…
…Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) vorliegen. 17. Haftungsinanspruchnahme aufgrund verschiedener Haftungstatbestände (§§ 9 und 11 BAO) 17.1. Sachverhalt Ein Geschäftsführer wird zur Haftung nach § 9 BAO herangezogen. Das Haftungsverfahren befindet sich im Berufungsverfahren. Zwischenzeitig wird der Geschäftsführer rechtskräftig wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt…
…Dies spricht auch im vorliegenden Fall für die Anwendung des § 209a Abs. 4 BAO, wenn sich auf Grund des nach Einreichung der Steuererklärung durch das Finanzamt durchgeführten Erklärungsprüfungsverfahrens (Vorhalt) zwar Korrekturen, schlussendlich aber eine Einkommensteuergutschrift für den Abgabepflichtigen ergeben. 26. Haftung - Aussetzung der Einhebung im…
…die ältere verbuchte Abgabenschuldigkeit, nämlich die Einkommensteuer 1999) zu verrechnen (mit Wirksamkeit vom 5. November 2001). 9.2 Haftung Die Anspruchszinsen sind Nebenansprüche im Sinn des § 3 Abs. 2 lit. b BAO. Daher ist bei persönlichen Haftungen § 7 Abs. 2 BAO für die Anspruchszinsen anwendbar…
…besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher…